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Christian Pegel

25.01.2024 Sitzungen 8/73

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die eben angesprochenen Punkte ziehen in Teilen tatsächlich auch und dann weitgehend untergesetzlich Regelungsänderungen nach sich, wenn man zu den Prüfergebnissen käme, man wolle was ändern. Beim letzten Punkt, bei dem erstgenannten mag es auch sein, dass wir in den Erlassen oder Regelungen der Staatskanzlei, die den Ministerien an die Hand geben, wie vorzugehen ist, Konkretisierungen oder Änderungen brauchen. Auch das wird am Ende einer Prüfung stehen. Und bei dem zweiten Punkt hatte ich ja darauf hingewiesen, wir haben schon eine Änderung dann untergesetzlicher Bestimmungen vorgenommen, und zwar infolge einer Bestimmungsänderung durch diesen Landtag im Rahmen des Landesbeamtengesetzes. Das kann also passieren, muss aber nicht in allen Punkten, ist dann immer das Ergebnis am Ende einer Prüfung. – Herzlichen Dank!

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