Jutta Wegner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg/-innen! Wie ermitteln wir eigentlich Schwellenwerte? Gar nicht so einfach. Drum kommt ihre Höhe oft relativ willkürlich daher. Schwellenwerte beruhen meist auf politischen Entscheidungen. Der genaue Betrag lässt sich aber inhaltlich oder wissenschaftlich manchmal nur schlecht begründen. Das ist überhaupt nichts Schlimmes, Politik ist dazu da, politische Entscheidungen zu treffen. Aber natürlich lässt sich aus diesem Grund trefflich über die Höhe von politisch festgelegten Schwellenwerten diskutieren, so, wie wir das bereits im Kontext des Vergabegesetzes getan haben. Doch der Reihe nach! Wozu überhaupt Schwellenwerte im Vergabeverfahren? Schwellenwerte einzuführen, die es ab einem bestimmten Auftragsvolumen in bestimmter Höhe erforderlich machen, einen Auftrag auszuschreiben, ist kein Selbstzweck. Durch eine Ausschreibung wird bei der Vergabe öffentlicher Aufträge das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berücksichtigt. Dieses Gebot ist nicht nur ein tragender Grundsatz unseres Haushaltsrechts, sondern die sparsame Verwendung öffentlicher Mittel muss für die öffentliche Hand eine Selbstverständlichkeit sein. Es geht aber auch um Transparenz, um Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen. Denken wir nur an den Bericht des Landesrechnungshofes, der genau diese Nachvollziehbarkeit und die Einhaltung der Vorschriften des Vergabeerlasses einfordert. Die Einhaltung der Vorschriften sichert uns auch vor dem Vorwurf von Vetternwirtschaft und der Bedienung von Seilschaften. Schon der böse Schein muss vermieden werden. Darum hat die Einführung von Schwellenwerten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ihre Berechtigung. Auf der anderen Seite führt jede Ausschreibung automatisch zu mehr Bürokratie. Je niedriger der Schwellenwert gesetzt wird, desto mehr öffentliche Aufträge werden ausschreibungspflichtig, desto höher der bürokratische Aufwand. Womit wir beim Antrag der CDU und damit der Frage angelangt sind, wie hoch sollten die Schwellenwerte bei der Direktvergabe von öffentlichen Aufträgen sein. Die CDU fordert eine Erhöhung von 5.000 auf 10.000 Euro. Das Anliegen können wir durchaus nachvollziehen. Allerdings ist die von der CDU angestrebte Verdoppelung der Wertgrenzen für Direktaufträge aus unserer Sicht zu hoch gegriffen. Immer müssen Aufwand und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Wir sind uns sicher alle einig, dass kleine und Kleinstaufträge auch ordnungsgemäß ohne Vergabeverfahren abgewickelt werden können. Die vorgeschriebene Markterkundung für Aufträge ab 1.000 Euro als vorgeschaltetes Verfahren ist unkompliziert durchzuführen, hat aber den Nachteil, dass nur eine beschränkte Anzahl von potenziellen Auftragnehmenden abgefragt wird. Je höher aber die Wertgrenze gezogen wird, desto häufiger werden Anbieter/-innen ausgeschlossen. Das hindert den Wettbewerb und kann dazu führen, dass nicht das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält, weil wir es gar nicht kennen. Da wir auch im Feststellungsteil Ihres Antrags nicht bei allen Aussagen mitgehen können und wir Zweifel an der von Ihnen vorgeschlagenen Höhe der Wertgrenze haben, kann meine Fraktion dem nicht zustimmen, obwohl wir – und das möchte ich noch mal betonen – die Intention des Antrages gerade hinsichtlich des Bürokratieabbaus durchaus teilen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christian Winter, SPD)
