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Hannes Damm

GRÜNE 25.01.2024 Sitzungen 8/73

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Herr Beitz, dass Sie Gerichtsbeschlüsse bereichern in Ihrer Rechtsauslegung, das wünsche ich Ihnen ganz besonders am heutigen Tage. (Bernd Lange, SPD: Lesen Sie mal das Urteil!) Und dass der Antrag gegenstandslos sei, das habe ich an verschiedenen Punkten gehört, das kann ich so nicht bestätigen. Geurteilt ist, wenn geurteilt ist – Punkt eins. Da geht es aber um den Sachgegenstand. Uns geht es hier im Parlament – und das ist unser Job – um die Kontrolle der Exekutive. Und das ist sehr wohl nicht nur Aufgabe der Legislative, sondern eben auch der Judikative. Und wenn wir hier einen Antrag stellen, dann können wir natürlich als Parlament das Regierungshandeln kritisch hinterfragen, und übrigens Sie auch. Da ist die SPD aber verwundert, wie der Landtag funktioniert, nämlich, dass man sich Fachinformationen im Fachausschuss einholt und dann politische Positionierungen im Landtag beantragt, das wiederum verwundert mich dann nicht. Denn Sie kontrollieren ja nicht die Regierung, sondern meistens – jedenfalls in meiner Wahrnehmung – kontrolliert die Regierung Sie als Fraktion. (Heiterkeit bei Tilo Gundlack, SPD – Beifall David Wulff, FDP) Dass DIE LINKE ebenso argumentiert, alles hätte sich längst erledigt, der Antrag sei gegenstandslos, da möchte ich mal darauf verweisen, erstens, Planänderung ist weiterhin rechtskräftig, die liegt weiterhin rechtskräftig vor. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Das wird jetzt gerade überprüft.) Und es geht hier um eine Aufforderung an die Landesregierung, nämlich tätig zu werden als Fach- und Rechtsaufsicht. Wir haben es nicht beklagt. Wir könnten es beklagen, vielleicht als Betroffene, das weiß ich gar nicht, aber es wurde jedenfalls durch die Umwelthilfe beklagt. Das ist aber ein anderer Verfahrensweg. Uns geht es darum, das Handeln der Landesregierung zu überprüfen. Außerdem – und da haben Sie den Antrag wahrscheinlich nicht bis zu Ende gelesen – gibt es auch eine Ziffer 2, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Ja.) und dort steht drin – das wäre auch der Verweis an Herrn Peters – dem Heringsschutz „absoluten Vorrang vor allen Tätigkeiten“, die negative Auswirkungen auf den Fortpflanzungszyklus des Herings haben und im Interesse des Allgemeinwohls vermeidbar sind, dafür soll die Landesregierung sich einsetzen. Und das ist natürlich ganz unabhängig vom aktuellen Verfahren weiterhin und vermutlich auch bis in alle Zukunft notwendig. Insofern könnten Sie wenigstens Ziffer II.2 im Forderungsteil zustimmen. Das würde ich dann auch sagen, vielleicht hat die CDU dafür ein gewisses Herz, kann sich dafür erwärmen. Ich habe auch ausgeführt, warum man Ziffer 1 zustimmen kann, weil es sich eben um das Handeln der Landesregierung als Fachaufsicht – und nicht weniger und nicht mehr beantragen wir, hier das zu überprüfen – handelt. Aber wir würden in diesem Fall die ziffernweise Abstimmung der Ziffer II beantragen, wenn Ihnen das das leichter macht, dann wenigstens der zweiten Forderung zuzustimmen. Bei dem Verfahren zum Hafen Mukran: Ja, das ist ein Problem, Herr Peters. Das Problem ist aber auch, dass hier die Genehmigungsbehörde eben nicht das Land ist, also nicht im Land das Bergamt Stralsund, sondern dass, weil es eine Bundeswasserstraße ist, das Genehmigungsverfahren beim Wasser- und Schifffahrtsamt liegt, des Bundes. Das wiederum ist keinem GRÜNENgeführten Ministerium untergeordnet, sondern dem Verkehrsministerium. Aber ich kann Ihnen versprechen, ich habe zahlreich und massiv versucht, auf Bundesebene – so, wie Sie es von mir auch gewöhnt sind – mit Menschen ins Gespräch zu kommen, um da eine andere Entscheidung zu erwirken. Es ist noch im Verfahren. Aber ich weiß nicht, ob ich da das richtige Parteibuch habe oder auch die richtigen Mittel. Ich denke, die Landesregierung hätte da mehr Mittel, insbesondere, weil die Landesregierung nämlich Antragstellerin ist. Die Landesregierung ist Eigentümerin des Hafens Mukran, die Antragsteller sind, zusammen mit der Gemeinde Mukran. Und der Aufsichtsratsvorsitz ist auch noch bei einer Staatssekretärin der Landesregierung. Also wenn es darum geht, tatsächlich dieses Verfahren zu verhindern, könnte man es auch verhindern, indem man einfach den Antrag zurückzieht, ganz einfach für die Landesregierung machbar, in Absprache mit Mukran jedenfalls. Zuletzt möchte ich auf Herrn Meyer noch mal eingehen. Und das hat mich wirklich geärgert, weil, Sie haben aufgeführt, das wären Ausgleichsmaßnahmen – zum Teil übrigens nur! Die sind aber aktuell für den Hering viel schädlicher, jetzt zu baggern, als es diese Ausgleichsmaßnahme bringt. Darüber kann man sich unterhalten, das im Sommer zu machen, und genau darum geht es uns ja mit dem Antrag. Und ich weiß, dass Ihnen das auch die Experten vom Thünen-Institut gesagt haben, die Sie hier so zitiert haben, dass Sie immer mit Ihnen d'accord gewesen sind und gemeinsame Entscheidung. So ist es eben nicht. Ich finde, es ist eine sehr tendenziöse Formulierung zu sagen, Interessenvertreter sind zusammengekommen, Monitoring ist gemeinsam vereinbart worden, da war jemand dagegen, er wurde zwar angehört, er war dagegen, und dann sagt man, ja, man hat sich da irgendwie gemeinschaftlich auf einen Kompromiss geeinigt. Und das finde ich nicht richtig. (Minister Reinhard Meyer: Waren Sie dabei?) Ich finde das sogar, ehrlich gesagt, feige, sich da hinter dem Thünen zu verstecken, die was anderes gesagt haben. Die haben es ja sogar öffentlich gemacht. Ihr Job ist es zu kontrollieren, also das Bergamt zu kontrollieren. Unser Job ist es, Sie zu kontrollieren, und ich möchte Sie auffordern, hier sich noch mal mit unserem Argument auseinanderzusetzen. Die technische Fertigstellung ist erfolgt, Sie haben das selbst gesagt. Wie kann dann noch die Abwendung der Gasmangellage, wenn technisch fertiggestellt ist, weggewogen werden oder den Heringsschutz wegwiegen? Was ist die Grundlage für die Wegwiegung des Heringsschutzes? Sie haben das nicht aufgeklärt, es bleibt offen. Und wenn Sie es aufklären können, fordere ich Sie auf, jetzt ans Mikrofon zu treten, das noch mal zu tun. Ansonsten kann ich nur denken, dass Sie den Antrag mit Ihrer Regierungsmehrheit wegstimmen wollen, aber in der Sache niemanden da draußen und uns nicht als Parlament überzeugen können, dass Ihnen schlicht die Argumente fehlen und dass tatsächlich ein fehlerhafter Genehmigungsbescheid vorliegt, der zurückzunehmen wäre im Rahmen der Fachaufsicht. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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