Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst weise ich ausdrücklich den Vorwurf des Klüngelns zurück, den auch der Landesrechnungshof nicht erhoben hat. Er hat nicht vorgetragen, dass Freundschaftsdienste oder Ähnliches begangen wurden. Das wird im Übrigen auch den Kolleginnen und Kollegen, die als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter, als Stellvertreter, als Behördenleitungen jeden Tag extrem gute Arbeit leisten, nicht gerecht und ist denen gegenüber hochgradig unfair. Es gibt keinen Vorwurf des Klüngels. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Torsten Koplin, DIE LINKE: Ganz wichtig!) Zweitens, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat es in der Tat Punkte gegeben, die der Landesrechnungshof hervorgehoben hat. Dass wir nicht bei allen rechtlich übereinstimmen mit dem Landesrechnungshof, sondern zum Teil andere Auffassungen vertreten, ist hinlänglich bekannt. Das haben wir auch hinterher kundgetan. Es geht vor allem um formale Fehler, die der Landesrechnungshof bekundet, die in der Tat dazu führen, dass Aktenführungen nicht immer in Gänze alles erkennen lassen, was in den Auswahlprozessen relevant war. Das ist ein Punkt, der den Landesrechnungshof ganz intensiv umgetrieben hat. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Vorige Legislaturperiode im Übrigen.) Wir haben erstens im Rahmen der Staatskanzlei – die Ministerpräsidentin, die Staatskanzlei – eine Prüfung vorgenommen, wie die Regeln für die Vorlagen, die der Zustimmung der Ministerpräsidentin bedürfen, noch einmal zugespitzt und überarbeitet werden können. Wir gehen davon aus, dass sich damit eine Verstärkung der Vereinheitlichung dieser Prozesse erreichen lässt und damit insbesondere die Zusammenarbeit der Staatskanzlei mit den Ressorts im Rahmen der Personalplanung gestärkt werden kann, also die deutliche Vereinheitlichung. Das ist im Werden. Wir haben darüber hinaus einen Punkt gehabt, wo kritisiert wurde, dass die Führungskräftefortbildungen nicht in allen Fällen hinreichend verfolgt worden seien. Da ist eine Änderung bereits über den Prüfungszeitraum erfolgt, sodass wir an der Stelle bereits vorweggenommen, ohne das Ergebnis zu kennen, reagiert haben. Hintergrund ist, dass die Stellen, die man als mit Führungsfunktion versehen beschreibt, sich gesetzgeberisch geändert haben schon im Prüfungszeitraum und zum Teil davor, sodass wir heute meistens darunter nur noch Personen fassen, die schon vorher umfängliche Führungserfahrungen zeigen mussten. Und es macht wenig Sinn – noch mal, die Bezeichnung ist juristisch kleiner gefasst als zuvor, mit der Folge, dass wir eben auf Personen treffen, für die, noch einmal, eine Grundlagenvermittlung von Führungskräftetätigkeit wenig sinnvoll scheint. Deswegen ist das, noch einmal, schon vor Abschluss des Prüfungszeitraums abgeschlossen worden und wird eben so nicht mehr verlangt, weil der Teilnehmerkreis, der heute noch unter diese Begrifflichkeit fällt, in der Regel dieser Fortbildungen so zumindest nicht mehr im Umfange bedarf. Zu guter Letzt gab es Bedenken des Landesrechnungshofes an der Bestenauslese, und zwar, weil keine Stellenausschreibungen erforderlich sind. Hintergrund ist, dass das Landesbeamtengesetz mit einer Sollvorschrift arbeitet und durch eine entsprechende untergesetzliche Bestimmung für gewisse Funktionen eine Stellenausschreibung ausdrücklich nicht erforderlich ist. Dazu gehörten insbesondere Abteilungsleiterinnen oder gehören Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter. Wir vertreten mit dem Landesrechnungshof sehr unterschiedliche rechtliche Positionen, ob dies zulässig ist. Wir halten es weiterhin für zulässig, aber auch für in sich stimmig. Gleichwohl haben wir zugesagt, dass wir das einer Prüfung unterziehen, die noch nicht abgeschlossen ist. Und von daher werde ich dazu momentan auch keine, zum Ergebnis noch keine Ausführungen tätigen können.
