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Christian Pegel

25.01.2024 Sitzungen 8/73

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat sieht die Satzung ein beratendes Gremium vor, ein Kuratorium, das weitgehend lediglich beratende Funktion für den Vorstand hat. Nur an ganz wenigen Stellen, nämlich zum Beispiel bei der Auflösung der Stiftung, bedürfte es der Zustimmung. Nachdem der Vorstand sehr deutlich bekundet hat, dass er sich rechtlich dazu nicht in der Lage sieht, ist zumindest dafür das Kuratorium, das nicht besteht, kein Hinderungsgrund. In der Sache selbst haben wir vernommen und sind dafür dankbar als Landesregierung, dass der Landtag, die Landtagspräsidentin mit einem Beauftragten sämtliche denkbaren Facetten möglicher Beendigungen, Auflösungen oder anderer Facetten noch einmal prüfen will. Und wir werden in diese Phase hinein jetzt kein Kuratorium bestellen, weil wir uns zunächst das Ergebnis gerne ansehen, möglicherweise ja auch unsere bisherigen Einschätzungen rechtlicherweise von Beauftragten noch einmal kritisch gewürdigt werden und wir dazu auch noch mal wichtige Impulse erhalten. Und wenn wir dieses Verfahren durchlaufen haben, dann setzen wir darauf gern noch einmal mit der Frage auf, ob das Kuratorium danach bestellt werden muss.

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