Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben recht, das Wort „Kostenerstattung“ taucht darin auf. Ich hoffe, Sie schreiben mir nicht demnächst auf „Landeshaushalt 2023/2024“, dann müsste ich Millionen von Buchungen kennen. Das tue ich nicht, das vorweggenommen. Wenn Sie ernsthaft von mir Antworten wollen – das ist auch die herzliche Bitte –, dann müssen Sie es einen Tick konkreter machen, dann habe ich eine Chance. Zweitens. Ja, nicht nur Demen, sondern jede Gemeinschaftsunterkunft, jede von Landkreisen und kreisfreien Städten im Land betriebene Gemeinschaftsunterkunft wird eins zu eins bei den Kosten der Unterkunft, der Verpflegung, der sozialen Betreuungsleistungen durch das Land ersetzt. Das ist aber keine Demen-spezifische Regelung, sondern beruht auf einem Landesgesetz, in diesem Hohen Hause beschlossen, Demen das Gleiche. Drittens. Gleichwohl sieht das Gesetz vor, dass diese Aufgabe in den übertragenen Wirkungskreis, also in die eigene Hoheit der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte übertragen ist. Es ist keine Aufgabe, die das Land selbst wahrnimmt. Von daher sagt nur der Landkreis – der seinerseits diese Aufgabe dann als eigene, wenn auch von uns finanziert und nach unseren Regeln vorgegeben, umsetzt –, welche und in welcher Weise er Besuchsrechte zulässt. Wir als Land sind für unsere Erstaufnahmeeinrichtungen zuständig, alles andere haben wir kraft Landesgesetze an die kommunalen Beteiligten übergeben.
