Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter, die Kolleginnen und Kollegen haben schon eine Vielzahl von möglichen Tatbestandsgrundlagen geprüft, weil sie genau auch gesehen haben, dass hier einer Bürgerin ein Schaden entstanden ist, bei dem sie nun ihrerseits wirklich überhaupt nichts dazu zu tun hat. Umgekehrt noch einmal, die Prüfung ist losgelöst davon, ob derjenige, der den Polizeibeamten geschubst hat, deutscher Staatsangehöriger, anderer Staatsangehöriger ist. Im Übrigen, der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung spricht dafür, dass eben noch keine Rückführung möglich ist, sondern das Asylverfahren, das Flüchtlingsprüfungsverfahren noch läuft. Von daher sind wir noch in keinem Stadium, wo ich zurückführen, abschieben kann. Aber noch einmal, die Tatbestandsmerkmale vorne sind sehr klar, es muss eine Maßnahme der Gefahrenabwehr sein und erst dann kommen Billigkeitserwägungen. Ich muss also die erste Hürde überspringen. Und wir haben jetzt immerhin in zwei Zuständigkeitsbereichen versucht, erst die Kolleginnen und Kollegen vor Ort und dann die Rostocker Kolleginnen und Kollegen des Polizeipräsidiums, tatsächlich mal sorgfältig alles durchzugehen, und zwar losgelöst von der Frage, ob es eine politische Implikation einer Flüchtlingsfrage gibt, sondern einfach das Gefühl, da ist jemand als Bürgerin und Bürger eher passiv betroffen, hat überhaupt kein Zutun dazu, aber umgekehrt der Polizeibeamte, nach dem, was wir bisher kennen, auch nicht. Vor dem Hintergrund habe ich bisher kein erfreulicheres Ergebnis. Ich will aber deutlich sagen, das ist keine Frage, die ich ausländerpolitisch festmache, sondern wo mir die Beteiligte einfach schlicht leidtut. Ich habe allerdings eben schon gesagt, es gibt auch Konstellationen, wo wir in anderen Situationen – egal, welche Staatsangehörigkeit ein Tatverdächtiger hat – eine Verfolgungssituation haben, und wir werden vermutlich auch da immer mal Situationen haben, wo Schädigungen auftreten. Das, was wir nach unseren gesetzlichen Möglichkeiten regulieren können, tun wir dann auch, und zwar auch aus Überzeugung, weil eben aus dieser Arbeit heraus kein Geschädigter möglichst bleiben soll. Zurzeit haben wir aber noch keinen rechtssicheren Weg und wir werden zumindest als Landesregierung im Zweifel dem Landesrechnungshof und Ihnen hier Rechenschaft ablegen müssen, wenn wir so etwas tun. Und ich habe bisher auch keinen ganz leichten Weg gefunden, zu sagen, ich bekäme eine eigene Billigkeitsentscheidung hin, ohne dass wir nicht hinterher mit Ihnen größere Diskussionen haben könnten. Ich vernehme Ihren Appell zu sagen, prüft bitte aufmerksam. Genau die Bitte habe ich den Kollegen auch an die Hand gegeben, weil zumindest die Billigkeitserwägungen, die Sie ansprechen, teile ich.
