Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen sagen, dass von den 191 Personen, die wir zurückgeführt haben, 52 Dublin-Überstellungen waren, also Überstellungen in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Um das noch mal für alle Beteiligten deutlich zu machen, das Dubliner Abkommen ist ein EU-internes Abkommen, das von der nachvollziehbaren Überlegung lebt, dass ein halbwegs gleiches Grundrechtsniveau innerhalb der Europäischen Union in den Mitgliedsstaaten vorliegt, und das einen gemeinsamen Raum auch für rechtliche Fragen wie Asyl- und Flüchtlingsfragen beinhaltet. Das heißt, wenn jemand auf der Flucht oder mit Asylbegehren in einem Nachbarland zuerst angelandet ist, hat er das Verfahren dort zu Ende zu bringen. Man mag hinterher gegebenenfalls innerhalb der EU dann anerkannte Flüchtlinge gleichmäßiger verteilen, aber das erste Verfahren zumindest ist dort zu führen. Und wenn wir das feststellen, was über entsprechende Dokumentationen in der IT zwischenzeitlich nach 2015/16 europaweit gut organisiert ist, dann stellen wir ein solches Begehren. Voraussetzung ist, dass wir innerhalb einer gewissen Zeit reagieren und tatsächlich auch rückführen können. Ich kann Ihnen sagen, in 191 erfolgreichen Rückführungen und Rücküberstellungen sind 52 Dublin-Überstellungen. Die Zahl der gescheiterten Abschiebungen und Rücküberführungen lässt sich danach, zumindest das, was mir vorliegt, nicht differenzieren. Ich will gern noch einmal schauen im Nachgang, ob wir das differenzieren können, bin aber nicht sicher, ob das die Statistik in dieser Tiefe wiedergibt.
