Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit einem hat die FDP-Fraktion durchaus recht, (René Domke, FDP: Na wenigstens das.) ich denke, da sind wir uns auch einig hier im Haus: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom November letzten Jahres hat klare Kriterien zur Auslegung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse festgelegt. Punkt! Das wars dann aber auch. Liest man den Antrag weiter, muss man feststellen, dass er die für den Haushalt geforderte Klarheit doch selbst insgesamt vermissen lässt – der Antrag, die Klarheit –, denn anders als in dem Urteil, geht es in dem Antrag sehr pauschal zu. Da geht es um Sondervermögen und Extrahaushalte, und zwar interessanterweise unabhängig von der Finanzierungsform. Es geht in dem Antrag also insbesondere nicht um kreditfinanzierte Sondervermögen. Das wäre ein Fokus, auf den wir uns vermutlich hätten einigen können, dass es sich lohnt, da etwas genauer hinzuschauen. Aber die gibts da ja gar nicht, stattdessen wirkt der Antrag doch etwas an den Haaren herbeigezogen. Da ist es nicht, da es nicht gelingt, ein tatsächliches Problem zu benennen, aus welchem sich ein Handlungserfordernis ableiten lässt, werden willkürlich Kennzahlen entwickelt. Dabei ist es grundsätzlich ja gar nicht falsch, zu überlegen, welche Kriterien denn geeignet wären, um zu entscheiden, ob für eine gewisse Aufgabe eine Mittelverwaltung außerhalb des Kernhaushaltes sinnvoll und wünschenswert ist. Das von der FDP vorgeschlagene Kriterium „Anzahl der Sondervermögen pro Einwohnerin und Einwohner“ erschließt sich uns aber überhaupt nicht. Ein sachliches Argument für dieses Kriterium ist in Ihrem Antrag jedenfalls nicht … (René Domke, FDP: Das steht wo?!) Steht, (René Domke, FDP: Harald, wo steht das?!) steht im Antrag. (René Domke, FDP: Pro Einwohner? – Heiterkeit und Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Ja.) Ja. Ein solches Argument für dieses Kriterium ist in Ihrem Antrag jedenfalls nicht zu finden. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner.) Ja. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Dabei ist das Anliegen des Antrages vielleicht zumindest soweit nachvollziehbar. Natürlich muss sich die Landesregierung fragen, ob die Existenzberechtigung für jedes der tatsächlich zahlreichen Sondervermögen noch besteht. Gestern hatten wir die Debatte zur Jahresrechnung 2022. Und wenn man sich die Vorlage dazu ansieht, wird man in Teil G alleine 23 verschiedene Sondervermögen finden – von der Versorgungsrücklage über Staatslotterien bis hin zum Sondervermögen zur Förderung der Universitätsmedizinen. Und sicher wird die Frage, wozu wir ein Sondervermögen brauchen, von den unterschiedlichen auch so unterschiedlich ausfallen wie die Zwecke der Sondervermögen selbst. Aber hier würde ich auch mal anführen, wir können doch mit der Debatte, die wir so lange, wie wir gemeinsam hier im Haus, die stattgefunden hat, doch insofern zufrieden sein, dass wir doch auch was erreicht haben. So sollte doch auch die FDP selbstbewusst mithören, denn die Debatten über das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ – bei aller Sinnhaftigkeit dieses Sondervermögens – gingen ja immer darum, ob die Mittelverwendung zum Beispiel richtig ist für jedes einzelne. Und vor allen Dingen ging es ja in der Anfangszeit auch darum, ob es reicht, dass der Finanzausschuss das nur macht, oder ob es ins Parlament geht. Das sind doch auch Erfolge, die in dieser Legislaturperiode gemeinsam erbracht wurden. Und da waren sich ja dann auch alle einig, dass das sinnvoll ist, das im Parlament weiterzumachen. Es kann also sinnvoll sein, Gelder den Begehrlichkeiten der jährlichen Haushaltsplanung auf diesem Wege zu entziehen, wenn man Sondervermögen hat, (René Domke, FDP: Ach doch!) sei es, weil ihnen bereits entstandene Verpflichtungen gegenüberstehen, wie den Mitteln in der Versorgungsrücklage, sei es, weil sie zweckgebunden an das Land gegeben wurden, (René Domke, FDP: Das ist nämlich der Kern.) wie die Mittel im Sondervermögen „Schienenpersonennahverkehr“. Auch das Sondervermögen zum Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern macht aus unserer Sicht Sinn. Daher können wir die pauschale Feststellung, dass Sondervermögen grundsätzlich zu Intransparenz beitragen, nicht unterschreiben. Gerade die eben genannten Beispiele zeigen aus unserer Sicht, dass das Verwalten von Mitteln außerhalb des Kernhaushalts auch Klarheit schaffen kann – darauf hat der Minister auch schon hingewiesen –, dann nämlich, wenn über diese Mittel nicht völlig frei verfügt werden kann und sie so in den Plänen auch abgebildet werden können und man immer konkret nachgucken kann, wofür ist denn nun dieses Mittel, dieses Sondervermögen verwendet worden. Ich möchte noch einen anderen Punkt anführen, den wir in dem Antrag sehr kritisch sehen. Denn, ja, es gibt in verschiedenen Bundesländern und auch im Bund in den letzten Jahren verstärkt die Tendenz, Sondervermögen einzuführen, und zwar nach unserer Meinung aus einem einfachen Grund: Die Zwangsjacke der Schuldenbremse führt sowohl im Bund als auch in den Ländern dazu, dass es nahezu unmöglich ist, wichtige Zukunftsinvestitionen kreditfinanziert im Kernhaushalt abzubilden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darüber sollten wir reden. Hier liegt der Hebel, (Zuruf von René Domke, FDP) hier liegt der Hebel, um in Zukunft kreditfinanzierte, auf kreditfinanzierte Sondervermögen verzichten zu können. Ich danke für die Aufmerksamkeit. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
