landtag-mv.de ↗

Christian Pegel

14.03.2024 Sitzungen 8/76

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst bitte ich um Nachsicht. Ich hätte eben schon auf die erste Fragestellung in der Tat diesen Hinweis geben wollen. Till Backhaus lässt Sie herzlich grüßen. Er war gestern in der Tat im Rahmen seiner Krankschreibung nur für einige kurze Zeit hier, hat noch ganz erhebliche Beschwerden, sodass auch das Warten oder das Hierbleiben für ihn schon schwierig war, kann deshalb nicht selber antworten, und ich bin in der Gelegenheit, ihn zu vertreten. Sie hatten ja, auf eine Sperrerklärung bezogen, die Frage angekündigt. Die Kolleginnen und Kollegen waren zunächst ein bisschen irritiert, weil es auf LNG-Terminal bezogen eine solche Sperrerklärung nach Einschätzung der Kollegen nicht gibt. Aber in der Tat gibt es im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungserteilung für das LNG-Terminal ein Verfahren, soweit ich das weiß, der Deutschen Umwelthilfe, wo genau Fragestellungen, welche Akten offengelegt werden und welche nicht, eine Rolle spielen. Ich kann Ihnen hier nicht mitteilen, welche konkreten Unterlagen – ich nehme an, die sind auch umfänglicher, ich bin mir auch nicht sicher, ob Till Backhaus das auswendig könnte – in dem Kontext im Verfahren zur Akte gereicht sind, weiß aber, dass in diesem Verfahren in der Tat dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis unterliegende Unterlagen einer Sperrerklärung unterworfen worden sind, die sich mit Sicherheit mit all den Facetten, die auf das Wasserrecht bezogen sind, zusammensetzen. Noch mal, detailliertere Unterlagen kenne ich nicht und sind mir auch nicht mitgegeben, wäre mit der Sperrerklärung allerdings auch schwer vereinbar, wenn ich es in öffentlicher Sitzung nennen würde.

Alle Reden von Christian Pegel Protokoll ↗