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Jutta Wegner

GRÜNE 26.01.2024 Sitzungen 8/74

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg/-innen! Ein Blick in Ihren Antrag hat mich zunächst ein bisschen ratlos zurückgelassen. Mit dem Titel Ihres Antrags fordern Sie Mehrwertsteuersenkungen für Verpflegungsleistungen in Schule und Hort, Kita, Altenhilfe-, Pflege- und Sozialeinrichtungen. Da habe ich mich sehr angesprochen gefühlt, weil auch ich das begrüße, wenn es uns gelingt, die Kosten in diesen Einrichtungen zu stabilisieren. Da sind wir uns sehr einig. Allerdings ist es mit dieser Einigkeit schon wieder vorbei, wenn ich in den Feststellungsteil Ihres Antrags schaue. Da verweisen Sie auf Ihre Forderung, die Mehrwertsteuerabsenkung auch für das Gastgewerbe beizubehalten. Und der Verlauf der Debatte hier heute zeigt, dass es ja eigentlich genau darum geht. Das ist nun nicht mehr der Hauptteil Ihres Antrages. Dennoch darf der Grund für die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie nicht unerwähnt bleiben, weil wir hier über zwei völlig unterschiedliche Voraussetzungen reden. Unsere Zustimmung könnten Sie jedenfalls erhalten, indem Sie beide Dinge voneinander entkoppeln. Die Mehrwertsteuerabsenkung in der Gastronomie war während der Pandemie aufgrund der langen Schließzeiten und Umsatzeinbußen gerechtfertigt. Auch die Verlängerung bis Ende 23 hat aufgrund der stark gestiegenen Preise für Energie und Lebensmittel den Betrieben wieder auf die Beine geholfen. Diese auf Dauer zu etablieren, halten wir jedoch für falsch. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die reduzierte Steuer als ein bewusstes Kriseninstrument wurde in diesem Sinn eingesetzt, verlängert und nun aber auch beendet. Nahezu jede Branche hatte unter den verschiedenen Krisen der jüngeren Vergangenheit zu leiden. Warum soll nun ausgerechnet die Gastronomie weiter subventioniert werden? Jenseits der Unternehmensstabilisierung ist die reduzierte Mehrwertsteuer ein Kriseninstrument mit fragwürdiger Verteilungswirkung. Eine Studie der Leibniz-Gemeinschaft aus dem Oktober vergangenen Jahres belegt, dass die Häufigkeit der Restaurantbesuche mit steigendem Einkommen und gleichzeitiger Kinderlosigkeit zunimmt. Eine dauerhafte Mehrwertsteuerabsenkung käme somit einer Entlastung Besserverdienender gleich. Weit sinnvoller wäre es hingegen, gezielt ärmere Haushalte und Familien zu entlasten – und wenn man in die Gaststätten im Moment guckt, dann sieht man, dass die rappelvoll sind, es ist schon auch ein bisschen was dran –, etwas, dass zumindest Titel und Forderungsteil Ihres Antrags versprechen, also Haushalte und Familien zu entlasten. Eine dementsprechend weitere Anwendung des reduzierten Satzes für Schul- und Kitaessen, aber auch für Altenhilfe-, Pflege- sowie Sozialeinrichtungen begrüßen wir. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anfang des Jahres haben zahlreiche Speiseanbieter/- innen in Kita und Schule Preiserhöhungen angekündigt. Das ist nachvollziehbar, denn die steigenden Lebensmittel- und Energiepreise sowie die weiterhin mittelmäßigen Teilnehmer/-innenzahlen in der Schule treiben die Kosten. Diese Preise stellen zahlreiche Familien vor finanzielle Herausforderungen. Deshalb ist jede Maßnahme hilfreich, die die Speiseanbieter bei ihrer Kostenkalkulation entlastet. Dazu gehört eine dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer im Bereich der Kita- und Schulverpflegung, aber auch in Alten- und Pflege- sowie Sozialeinrichtungen. Für viele Schülerinnen und Schüler, die sich in der Entwicklung befinden und auf ein gutes und gesundes tägliches Mittagessen angewiesen sind, aber auch für Bewohner/-innen von Alten- und Pflegeeinrichtungen ist alles andere ein fatales Signal. Die Verpflegung muss bezahlbar bleiben und hohen Qualitätsstandards unterliegen, gerade in sozialen Einrichtungen. Insofern kann die dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer in diesem Bereich auch hier nur einen ersten Schritt darstellen. Die Empfehlungen des Bürgerrates, die vor wenigen Tagen vorgestellt wurden, sehen sogar Kostenfreiheit für die Kita- und Schulverpflegung vor. (René Domke, FDP: Ja, darüber kann man reden.) Über solche Positionen kann man nachdenken, wenn man auf die Forderung nach einer Beibehaltung des gesenkten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie verzichtet. Diese Maßnahme würde nämlich allein Mecklenburg-Vorpommern 30 Millionen Euro im Jahr kosten. Wenn dieses Geld, Herr Geue, im Haushalt vorhanden ist, dann könnte man doch eher prüfen, ob mit diesen Mitteln eine höhere Qualität in der Gemeinschaftsverpflegung und eine weitere Absenkung der Preise für die Eltern, Kranken und Senior/-innen erreicht werden können. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anstatt wohlhabende und kinderlose Haushalte mit dem Verlust von 30 Millionen Euro an Steuereinnahmen durch Senkung des Mehrwertsteuersatzes zu fördern, geben wir dieses Geld doch besser direkt in die Gemeinschaftsverpflegung. Das lohnt sich langfristig auch volkswirtschaftlich. Kinder, die gesund aufwachsen, bleiben dies auch häufiger im Erwachsenenalter. Torsten Koplin hat es eben auch erwähnt. Diverse Folgekosten im Gesundheitswesen könnten hier eingespart werden. Streichen Sie die Gastronomie aus Ihrem Antrag, dann können wir Ihrem Antrag zustimmen! Alternativ beantrage ich hier die getrennte zifferweise Abstimmung von Punkt I und II für die Folge. (Rainer Albrecht, SPD, und Andreas Butzki, SPD: Es geht gar nicht abzustimmen. – Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Natürlich geht das.) Lassen Sie uns gemeinsam die Verpflegungsleistungen für Jung und Alt auf neue Füße stellen! 30 Millionen sind kein Pappenstiel. Eltern, Kinder und Senior/-innen werden es Ihnen danken. Zum Änderungsantrag der FDP kann ich nur sagen, dass er mit dem vorliegenden Antrag im Kern so gar nichts zu tun hat. Lassen Sie uns gern an gesonderter Stelle (Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau!) über den Bürokratieabbau und eine Steuervereinfachung reden. An dieser Stelle müssen wir ihn allerdings ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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