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Falko Beitz

SPD 25.01.2024 Sitzungen 8/73

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin schon etwas verwundert. Sie haben, Herr Damm, die Gelegenheit genutzt, sich während der letzten Wirtschaftsausschusssitzung zum von der CDU aufgesetzten Tagesordnungspunkt, Zitat, „mögliche Inbetriebnahme des LNG-Terminals Mukran“ sowie insbesondere der „Umfang des Änderungsantrags der Firma GASCADE“, ausführlich zu informieren. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Überraschung! Das ist mein Job.) In fast verhörartiger Weise stellten Sie Abteilungsleiter Christian Dahlke alle im Antrag aufgeworfenen Fragen, und Herr Dahlke teilte in einer ausführlichen Darstellung Informationen zum rechtsstaatlichen Genehmigungsverfahren und, soweit es ihm möglich war, auch zur gegenwärtig anhängigen Klage mit. Für unsere Fraktion ist es nicht mehr nachvollziehbar, dass Sie im Ergebnis dieser Beratung an Ihrem Antrag festhalten. Denn selbstverständlich steht meine Fraktion zum Schutz des Herings. Auch wir wissen um die ökonomische und ökologische Bedeutung dieses Brotfisches. Der Bestand des Herings ist unter anderem durch Überfischung und Klimawandel bedroht. In diesem Punkt, Herr Damm, haben wir absoluten Konsens. Mit dem vorliegenden Antrag fordern die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN nach einem langen Feststellungssteil die Landesregierung auf, von ihrer fachlichen Zuständigkeit Gebrauch zu machen und die offenkundig falsche Abwägungsentscheidung des Bergamtes rückgängig zu machen. Nach aktueller Sachlage – und die Informationen dürften Sie aus dem Wirtschaftsausschuss ebenso mitgenommen haben – ist der Antrag derzeit gegenstandslos, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie kann man so was behaupten?) da am 11. Januar das Bundesverwaltungsgericht Leipzig auf einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe die Einstellung der Abdeckungsarbeiten an der Pipeline im Schutzgebiet erbeten hatte, bis die Entscheidung im Eilverfahren vorliegt. Das Bergamt hat diese Bitte sofort an GASCADE, den Bauträger, weitergeleitet und GASCADE hat die Bauarbeiten bis auf Weiteres im Schutzgebiet eingestellt. Außerhalb des Schutzgebietes wurden die Bauarbeiten an der Pipeline – unabhängig – in einem anderen Baubereich fortgesetzt und am 17.01. fertiggestellt. Damit ist die Pipeline, das wurde hier schon festgestellt, technisch nutzbar. Meine Damen und Herren, die Bewertung von Eilentscheidungen durch Verwaltungsbehörden obliegt weder politischen Entscheidungen im Landtag noch der Landesregierung, sondern liegt ganz allein bei den zuständigen Gerichten. (Beifall Thomas Krüger, SPD) Und im Gegensatz zu Ihnen vertraue ich in unsere rechtsstaatlichen Verfahren. Und von Gefälligkeitsgutachten, wie hier von der AfD gesprochen wurde, können wir an dieser Stelle auch nicht reden, das lässt also tief blicken. Und das lassen Sie mich noch feststellen: Jedes Gerichtsurteil ist ein Gewinn für unsere Gesellschaft, weil es uns in den Fragen der Rechtsauslegung mit neuen Argumenten bereichert. Den vorliegenden Antrag lehnen wir aus tiefer Überzeugung ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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