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Hannes Damm

GRÜNE 25.01.2024 Sitzungen 8/73

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Seiffert, Sie haben ganz viele zentrale Punkte sowohl über die Gewaltenteilung als auch über den konkreten Antrag und die Begründung absolut nicht verstanden. Ich versuche, Sie kurz aufzuklären. Zunächst, der Prozess ist mitnichten im Bundestag mit der Verabschiedung eines Gesetzes beendet. Es gibt dann das rechtsstaatliche Genehmigungsverfahren und in diesem sind gewisse Fragen zu prüfen. Unter anderem sind verschiedene Schutzgüter gegeneinander abzuwägen, der Heringsschutz auf der einen Seite oder Umwelt-, Naturschutz auf der einen Seite und das Abwenden der Gasmangellage auf der anderen Seite. Ich habe es angeführt, der Minister hat das auch noch mal bestätigt, die Pipeline ist technisch fertiggebaut. Es gibt das eine Interesse, nämlich das Abwenden der Gasmangellage durch einen Fertigbau. Auf der einen Seite gibt es nicht mehr auf Ihrer Waage, das eine Gewicht fehlt. (Sandy van Baal, FDP: Richtig!) Der Heringsschutz setzt sich sofort durch, weil auf der anderen Seite ist nichts. (Beifall Sandy van Baal, FDP) Zum anderen, genau dieses Eingreifen, was wir im Untersuchungsausschuss untersuchen, ja, tatsächlich ist hier dieselbe Frage, die untersucht werden soll, nämlich: Hat das Verfahren ordentlich stattgefunden oder gibt es Gründe, warum das Verfahren möglicherweise nicht ordentlich stattgefunden hat? Da gilt es nun mal, auch in diesem Rechtsstaat, auch so, wie Sie sich das vorstellen, mit der Aufgabe bei der Landesregierung als Fachaufsicht und Rechtsaufsicht so etwas zu überprüfen. Und die muss genau feststellen, aha, auf der Waage, das Gewicht Gasmangellage abwägen, das ist überhaupt nicht mehr, abwenden ist überhaupt nicht mehr da. (Beifall Daniel Peters, CDU) Das ist der Zeitpunkt, wo die Regierung eingreifen muss, nicht wie beim Nord-Stream-2-Projekt, wo die Regierung fragt, was kann ich denn noch für Sie tun, welches Umweltschutzgebiet kann ich noch ausweisen, (Minister Reinhard Meyer: Das ist falsch.) damit möglicherweise hier was genehmigt werden darf, (Minister Reinhard Meyer: Komplett falsch!) was sonst überhaupt nicht genehmigungsfähig wäre. Das ist eben der Unterschied. (Minister Reinhard Meyer: Das ist komplett falsch.) Setzen Sie sich mit dem Antrag auseinander, dann können Sie das auch finden! Und erledigt ist er noch lange nicht. Erstens. Das Gerichtsverfahren ist überhaupt nicht beurteilt, so, wie Sie das dargestellt haben. Das ist schwebend. Zweitens. Aus unserer Sicht ist das eben ein nicht fachlich richtig zustande gekommener Bescheid. Der hat immer noch Rechtskraft, bis er eben rechtskräftig vom Gericht außer Kraft gesetzt worden ist. Das heißt, es gibt immer noch diese Aufforderung an die Landesregierung – Punkt 1 –, was Sie unterstützen könnten, weil es eben nicht erledigt ist, Punkt 2, …

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