Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Oehlrich, ich kann das nur auch noch mal von mir aus unterstreichen, dass der Demokratiebahnhof Anklam e. V. ein Jugend- und Kulturzentrum ist, das, so, wie Sie eben beschrieben haben, 2014 von jungen Menschen aus Anklam und der Region heraus gegründet wurde, ehrenamtlich organisiert ist. Sie haben nach der Förderung gefragt. Es gibt zwei Stellen der Jugendsozialarbeit, die seit 2018 durch das Sozialministerium aus ESF-Mitteln, den Landkreis Vorpommern-Greifswald, die Hansestadt Anklam und Spenden ermöglicht werden. Zudem finanziert sich der Demokratiebahnhof durch Spenden, Raumnutzungsgebühren und die Unterstützung mehrerer Vereine und Initiativen, die das Haus nutzen. Für einzelne Projekte werden auch Anträge bei Stiftungen oder anderen Geldgebern gestellt. Die aktuelle Problemlage bezieht sich aber nicht auf die Förderung des Trägers an sich, sondern auf offenbar fehlende Mittel, um die Liegenschaft, die sich im Besitz der städtischen Wohnungsgesellschaft befindet, so zu sanieren, dass ein Betrieb gemäß der baupolizeilichen Bestimmungen auch zulässig ist. Ganz deutlich muss ich deshalb sagen, dass die Weiterentwicklung des historischen Bahnhofsgebäudes in Anklam ein städtisches Projekt ist. Gleichwohl hat die Landesregierung mehrfach unterstrichen, dass sie natürlich ein Interesse an der Fortführung der Arbeit des Vereins im Demokratiebahnhof Anklam hat und das Projekt aus mehrerer Sicht auch am Standort in den letzten Jahren wichtige Impulse für Kinder und Jugendliche, aber auch für die gesellschaftliche Diskussion zur Demokratiebildung gegeben hat. Wir stehen als Gesundheitsministerium im Kontakt mit der Stadt Anklam und haben unsere Hilfe angeboten. Auch der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg, Heiko Miraß, hat sich ebenfalls eingeschaltet. Er führt seit Anfang Februar Gespräche mit der Stadt Anklam und der Eigentümerin des Gebäudes, der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam. Dabei hat er die grundsätzliche Bereitschaft zur substanziellen Unterstützung signalisiert. Seitens der Landesregierung unterbreitete er den Vorschlag, die Machbarkeit einer Teilsanierung beispielsweise mit der Weiternutzung eines Teils des Gebäudes zu prüfen. Dieser Vorschlag wurde auch von der Stadt aufgegriffen. Dabei ist wichtig, dass eine solche Teilsanierung dann eben auch technisch machbar ist. Das wird gerade geprüft. Klar ist, die städtische Wohnungsgesellschaft, die Hansestadt Anklam und auch der Verein sind als Nutzer gefragt, auch durch eigene finanzielle Beiträge oder Eigenleistungen etwas zum Gelingen dieser Lösung beizutragen. Aber die Landesregierung signalisierte vorbehaltlich einer konkreten Prüfung die grundsätzliche Bereitschaft zur Beteiligung an dieser Lösung. Die städtische Wohnungsgesellschaft ist Eigentümerin und wird, sobald die weiteren Einzelheiten der Finanzierung geklärt sind, auch gegenüber dem Landkreis dann einen entsprechenden Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung stellen, stellen müssen. Und sobald der Antrag bewilligt ist, wird dann mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen. Und auch dann können wir natürlich Förderung baurechtlich inhaltlich prüfen.
