Bettina Martin
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Frau Hoffmeister! Zunächst möchte ich sagen, dass es das richtige Ziel ist, dass man sich festlegt, dass natürlich keine staatlichen Fördermittel dort hineinfließen können, wo antisemitische Äußerungen getätigt werden. Dort darf nicht gefördert werden, das ist das richtige Ziel. Und es ist auch das richtige Ziel, eine diskriminierungsfreie Kulturlandschaft, eine diskriminierungsfreie Kulturszene sicherzustellen. Insofern, ich glaube, da sind wir uns alle einig. Wir haben es gesehen bei Senator Chialo, der ja in Berlin diese Antisemitismusklausel, die Sie gerade fordern, die darüber hinaus in einer sehr anderen Form noch in Schleswig-Holstein von Frau Prien eingeführt wurde, darüber hinaus gibt es diese Klausel nicht. Ich glaube, bei Senator Chialo, der ja ohne weitere Debatte, auch mit der Kulturszene, quasi ohne Diskussion diese Klausel eingeführt hat und seit Montag sie wieder zurückgenommen hat – nach vier Wochen musste er sie wegen erheblicher Rechtsbedenken wieder zurücknehmen –, ich glaube, an diesem Vorfall, sage ich mal, sieht man, dass man so eine komplexe Materie durchaus diskutieren muss, wie, was ist das richtige Mittel, aber ich glaube, übers Knie brechen darf man das nicht. Das zeigt das Berliner Beispiel. Ich glaube, dass wir den Dialog dazu führen müssen. Der Dialog ist gerade auf Bundesebene zwischen den Kulturministerinnen und Kulturministern, übrigens auch in der Wissenschaft, auch da führen wir eine Diskussion genau über diese Frage. Diese Diskussion müssen wir führen. Und die Einwände der Rechtsexperten waren ja genau die, dass die Kunstfreiheit durch das natürlich zumindest angegriffen oder beschränkt werden würde. Insofern, ich glaube, das ist für uns alle ein sehr hohes Gut, der Artikel 5 des Grundgesetzes, deswegen müssen wir das ernst nehmen. Was ganz sicher ist, und da bin ich mir auch mit den Kolleginnen und Kollegen und Kulturministern der Länder einig, dass wir stärker präventiv arbeiten müssen. Wir müssen diejenigen, die Kulturträger, aber auch die Jurys, die Aufsichtsräte stärker im Vorfeld befähigen, dass sie Antisemitismus erkennen, dass es da eine klare Sicht auf Antisemitismus gibt. Ich glaube, das ist der erste Schritt, den wir dringend gehen müssen. Und das, denke ich auch, gilt für unser Bundesland genau wie für alle anderen. Ich glaube, wir müssen die offene Diskussion, die auch Senator Chialo jetzt ja angekündigt hat, mit den Kulturschaffenden, aber auch den Kulturträgern, den Vertreterinnen und Vertretern führen, ob so eine Klausel in irgendeiner anderen Form Sinn macht. Ich glaube, wir müssen uns vor allen Dingen darum kümmern, dass es einen Effekt hat, die Schritte, die wir jetzt gehen. Diese Klausel, die jetzt – es tut mir leid, das ist ein komplexes Thema, muss man vielleicht ein bisschen ausholen –, diese Klausel hätte einen rein symbolischen Charakter, es wäre keine Rückforderung dadurch möglich. Es ist also ein reines symbolisches Bekennen, ohne dass es danach irgendwelche Sanktionsmöglichkeiten hätte, und die IHRA-Definition ist als Arbeitsdefinition gedacht und ist nicht justiziabel in diesem Sinne, also jedenfalls keine Grundlage für staatliches Handeln. Insofern, glaube ich, haben wir da sehr, sehr viele Fragen zu beraten, um dann zu gucken, wie wir bestmöglich das gemeinsame Ziel absichern, dass in der Kultur keine antisemitischen Äußerungen gefördert werden durch staatliche Mittel.
