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Hannes Damm

GRÜNE 15.12.2023 Sitzungen 8/71

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Sie wissen, in Sachen Klimaschutz ist es nicht mehr nur fünf vor zwölf, sondern der Sekundenzeiger absolviert unbarmherzig bereits die letzte Minute. (Thore Stein, AfD: Schöne Bildsprache!) Um doch noch das in Paris von der Weltgemeinschaft vereinbarte 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, braucht es jede, aber auch wirklich jede Anstrengung der Industriegesellschaften, den CO -Ausstoß zu minimieren. 2 (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wir haben dahin gehend in Deutschland und der EU viel erreicht. Doch wir müssen das Tempo immer noch weiter erhöhen. Jede Minute, die wir damit verbringen, auf andere Länder mit weniger starken Klimaschutzbemühungen zu zeigen, ist eine verschenkte Minute für eigenes Handeln. Mit dem Gesetz zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern haben wir im Land einen wichtigen und überfälligen Schritt getan. Gemeinsam mit der Landesregierung haben wir Kompetenzen gebündelt und effizientere Genehmigungsverfahren ermöglicht. Diese Initiative sehen wir als Schritt in die richtige Richtung und haben daher dem Gesetzentwurf der Landesregierung auch zugestimmt. Die Anhörung zu diesem Gesetz hat uns aber vor Augen geführt, was es an weiteren Aufgaben gibt, um zum Beispiel der Nutzung von Windenergie zu mehr Durchbruch zu verhelfen. Da sind natürlich zuallererst die Netze zu nennen, die sich momentan mehr und mehr als Flaschenhals der Energiewende erweisen. Da müssen wir unbedingt ran. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verteilungs- und Übertragungsnetze müssen optimiert, verstärkt oder neu gebaut werden. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Dafür braucht es neben guter Steuerung auch viel Geld für Investitionen in diese dringend benötigte Infrastruktur. Die Anhörung zum erwähnten Gesetz hat aber auch herausgearbeitet, dass wir dringend die Genehmigungsverfahren noch reibungsloser gestalten müssen. Die fünf Jahre, die im Durchschnitt von der Planung bis zur Genehmigung einer arbeitenden Windkraftanlage benötigt werden, sind einfach zu lang. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auf diese Weise erreichen wir die notwendigen Ausbauziele nicht schnell genug. Eine Achillesferse der Genehmigungsverfahren ist die Verfügbarkeit von Naturdaten. Das haben die Sachverständigen während der Anhörung betont, so zum Beispiel die Vertreterin des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern. Das Land muss, um seine zahlreichen Aufgaben beim Erhalt der biologischen Vielfalt erfüllen zu können, einen gewissen Datenbestand vorhalten. Nur auf Grundlage dieser Daten können Planerinnen und Planer Projekte entwerfen und können Genehmigungsbehörden zu rechtssicheren Entscheidungen kommen, ohne die biologische Vielfalt in unserem Land zu gefährden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb müssen die Daten aktuell gehalten und der Zugang zu diesen Daten muss erleichtert werden. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es da einfach noch großen Nachholbedarf. Das beginnt ja schon damit, dass man als Investor oder Vorhabenplaner oder einfach nur als interessierter Bürger auf keiner Seite des Internetauftritts der Landesregierung ein umfassendes Datenportal für Naturdaten findet. Welche Tiere, Pflanzen, Landschaften auf welche Weise geschützt sind, kann man nur schwer herausfinden. Vereinzelte Informationen finden sich verstreut auf den Portalen mehrerer verschiedener Behörden. Da gibt es das Portal Umweltkarten MV, da gibt es Unterseiten des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie und es gibt Seiten der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt. Aber all das ist weder vollständig noch auf einem übersichtlichen Portal leicht auffindbar gebündelt. Wie so etwas aussehen kann, sieht man zum Beispiel in Sachsen mit dem dortigen Fachinformationssystem Naturschutz. Generell ist das nach unserer Auffassung eine Schwachstelle des Internetauftritts der Landesregierung. Hier wird immer noch starr in Zuständigkeiten gedacht und nicht danach, was die Nutzerinnen und Nutzer, in diesem Fall die Planer/-innen und Naturschützer/-innen, für eine umweltverträgliche Energiewende benötigen. In den Antworten auf unsere Kleine Anfragen zu diesem Thema antwortet die Landesregierung, dass interessierte Nutzer/-innen, die an Naturdaten gelangen möchten, einen Antrag beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie nach Umweltinformationsgesetz stellen können. Sehr geehrter Herr Minister Backhaus, ist das das, was Sie unter Bürger/-innennähe, Digitalisierung und Bürokratieabbau verstehen? Es kann doch nicht sein, dass wir unsere Behörden in jedem Einzelfall immer wieder damit beschäftigen, Daten herauszusuchen, wenn wir sie stattdessen leicht auffindbar in einem Landesportal haben könnten! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wahrscheinlich sucht er gerade im Landesportal nach den Daten. Es handelt sich außerdem in der Regel um öffentliche Daten, und die Bürger/-innen haben ein Anrecht, an diese Daten auch einfach und niederschwellig heranzukommen. Auf unsere Anfrage antwortet die Landesregierung wie gesagt auch, dass es keine gemeinsame Datenbank gibt, auf die alle Naturschutzbehörden zugreifen können. Außerdem erfuhren wir, dass bisher nicht alle behördlich erhobenen Naturschutzfachdaten überhaupt digital erfasst werden. Das heißt, die liegen noch irgendwo auf Papier rum. Das sind doch alles unnötige Hürden im 21. Jahrhundert und in Zeiten einer drängenden Klimakrise, in denen wir Verfahrensabläufe von komplexen Genehmigungsverfahren für die Energiewende möglichst effizient und effektiv gestalten müssen. Eins der Probleme, das aus der beschriebenen Situation für die Genehmigungsbehörden entsteht, ist, dass die notwendigen Antragsunterlagen für Windenergie häufig unvollständig sind. Was Windkraftplaner/-innen brauchen, ist beispielsweise eine Datenbank für Brutvogel- und Fledermausvorkommen mit Angaben zu den Bestandszahlen, Brut- und Rastgebieten, Zugkorridoren sowie den Standorten von Horsten geschützter Greifvogelarten. Diese Daten werden häufig sogar, wenn überhaupt, dann nur von ehrenamtlichen Vogelkundler/-innen erhoben. Sie leisten damit einen großen Beitrag zum Naturschutz. Das wird von uns anerkannt und dafür verdienen sie großen Dank. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Sylva Rahm-Präger, SPD – Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und Aufwandsentschädigung.) Und Aufwandsentschädigungen, ja. Wurde ja leider abgelehnt in der Haushaltsdebatte. Die Nutzung dieser privaten Daten wird aber nicht immer auch für alle Anwendungen freigegeben. Das Land muss aber ein Interesse daran haben, zu einem Datenbestand zu kommen, den es uneingeschränkt für den Naturschutz bei der Entwicklung von dringend notwendiger Infrastruktur verwenden kann. Das bedeutet konkret: mehr finanzielle und personelle Ressourcen in die staatliche Datenerhebung und -verarbeitung! Die Problematik unseres heutigen Antrags ist auf Bundes- und auch Landesebene seit Jahren bekannt, doch es folgt einfach noch viel zu wenig daraus. Auf Bundesebene gibt es zwar Versuche, staatliche Daten bundesweit besser verfügbar zu machen – ein Beispiel ist das nationale Datenportal GovData. Hat das Land also die Naturdaten für Mecklenburg-Vorpommern vielleicht dorthin gemeldet? Wir haben es getestet: Naturdaten aus unserem Bundesland sind dort leider nicht hinterlegt. Natürlich ist uns auch klar, dass selbst die gründlichste und nutzerfreundlichste Aufarbeitung von staatlichen Naturdaten die Vorhabensträger/-innen nicht von der Pflicht entbindet, stets anlassbezogen eigenständig Ermittlungen und projektspezifische Kartierungen durchzuführen. Wer einen Wind- oder Solarpark plant, muss weiterhin nach dem Verursacherprinzip Daten vor Ort erheben, wenn diese Daten nicht bereits vorliegen. Aber die Planungs- und Genehmigungsbehörden brauchen eben noch mehr. Sie brauchen aktuelle Daten aus benachbarten Regionen und sie brauchen Datenreihen früherer Jahre, um ein Vorhaben mit seiner teils weiträumigen Wirkung auf die Natur besser beurteilen zu können. Wenn diese Daten nicht vorliegen, müssen sie entweder langwierig neu erfasst werden oder sie stehen gar nicht zur Verfügung, was rechtlich belastbare Entscheidungen der Behörden erschwert. Jeder Euro, den wir als Land also in die Erhebung von Naturdaten und in nutzerfreundliche Aufarbeitung investieren, bringt uns bei der Entwicklung unseres Landes weiter. Datenerfassung, Digitalisierung, Datenmanagement und Effizienzsteigerung von Verwaltung, das sind Aufgaben, die allen nützen. Sie helfen uns, immer komplexer werdende Prozesse zu überblicken und ihre Bearbeitung abzukürzen. Damit kommen wir schneller in die Umsetzung von genehmigungsfähigen Vorhaben und deshalb müssen wir hier unbedingt besser werden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir fordern also mehr Investitionen in Kartierungen der planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten, in die Aktualisierung Roter Listen und die Biotopkartierung. Und wir fordern, dass diese Daten nicht jahrelang in den Schubladen einer Naturschutzbehörde liegen, sondern sofort in eine nutzerfreundliche Datenbank überführt werden, die von allen damit befassten Behörden, Naturschützer/-innen und auch von den Vorhabenträger/-innen genutzt werden kann. Gewisse Einschränkungen sind natürlich nötig, zum Beispiel bei Daten von sehr seltenen und sehr bedrohten Arten, bei denen die Veröffentlichung ihrer Lebensstätten die Gefährdungslage vergrößern würde. Zusammenfassend lässt sich feststellen, wenn Vorhabenträger und Naturschützer/-innen und verschiedene Fachabteilungen unkompliziert auf ein und dieselbe dauerhafte und vollständige Datenbank zugreifen können, statt die Behörden immer wieder mit zahllosen Datenabfragen konfrontieren zu müssen, wird das Planungsvorgänge deutlich beschleunigen und auch die Rechtssicherheit von Genehmigungsbescheiden erhöhen. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung für unseren Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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