Enrico Schult
Ja, gerne. Sie sagten ja, Herr Minister, dass das den künftigen Ausweisungen der Regionalen Planungsverbände entspricht. Die Regionalen Planungsverbände sozusagen tagen ja erst noch und weisen diese Flächen erst aus. Also das ist ja ziemlich vage gehalten, die Formulierung dort in der Übergangsvorschrift, das bestätigen auch Juristen. Hat die Landesregierung das schon mal prüfen lassen, rechtlich, inwieweit das jetzt Bestand hat und ob man da tatsächlich – das hatte ich in der ersten Frage ja auch schon so formuliert –, ob man da tatsächlich aufgrund dieser Rechtslage positive landesplanerische Stellungnahmen abgeben muss, oder könnte man aufgrund dieser Rechtslage auch davon absehen, positive landesplanerische Stellungnahmen zu erteilen?
