Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß, dass wir diese Diskussion miteinander nicht mehr erfolgreich zu Ende führen werden. Aber das, was wir tun, orientiert sich an der Aktenordnung des Landes. Die Aktenordnung bestimmt, dass wir eben keine Datenmessies sind, die alles, was irgendwie ein- oder ausgeht, in die Akten packen, sondern dass es relevante Daten sein müssen, die wir verakten. Wenn Sie in die Akte schauen, werden Sie finden die Entstehung des Vertrages – der ist relevant, weil wir im Zweifel im Rechtsstreit den Inhalt und das Vertragszustandekommen nachweisen müssen –, Sie werden mit Sicherheit die Bezahlungen und die Rechnungen finden, und Sie werden das finden, was die Gutachterin uns geschuldet hat, nämlich ihr Werk. Und dieses Werk unterliegt erstens ihrem Urheberrecht, das heißt, sie entscheidet, welches das abschließende Werk ist. Und genau mit diesem abschließenden Werk endet ihr Vertrag. Dann hat sie ein Recht auf Zahlungen, und das ist das, was wir Ihnen bereitstellen mussten. Genau das haben wir auch getan und haben es Ihnen vorgestellt. Dass die Gutachterin während der Phasen vermutlich eine Vielzahl von eigenen Entwürfen gehabt hat, dass sie wissenschaftlich gearbeitet hat und sich deshalb ganz viele verschiedene Wege – das war unser Auftrag an sie – angesehen hat und geprüft hat, welcher der Wege funktioniert, welchen sie rechtlich für überzeugend hält und welche nicht, und dass sie dabei auch bis zu ihrer letzten Fassung sich erlaubt hat, Änderungen vorzunehmen, obliegt ihr, war unsere Bitte und der Auftrag an sie. Und der Versuch der Suggestion, ihr sei vorgegeben worden, was sie uns aufschreibt, ist abenteuerlich. Erstens. Zumindest ein Mitglied Ihrer Fraktion war schon beim allerersten Treffen Anfang März dabei. Da ist, glaube ich, sehr deutlich geworden, dass diese Gutachterin sich von niemandem etwas vorschreiben lässt. Sie hat sehr klar gesagt, sie wird kein Gefälligkeitsgutachten machen. Sie hat sehr klar gesagt, wir müssen mit dem Ergebnis leben, was sie uns vorlegt, aber sie hat umgekehrt dann eben auch ihre rechtswissenschaftliche Überzeugung an dieser Stelle abgebildet. Und genau das haben wir Ihnen vorgelegt. Und genau diese Dinge haben wir dargetan. Ansonsten haben wir darauf hingewiesen, dass es Kontakte gegeben hat, die wir aber zum Teil nicht perfekt terminieren können, dass wir den Akten nicht entnehmen können. Ich glaube, dass unsere Darstellungen dabei differenzierter waren, als Sie sie gerade wiedergeben. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
