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Hannes Damm

GRÜNE 14.03.2024 Sitzungen 8/76

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank! Sehr geehrter Herr Minister, wir haben ja in der vergangenen Woche erfahren, dass sich Frau Schwesig mit Professorin Weitemeyer getroffen hat, um mit ihr über das Gutachten zur Stiftungsauflösung zu sprechen. Noch am selben Abend hat sie dann zwei wichtige Stellen aus dem Gutachten gestrichen, also die Professorin. Inzwischen wissen wir, dass der Landesregierung mehrere Fassungen des Gutachtens und mehrere Fassungen der dazugehörigen PowerPoint-Präsentation geschickt wurden. Zwischen diesen Fassungen gab es Mailverkehr und mindestens noch ein Gespräch mit Ihnen, Herr Pegel, sowie das genannte Treffen mit Ministerpräsidentin Schwesig höchstpersönlich. Nichts davon wurde dem Untersuchungsausschuss vorgelegt. Es gibt hier offenkundig Lücken in den Akten, die dem Untersuchungsausschuss vorgelegt wurden. Deswegen habe ich dreimal schriftlich nachgefragt, wo die fehlenden Dokumente sind – ohne Ergebnis. In den Akten, die die Landesregierung dem Untersuchungsausschuss übergeben musste, sind sämtliche Hinweise auf Termine zwischen der Gutachterin Frau Professorin Weitemeyer und Ihnen beziehungsweise Ministerpräsidentin Schwesig gelöscht worden. Das betrifft einzelne E-Mails aus ansonsten fortlaufenden Mailverläufen, ist also aus unserer Sicht vorsätzlich geschehen, ebenso wie verschiedene Gutachterfassungen. Wir haben die vollständigen unmanipulierten Mailverläufe und Gutachtenfassungen nun aber direkt von der Professorin bekommen. Also es gab sie. Meine Frage: Warum und auf welcher Rechtsgrundlage hat die Regierung diese Beweismittel, also die E-Mails, unterdrückt und auf mehrfache Nachfrage schriftlich versichert, dass es keine Treffen zu den Gutachten gegeben hat, obwohl diese nur zwei Wochen vor Einsetzung des Untersuchungsausschusses versendet wurden beziehungweise stattgefunden haben?

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