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Christian Pegel

25.01.2024 Sitzungen 8/73

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da das Gremium in erster Linie beratende Funktion hat und auch nach den stiftungsrechtlichen Bundes- und Landesvorgaben der Vorstand ein verpflichtendes Gremium ist – ich brauche eine Handlungsfähigkeit der Stiftung –, da für den Vorstand das Kuratorium ein freiwilliges daneben stehendes ist und auch nach der Satzung eben in der Regel für das Alltagsgeschäft keine mitentscheidende Funktion hat, sondern nur die Überlegungen im Raume standen, in regelmäßigen Abständen eine beratende Funktion einzunehmen, sehe ich keine rechtlichen Schwierigkeiten für die Stiftung, es sei denn, der Stiftungsvorstand geht doch davon aus, dass er eine Auflösung, beispielsweise eine entsprechende Entscheidung treffen wolle, dann bräuchte er ein bestätigendes Votum des Kuratoriums. Bisher hat der Stiftungsvorstand ganz ausdrücklich und jetzt ja auch sehr nachdrücklich bekundet, dass er das für rechtlich ausgeschlossen hält, sodass ich momentan nicht sehe, was beim Nichtbestehen des Kuratoriums rechtlich in der Stiftung nicht gehen sollte. Und wie wir dann vorgehen und welche Ergebnisse der Beauftragte erzeugt, da würde ich mich jeder Spekulation enthalten. Das schauen wir uns an, wenn die Ergebnisse da sind. (Horst Förster, AfD: Es gibt jedenfalls kein Auflösungskuratorium.)

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