landtag-mv.de ↗

Christian Pegel

25.01.2024 Sitzungen 8/73

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder dieses Hohen Hauses! Meine verehrten Damen und Herren! Ich darf zunächst in der Tat die Kollegin, die zwischenzeitlich auch erkrankt ist, entschuldigen. Sie sehen also, auf diesen Bänken zu sitzen, macht die Virenlast, oder zumindest bringt sie sie einem näher und erhöht das Risiko. Von hier aus gute und beste Besserungswünsche an die Kollegin Frau Bernhardt! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und René Domke, FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, (René Domke, FDP: Die hätte unserem Antrag zugestimmt.) man findet sie noch … Das werden Sie am Ende der Rede hören, seien Sie unbesorgt! Ich habe sie quasi nicht verändert. Man kann raushorchen, in welche Richtung sie gestimmt hätte. Man findet sie noch an vielen Gerichtsgebäuden, die Justitia mit ihren drei Attributen Augenbinde, Waage und Schwert. Augenbinde und Waage stehen dafür, dass das Recht ohne Ansehen der Person nach Abwägen des Für und Wider gesprochen wird. Das Schwert symbolisiert die Durchsetzung des gesprochenen Rechts, und zwar auch mit der nötigen Härte, denn nur, wenn gesprochenes Recht auch durchgesetzt wird, werden die Bürgerinnen und Bürger dem Rechtsstaat Vertrauen und Respekt entgegenbringen. Und genau das tun die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, zumindest für einen großen Teil der Vollstreckungen. Ein anderer Teil liegt direkt bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, soweit es um Forderungsvollstreckungen geht. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher nehmen daher eine äußerst bedeutende Aufgabe wahr. Sie sind eine der zentralen Säulen einer funktionierenden demokratischen Rechtsordnung. Und um einmal ein paar Zahlen zu nennen, das fassbar zu machen: Die 77 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Mecklenburg-Vorpommern haben 2021 etwas über 20,8 Millionen Euro an Gläubiger ausgezahlt, denn das ist ja am Ende das Ziel, dass die Gläubigerinnen und Gläubiger zu ihren titulierten Rechten kommen. Viele verbinden – Sie sprachen es eben an, Herr Fraktionsvorsitzender – im Rahmen des Gerichtsvollzieherberufs immer noch mit dem Bild des Kuckucksklebers. Das Pfänden und Versteigern von wertvollem Schmuck, von beispielsweise echten Teppichen oder eben auch besonders hochwertiger Elektronik verliert aber seit vielen Jahren – hat schon in meinen Anwaltsjahren gegolten – an Bedeutung. Das Zwangsvollstreckungsrecht hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend gewandelt. Gläubiger setzen heute eher auf eine durch die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bewirkte Verpflichtung des Schuldners zur Zahlung von Geldraten. Die vereinbaren also Ratenzahlungen zum Abtragen der Verbindlichkeiten oder sie setzen auf das Verfahren zur Abnahme einer Auskunft über die Vermögensverhältnisse des Schuldners, zu gut Deutsch: eine eidesstattliche Versicherung. Mit den neuen Aufgaben und Zuständigkeiten sind zweifellos auch die Anforderungen an den Gerichtsvollzieherberuf gestiegen. Diese neuen Anforderungen werden in der Praxis allerdings gut bewältigt. Das gehört zur Vollständigkeit, und das ist mir wichtig, dazu. Hierfür möchte ich ganz ausdrücklich im Namen der Ministerkollegin Frau Bernhardt den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern des Landes Mecklenburg-Vorpommern an dieser Stelle ganz, ganz herzlich danken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und René Domke, FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir zur Kernfrage Ihres Antrages: Ist angesichts der veränderten Arbeitsaufgaben eine akademische Ausbildung, vergleichbar mit dem in Baden-Württemberg angebotenen Bachelorstudium, zeitgemäß und notwendig? Diese Frage wird in ganz Deutschland seit sehr vielen Jahren kontrovers diskutiert. Auf der Amtschefkonferenz, also der Konferenz der Justizstaatssekretärinnen und -staatssekretäre des Bundes und der Länder, im April 2008, da war ich noch mittenmang im Anwaltsleben, wurde dies erstmalig diskutiert. Allein Baden-Württemberg, allein Baden-Württemberg entschied sich für diesen Weg und ist bis heute das einzige Bundesland, das so verfährt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kolleginnen und Kollegen des Justizministeriums haben bei uns im Land die Änderung der Ausbildung geprüft und haben nach Beratungen auch mit der Justiz den Verbleib im bewährten System favorisiert. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Die Gründe sind nach meiner Überzeugung nachvollziehbar. (Torsten Renz, CDU: Jetzt gerade oder vor fünf Jahren?) Das kann ich der Rede nicht entnehmen. So lange weg sein wird es aber nicht. Und ich gehe davon aus, dass Sie auch heute noch das gleiche Ergebnis bekämen. Erstens. Die jetzige Gerichtsvollzieherausbildung für Mecklenburg-Vorpommern war und ist gut geeignet, qualifizierte Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher hervorzubringen. Etwas Gegenteiliges war im Übrigen nach meiner Überzeugung auch in der Einbringung nicht zu vernehmen. Dass im Rahmen der Ausbildungspläne auf rechtliche Veränderungen reagiert werden muss, das dürfen wir gemeinsam wohl für eine Selbstverständlichkeit halten, dass nicht mehr das Curriculum des Jahres 1970 heute gelehrt wird. In der Vergangenheit ist das im Übrigen auch in vorbildlicher Weise geschehen. Man hat also regelmäßig Ausbildungsinhalte angepasst. Im Ergebnis ist somit festzuhalten, es gibt natürlich eine immerwährende Notwendigkeit, die Ausbildungsinhalte aktuell zu halten. Aber es gibt auch und gerade im Hinblick auf die Konsequenzen für das gesamte Laufbahngefüge in der Justiz keine Notwendigkeit für die Einführung eines Fachhochschulstudiums. Dies würde im Übrigen – und das ist ein zentraler Punkt –, dies würde im Grundsatz von allen Bewerberinnen und Bewerbern mindestens die Fachhochschulreife erfordern, also für die Zukunft einen erschwerten Zugang zu diesem Beruf bedeuten. Zweitens. Ungeklärt ist gegenwärtig auch, wo eine neu einzurichtende Fachhochschulausbildung stattfinden könnte. Keinesfalls rechtfertigt die geringe Zahl der in Mecklenburg-Vorpommern künftig benötigten Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher die Einrichtung eines landeseigenen Studienganges. Aus diesem Grunde findet die Theorieausbildung im Übrigen auch heute, der heutigen Anwärterinnen und Anwärter, in gemeinsamen Lehrgängen beim Amtsgericht Hannover in Niedersachsen statt. Drittens. Mit der Frage nach einem Bachelorabschluss für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ist untrennbar die Besoldungsfrage verknüpft. Wer für den Gerichtsvollzieherberuf einen Fachhochschulabschluss verlangt, wird die Beschäftigten entsprechend den Standards für den gehobenen Justizdienst besolden müssen. Das würde die haushalterische Schaffung einer entsprechenden Zahl von Gerichtsvollzieherstellen des gehobenen Dienstes notwendig machen. Ebenso würde diese Regelung die Gefahr einer Schaffung eines Zwei-Klassen-Gerichtsvollziehersystems bedeuten, denn die jetzigen, schon aktiven, seit vielen Jahren engagierten Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, die sind mittlerer Dienst, nicht Teil des gehobenen Dienstes, und würden es aufgrund ihres Ausbildungsstandes auch bleiben. (René Domke, FDP: Das ginge aber mit Bewährungsaufstieg auch.) Abschließend ist noch klarzustellen, dass Gespräche mit angrenzenden Bundesländern, wie Sie sie anregen, nicht zielführend wären, zum einen, weil sich diese auch gegen die Akademisierung entschieden haben – die werden mit uns zusammen also keinen Studiengang aufbauen –, und zum anderen findet die Theorieausbildung der hiesigen Anwärter, noch mal gerne wiederholt, auch heute schon in Hannover beim Amtsgericht statt. Sehr geehrte Mitglieder der FDP-Fraktion, Sie sprechen in dem Antrag davon, dass es einer Qualitätsoffensive bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern bedarf. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Ui, ui, ui!) Diese Einschätzung teilen die Kolleginnen und Kollegen des Justizministeriums nicht. (Beifall Michael Noetzel, DIE LINKE) Und zumindest bis 2012 würde ich mich dem ausdrücklich als langjährig oder mehrjährig Tätiger – wir haben die Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher regelmäßig beschäftigt – ausdrücklich nicht anschließen, als Blick aus der Praxis. Ganz im Gegenteil verrichten die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in unserem Land hervorragende Arbeit und in einem extrem schweren Job und Umfeld. Da, weiß ich, sind wir uns einig, haben Sie selbst auch angesprochen. Statt diese gute und erfolgreiche Arbeit mit einem solchen Antrag in Zweifel zu ziehen, sollte die anspruchsvolle Arbeit die besondere Anerkennung und Wertschätzung dieses Hohen Hauses erfahren. (Beifall Michael Noetzel, DIE LINKE) Dabei sollte die Verbesserung des Alltages der Kolleginnen und Kollegen uns gemeinsam in diesem Hohen Hause besonders am Herzen liegen. Und da spielt die Sicherheit und geistige Fürsorge eine wichtige Rolle. Was haben die Kolleginnen und Kollegen der Justiz und des Justizministeriums deshalb in den letzten Jahren an diesen Stellen getan? Es sind Schutzwesten angeschafft worden. Es sind schnitt- und stichsichere Handschuhe beschafft worden. Es ist in konkreter Planung, mobile Alarmgeräte für die Gerichtsvollzieher zu beschaffen. Zusätzlich soll eine Smartwatch als mobiles Alarmgerät pilotiert werden, da sich die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Land eher eine solche Armbandlösung als mobile Alarmmöglichkeit wünschen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es ist eine psychologische Krisenintervention eingerichtet worden, um mit einer psychologischen Fachkraft Kontakt aufnehmen zu können, damit eine erste Erleichterung und Stabilisierung nach einem traumatisierenden Ereignis im Rahmen der Dienstausübung ermöglicht werden kann. Außerdem wird eine Fortbildung zum Thema „Deeskalation und Selbstschutz“ angeboten. Sie dient dazu, den Umgang mit Aggression und Gewalt zu erlernen und eigene Fähigkeiten zu erweitern. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Justizkollegin bat mich zu betonen, dass sie weiß, dass Ihnen persönlich auch und gerade der FDP-Fraktion die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sehr wichtig sind. Dies gilt auch für meine Kollegin Jacqueline Bernhardt. Auch ihr sind die Gerichtsvollzieherkolleginnen und -kollegen ein besonderes Herzensanliegen. Sie sehen also, in diesem Punkt sind Sie sich einig, eines Bachelorstudienganges bedarf es dafür allerdings nicht. Und wenn Sie mir als lediglich fortgebildetem Realschüler außerhalb der Rede eine eigene Anmerkung erlauben, erstens, viele Jahre in der tatsächlichen Rechtspraxis des Landes tätig, ich würde die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sehr wertschätzen, eine extrem zentrale Aufgabe, damit du als Anwalt hinterher titulierte Ansprüche umsetzen kannst. Und als lediglich fortgebildeter Realschüler – ich habe das Abitur ja dann erst hinten drangehängt – würde ich sehr dafür werben, nicht alles zu akademisieren. Wir brauchen Berufsbilder, die weiterhin selbstverständlich auch mit Regionalschulabschlüssen zugänglich sind. Das ist ein extrem guter Beruf, auch in diesem Bereich. Und ich kann aus meiner Erfahrung bisher, bis 2012 zumindest, nicht den Eindruck teilen, dass wir eine Akademisierung bräuchten. Lassen Sie uns dann gerne an der Qualität der Ausbildung, wenn wir da Defizite sehen oder Ergänzungsbedarfe, arbeiten, aber nicht alles zu akademisieren, ist ein wichtiges Signal auch in die Regionalen Schulen des Landes. Das war der eigene Beitrag. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Christian Pegel Protokoll ↗