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Christian Pegel

15.12.2023 Sitzungen 8/71

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ich würde an die letzten Hinweise ausdrücklich anknüpfen, genau, wie ich es in der letzten Diskussion vor, ich glaube, sechs Wochen getan habe, bezogen auf den Antrag der GRÜNEN. Mir ist wichtig, dass wir über eine extrem kleine Zahl von Personen sprechen, (Horst Förster, AfD: Extrem kleine Zahl.) eine extrem kleine Zahl – das ist mir wichtig –, die allerdings einen extrem großen Schaden für alle anderen erzeugt. (Horst Förster, AfD: Auch bei nicht öffentlichen?) Und genau deshalb gibt es eine berechtigte Fragestellung, ob ein Dienstherr nicht auch dafür zuständig ist und Verantwortung trägt, dass eben nicht einige wenige für ganz, ganz viele negativen Schaden erzeugen. Das ärgert im Übrigen, wenn Sie hineinhorchen, gerade die engagierten, guten Kolleginnen und Kollegen noch viel, viel mehr als viele von Ihnen. Diese kleinste Zahl ist gerade für diejenigen nachvollziehbar ein Riesenärgernis. Wir haben letztes Mal schon besprochen, dass es eine Initiative gibt der Bundesinnenministerin, des Bundesinnenministeriums, ein Stück weit orientiert an Baden-Württemberg, deshalb an einer Stelle das Disziplinarrecht des Bundes umzugestalten. Das Disziplinarrecht sieht eigentlich vor, dass sie Ermittlungen führen und am Ende der Ermittlungen eine Entscheidung treffen. Und die meisten dieser Entscheidungen, da gibt es abgestufte Sanktionssysteme, die meisten dieser Entscheidungen trifft man quasi durch einen Verwaltungsakt. Das heißt, ich kriege einen Bescheid, gegen den ich mich wehren kann. Ausgenommen davon ist diese sehr weitreichende Entscheidung, als Beamtin oder Beamter aus dem Dienst entlassen zu werden. Dafür muss in unserem Bundesland – wie auch im Bund, in 15 Bundesländern und im Bund, also das ist jetzt eine breite Mehrheit, die das so gestaltet hat – eine Klage geführt werden, an deren Ende dann eine gerichtliche Entscheidung steht, dass man entlassen wird, oder eben das Entlassungsbegehren des Dienstherrn, das dem nicht gefolgt wird. Diese Initiative der Bundesinnenministerin ist durchaus in den Beratungen nicht ohne Widerspruch geblieben, und insbesondere die beschäftigten Vertretungen sowohl im Personalvertretungsbereich, aber auch in den gewerkschaftlichen Bereichen haben deutlich kritische Anmerkungen gemacht. Und nach meinem Eindruck geht es da vor allen Dingen um eine Sorge, die Sorge, dass das sehr groß gestaltet worden ist, sehr grundsätzlich gestaltet worden ist, und die Sorge, dass damit Stigmatisierungseffekte bei verschiedenen Beteiligten auftreten, die nicht dem Radikalismusverdacht unterliegen sollten. Ich glaube, dass wir klug daran tun, genau mit diesen beschäftigten Vertretungen das Gespräch zu suchen, und bin deshalb dankbar, dass der Antrag uns genau das an die Hand gibt, nämlich zu sagen, inwiefern sollt ihr das bitte einmal erörtern mit den Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen, denn ich bin überzeugt in der Grundannahme, nein, ich bin nicht überzeugt, sondern ich weiß in der Grundannahme, dass diese kleinste Gruppe von Problembeteiligten auch für die Gewerkschaften und für die Personalvertretungen ein echtes Ärgernis darstellt. Eines, das sie nicht wollen, von dem sie sich klar distanzieren wollen, das ist unstreitig, aber wenn man einen Weg wählt, mit solchen Beteiligten anders umzugehen, brauchen wir nach meiner Überzeugung einen vernünftigen, konsensorientierten Dialog mit den Beteiligten. Und dafür herzlichen Dank! Ich hatte es letztes Mal schon gesagt, ich wünsche mir da, dass wir eben die Beteiligten mitnehmen. Es geht darum – und das ist entscheidend –, um diese kleinste Zahl, die aber eben nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung agiert, und da ist mir relativ wurscht, ob das schon bei der Einstellung ins Beamtenverhältnis so war oder sich aus verschiedensten Gründen erst während des gelebten Beamtenverhältnisses ergibt, den Beteiligten die klare rote Karte zu zeigen. Und das ist, glaube ich, der wichtigere Teil, den eigenen Kolleginnen und Kollegen, die die freiheitlichdemokratische Grundordnung weiterhin selbstverständlich vertreten und auf deren Boden stehen, aber auch den Menschen außerhalb der Behördenstuben, also jenen, die mit Polizeikräften, mit Beamtinnen und Beamten zu tun haben, auch denen das klare Signal zu geben, mit diesen Beteiligten macht der Staat sehr, sehr klare Kante. Und deshalb bin ich bei einem Punkt, der mich letztes Mal bewegt hat und auch dieses Mal bewegt hat. Am Ende des Tages geht es vor allem um den Faktor Zeit. Wir brauchen zum Teil – das gestehe ich freimütig ein – sehr, sehr lange, bis diese Verfahren zum Abschluss kommen. Da spielte die Berufsgruppe, der ich angehöre und auch der Kollege Noetzel angehört, die Anwältinnen und Anwälte, zwar eine Rolle. Sie haben eine rege, anwaltlich vertretene Disziplinarverfolgung, mit der Folge, dass sie immer wieder Stellungnahmen auch der Anwältinnen und Anwälte abwarten. Meine Kolleginnen und Kollegen sagen, die brauchen immer Fristverlängerung. Da fühle ich mich in meiner Vergangenheit durchaus ertappt. Ich glaube aber, dass auf beiden Seiten Zeit eine Rolle spielt und wir in der Tat auch in so einem Dialogprozess überlegen müssen, was es an sonstigen Beschleunigungsmöglichkeiten gibt. Und auch da stelle ich mich gerne der entsprechenden Diskussion mit den Personalvertretungen und Gewerkschaften, wenn es Konzentrationsnotwendigkeiten gibt, um einfach mit mehr Professionalität auf unserer Seite, mit noch mehr Professionalität solche Verfahren zu betreiben. Das ist auch der Gegenstand eines solchen Dialoges, denn am Ende geht es in der Tat um Geschwindigkeit. Nach solchen Sachverhalten brauchen wir eine möglichst schnelle Reaktion, die klar zeigt, wie der Staat mit solchen Sachverhalten umgeht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, von daher freue ich mich auf diesen Prozess. Der wird nicht ganz ohne. Ich freue mich auch darauf, dass wir, glaube ich, am Ende den parlamentarischen Raum in so einen Prozess einbinden müssen, auch diesen Prozess, diesen Dialog mit den Gewerkschaften und der Personalvertretung führen sollten, und komme auf den letzten Punkt zurück. Ich freue mich, dass der Bundesgesetzgeber bei der Frage, ob statt einem Jahr künftig schon eine Verurteilung durch ein Strafgericht von sechs Monaten ausreichend ist unter gewissen Umständen, dort bereits auf dem Weg in ein Gesetzgebungsverfahren ist. Das ist nämlich ein Gegenstand, den das Beamtenstatusgesetz regelt. Also auch an der Stelle folgen wir dann gerne gemeinsam dem Weg, werden im Bund unterstützen und hoffen, dass wir es dann hier auch umsetzen können. Ich freue mich auf die Diskussion und vor allen Dingen auf den Prozess danach. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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