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Christian Pegel

14.03.2024 Sitzungen 8/76

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erstens haben Sie das in Ihrer Fragestellung ja hinreichend getan. Zweitens, ja, die eine Gruppe setzt sich zusammen – die größere, der der Angriff zugeordnet, als Angreifer die Rolle zugeordnet wird – aus nach Feststellung der Polizei syrischer, tunesischer und aserbaidschanischer Herkunft seiend. Die anderen sechs, die angegriffene Gruppe war in der Tat deutscher Staatsbürgerschaft. Für die strafrechtlichen Ermittlungen ist es in der Regel allerdings unerheblich, weil das Gewaltmonopol immer beim Staat liegt, egal, welche Nationalität, egal, welches Geschlecht, egal, welche Herkunft, egal, welche Religion, könnte die Liste sich fortsetzen, die Beteiligten haben. (Beifall René Domke, FDP) Noch mal, deswegen der Hinweis: Es gibt aus Sicht der Ermittlungsbehörden bisher keine Hinweise, dass eine politische oder andere Motivation, die spezifischer wäre und mit der Nationalität, der Überzeugung, dem Geschlecht oder Ähnlichem zu tun hatte, hier ursachlich wäre. Aber noch einmal, die Ermittlungen dauern an.

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