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Hannes Damm

GRÜNE 14.03.2024 Sitzungen 8/76

Ja. Zunächst, ich hatte das ja in der Einführung schon gesagt, haben wir hier E-Mail-Verläufe. Da sagen Sie, manche, und zwar zufällig genau die, die auf dieses Treffen hinweisen, haben Sie rausgelöscht, weil Sie die ja nicht aufheben müssen, aber andere zu späteren Zeitpunkten, die dann überhaupt sich nicht auf das Treffen bezogen haben, die haben Sie dringelassen, und das sei alles Zufall. Das kann man so stehen lassen, wenn Sie möchten. Witzig bei dem Gutachten – und darauf bezieht sich dann auch meine Nachfrage beziehungsweise auf das Arbeitstreffen –, Sie haben das Arbeitstreffen und zwei Stunden später gibt es, also eine Stunde vor dem Treffen gibt es eine Version, eine finale Version, und zwei Stunden nach dem Arbeitstreffen gibt es eine neue finale Version, also der Zusammenhang, das kann man bewerten. Aber in den schriftlichen Auskünften der Landesregierung, da zitiere ich jetzt, haben Sie mir geschrieben auf meine Frage, auch vor der Präsentation des Gutachtens am 04.05. fanden keine persönlichen Arbeitstreffen mit der Gutachterin statt, wie gesagt, schriftliches Zitat, nachdem Sie, Herr Pegel, laut Auskunft der Landesregierung zu diesen Fragen befragt worden sind, also ob es diese Treffen gab. Und heute wissen wir, und zwar erst aus den E-Mails der Gutachterin, dass dieses Treffen doch stattgefunden hat. Und deswegen meine Nachfrage, auf welcher rechtlichen Grundlage Sie uns diese Informationen auch auf direkte Nachfrage vorenthalten haben.

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