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Enrico Schult

AfD 25.01.2024 Sitzungen 8/73

Guten Morgen, Frau Landtagspräsidentin! Guten Morgen, Herr Minister Meyer! Meine Frage richtet sich an Sie, und zwar haben wir gestern ja über das Landesplanungsgesetz debattiert, die Erste Lesung Landesplanungsgesetz. Und da soll es ja so sein, dass die Entscheidung über die Ausweisung von Windkraftanlagen bei den Regionalen Planungsverbänden verbleibt. Nun ist es so, dass hier die Übergangsvorschriften, durch das Wind-an-Land-Gesetz, Paragraf 245e Absatz 4 ist es möglich, dass schon zuvor positive landesplanerische Stellungnahmen erteilt werden können. Das betrifft meinen Wahlkreis in Altentreptow, da sind zehn solche Stellungnahmen erteilt worden, und das bedeutet, dass die Regionalen Planungsverbände dort nicht mehr das letzte Wort haben, sondern dass sie da quasi vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Ich möchte Sie kurz bitten: Wie sehen Sie die Praxis? Wie sehen Sie oder wo sehen Sie das Problem, dass die Regionalen Planungsverbände dort außen vor gelassen werden? Und das Zweite, die konkrete Nachfrage: Was hat die Landesregierung getan, um rechtlich zu prüfen, ob das überhaupt notwendig ist, dort positive landesplanerische Stellungnahmen zu erteilen? Vielen Dank!

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