Hannes Damm
Ja, ich hoffe, der Hering hat geschmeckt?! Ich persönlich esse kein Lakritz. (Thomas Krüger, SPD: Wir auch nicht.) Und weil ich gern noch weiter Ostseehering essen möchte, setze ich jetzt fort. Denn der Leidtragende ist, ich sagte es, der Hering, der Brotfisch unserer Küstenfischer. Längst vorbei sind die Zeiten, als die heutige Jahresquote von 250 Tonnen den Fischern an den Küsten Mecklenburg-Vorpommerns an nur einem Tag in die Netze ging. Den Heringsbeständen geht es schlecht. Daran haben auch immer strengere Quoten nicht viel geändert. Nur langsam erholen sich die Bestände, insbesondere des bedrohten westlichen Herings. Und allmählich verstehen wir mithilfe der Wissenschaft, woran das liegt. Die Erderhitzung erwärmt die Ostsee so stark, dass der Fortpflanzungszyklus der Heringe aus dem Takt gerät. Die Heringslarven schlüpfen zu früh und finden zu diesem Zeitpunkt noch nicht genügend Nahrung. Und das ist sehr wahrscheinlich ein wichtiger Grund für die seit Jahren kaum wachsenden Heringsbestände. Und in einer solchen Gesamtsituation ist es klug, gerade beim Hering jede mögliche Beeinträchtigung zu vermeiden und bei allen nötigen Beeinträchtigungen vorsichtig vorzugehen. Aber das passiert hier nicht, denn obwohl es für den Bau der LNG-Leitungen im Greifswalder Bodden eine klare und nachvollziehbare Bauzeitenregelung gab, die den Hering schützen sollte, ist diese in einer Änderung des Planfeststellungsbeschlusses ausgehebelt worden. Sie alle haben die Vorgänge wahrscheinlich verfolgt. Das Bergamt Stralsund hat einer von der GASCADE beantragten Ausweitung der Bauzeit an der LNG-Pipeline zugestimmt. Die Laichzeit und daher die Bauzeitenbeschränkungen begannen am 1. Januar. GASCADE sollte nun aber bis Ende Februar weiter baggern dürfen, aber das ist die Zeit, in der sich der Hering in der Sassnitzer Rinne zum Ablaichen schon sammelt. Und es wäre nach Einschätzung diverser Fachleute sehr ungünstig, wenn er in dieser Zeit Baggergut auf den Kopf bekommt. Eintrübung des Wasserkörpers und Lärm haben Auswirkungen auf die Einwanderung des Herings in sein Laichgebiet – deshalb ja auch die ursprüngliche Bauzeitenbeschränkung. Das Thünen-Institut für Ostseeforschung attestiert der von GASCADE beauftragten Gutachterin eine tiefe Unkenntnis der ökologischen Zusammenhänge um die Rekrutierung des frühjahrslaichenden Herings der westlichen Ostsee. Schon allein das sollte in der Landesregierung die Alarmglocken schrillen lassen. Aber nein, man winkt die beantragte Planänderung einfach durch. Die Deutsche Umwelthilfe hat reagiert, und im Moment ruhen die Bauarbeiten aufgrund einer Eilklage. Das ist gut und richtig so, wir begrüßen das. Es zeigt, dass auch im Verwaltungsrecht unser Rechtsstaat funktioniert. Spätestens jetzt wäre aber der geeignete Zeitpunkt für die Landesregierung, also für Sie, Herr Meyer, in Vertretung für Herrn Backhaus dann, den eingeschlagenen Kurs kritisch zu hinterfragen. Ein solch komplexes Vorhaben mit zweifelhaften Behördenentscheidungen durchzuwinken, zahlt sich eben nicht aus. Und deshalb beantragen wir heute, dass Ihnen auferlegt wird, die umstrittene Genehmigung des Bergamtes zur Fortsetzung der Bauarbeiten aufzuheben. Das hieße, beim ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss zu bleiben, der festlegt, Bauarbeiten mit Auswirkungen auf den Hering wie bei jeder anderen Pipeline nur von Mitte Mai bis Ende Dezember. Denn nur so kann mit größtmöglicher Sicherheit das empfindliche Fortpflanzungsgeschehen des Herings geschützt werden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das heißt selbstverständlich nicht, dass wir den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss plötzlich gutheißen. Ich bin überzeugt, dass Sie mir alle zustimmen, dass meine Fraktion oft und nachdrücklich ihre Opposition zu diesem Projekt deutlich gemacht hat. Wir haben von Anfang an keine energiepolitische Notwendigkeit für ein weiteres LNG-Terminal in Mukran gesehen. Von Anfang an war uns wichtig, dass Bauarbeiten vor der Küste Rügens und im Greifswalder Bodden nur auf Grundlage einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden dürfen. Mit dieser Meinung waren wir uns mit Herrn Minister Backhaus einig. (Horst Förster, AfD: Wurde sogar versprochen.) Auch Sie, Herr Backhaus, Sie hatten gesagt, in Ihrer Funktion als Umweltminister, eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird stattfinden. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Dieses Versprechen haben Sie leider gebrochen. Entsprechende Nachfragen von mir im Agrarausschuss zum Beispiel beantworten Sie regelmäßig auffällig schmallippig. Das kennen wir von Ihnen so gar nicht. Von der Landesregierung insgesamt vermissen wir eine klare eigene Positionierung zur Frage der Gasmangellage. Sie sind sich doch sonst auch nie zu schade, Bundespolitik auch weit außerhalb der eigenen Zuständigkeit zu kommentieren und zuweilen auch zu torpedieren. Nord Stream 2 und die Klimastiftung lassen grüßen! Hier jedoch wird nichts hinterfragt, auch wenn es den Interessen des Landes noch so sehr zuwiderläuft. Mit der Gasmangellage werden jedoch sämtliche Genehmigungsverfahren an der LNG-Leitung der OAL und am LNG-Terminal Mukran gerechtfertigt. Genehmigungsbehörden müssen jedoch unabhängig von politischen Mehrheiten vorgebrachte Sachdarstellungen kritisch prüfen und eigene Bewertungen finden. Und da sprechen die Fakten eine ganz klare Sprache. Ende Januar sind die Gasspeicher noch zu mehr als drei Viertel gefüllt. Jeder weiß doch spätestens heute, es wird mindestens in diesem Winter keine Gasmangellage geben, Ausrufezeichen! (Sandy van Baal, FDP: Richtig!) Die Bundesnetzagentur veröffentlicht eine Einschätzung zur Gasversorgung in einem Lagebericht, der täglich aktualisiert wird, und da steht auch heute zu lesen: „Die Ausgangslage für den Winter 2023/24 ist deutlich“ stabiler „als vor einem Jahr …“ „Die Gasversorgung in Deutschland ist … stabil. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet.“ Das gesetzliche Speicherziel für den 1. Februar beträgt 40 Prozent. Nach gut zwei Wintermonaten und einer Woche vor diesem Datum beträgt der Füllstand noch sage und schreibe 77 Prozent. Auch die Initiative Energien Speichern e. V., kurz INES, sieht keine Gasmangellage. Das ist der Dachverband der Gasspeicherbetreiber in Deutschland. Der Verband schreibt in einer Pressemitteilung vom 16. Januar: (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das hört sich ja so an, als ob wir gar kein Terminal brauchen.) „Solange keine zusätzlichen Risiken eintreten, ist für den verbleibenden Winter eine Gasmangellage selbst bei extremer Kälte nicht mehr zu befürchten.“ All diese öffentlich zugänglichen Informationen muss das Bergamt Stralsund bei einer Abwägung berücksichtigen, doch das hat es nach unserer Auffassung nicht getan. Doch all das wird in den Schatten gestellt durch die Feststellung, dass die zur Änderung beantragten Arbeiten überhaupt nicht für die technische Fertigstellung und damit zur Abwendung einer hypothetischen Gasmangellage notwendig sind. Damit entfällt auch das einzige Abwägungskriterium, das für diese Arbeiten und gegen den Heringsschutz gesprochen haben könnte. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sandy van Baal, FDP) Eine Genehmigung der Änderung entbehrt demnach jeder Grundlage. Und nun liegen diese Fragen bei Gericht. Die Klage wurde nicht zurückgewiesen und die Planänderungsgenehmigung ist zwischenzeitlich von der Webseite des Bergamtes Stralsund verschwunden. Ist also doch was dran an den Argumentationen jener Fachleute, die wissen, wie es um den Hering steht? Und ich bin sicher, sehr sicher, dass auch Sie, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, wissen, dass es so ist, dass in der Planänderung genehmigt ist, dass so nicht weitergebaut werden darf. Mittlerweile werden Varianten diskutiert, wie die LNG-Pipeline doch noch zeitnah in Betrieb gehen kann. So wurde beantragt, dass das Zuschütten des Pipelinegrabens vorerst verzichtbar ist – Überraschung –, da das Zuschütten des Pipelinegrabens für den vorschriftsgemäßen Betrieb der Pipeline nicht zwingend erforderlich ist und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden könne. Die Landesregierung als Fach- und Rechtsaufsicht des Bergamtes Stralsund muss unter so einer klaren Sachlage die Planänderung aufheben und die Gefährdung des Herings ohne jeden Sachgrund abwenden. Das wäre auch wegen EU-weiter Richtlinien und Abkommen notwendig, die den Schutz der Ostsee und ihrer Lebensgemeinschaften zum Ziel haben, und gilt selbstverständlich ebenfalls für andere Baumaßnahmen, die den Hering massiv schädigen, wie beispielsweise die Verklappung des Baggerguts aus der Vertiefung der Hafeneinfahrt Mukrans, die ebenfalls in der Sassnitzer Rinne stattfindet, also genau eben dieses Seegebiets, in dem der Hering auf den Laich wartet. Diese Forderung finden Sie unter Punkt II, Ziffer 2 unseres Antrags. Ich bin sehr gespannt auf die Gegenargumente. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sandy van Baal, FDP)
