Christine Klingohr
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe bereits in der Einbringung ausgeführt, dass wir – ebenso wie die CDU-Fraktion und auch alle anderen demokratischen Fraktionen, wie ich es eben gehört habe – eine Entlastung der Krankenhäuser mit Blick auf die Betriebskosten für notwendig halten, deren Bereitstellung wohlgemerkt Aufgabe in diesem Fall des Bundes ist. Auch sehen wir die Notwendigkeit, die laufenden Kostenentwicklungen zukünftig schneller und exakter abzubilden. (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) Folglich dürfte sich für die CDU-Fraktion kein Grund ergeben, unserem Antrag nicht zuzustimmen, denn wo wir uns unterscheiden, ist lediglich die Präzisierung der Mittelverwendung. Lassen Sie mich auf diesen Punkt noch einmal genauer eingehen. Nothilfen dürfen nicht dazu führen, dass Doppelstrukturen in urban geprägten Teilen Deutschlands künstlich aufrechterhalten werden, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) während für die dringend benötigte Versorgung in dünn besiedelten und ländlichen Regionen, die in der Vergangenheit bereits Strukturanpassungen vorgenommen haben, zu wenige Mittel zur Verfügung stehen. Sie können doch nicht wollen, dass mit Mitteln der Versicherungszahler eine Überversorgung, zum Beispiel im Süden Deutschlands, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir reden über M-V, Frau Klingohr!) für zwei oder drei weitere Jahre aufrechterhalten wird, während dadurch in anderen Gegenden das Geld für die dringend benötigten Kliniken fehlt, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn es reicht nicht, immer mehr Geld für eine Versorgungsstruktur aufzuwenden, die bundesweit nicht mehr exakt den Bedürfnissen der Menschen entspricht. Die anstehende Krankenhausreform nimmt sich dieses Wandels an und wird nicht alleine eine Finanzierungsreform darstellen, sondern ebenso eine Strukturreform. In ihrem Zuge wird auch das Verhältnis ambulanter und stationärer Versorgungsformen neu geordnet werden. Der sektorenübergreifenden Versorgung wird allen voran in ländlichen und dünn besiedelten Regionen, wie wir sie in Mecklenburg-Vorpommern vielfach haben, eine immer höhere besondere Bedeutung zukommen. Sprechen wir uns jetzt für Hilfs-, Übergangs- oder Transformationszahlen aus, so müssen diese Mittel so eingesetzt werden, dass sie die zukünftig benötigte Versorgungsstruktur stützen. Im Zuge der auf Bundesebene geplanten Krankenhausreform ist bereits eine Neuregelung des Vergütungssystems für stationär erbrachte Leistungen geplant. Eine stärker mengenunabhängige Vergütung nimmt grundsätzlich die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten genauer in den Blick, trägt zu einer Reduzierung vermeidbarer Eingriffe bei, setzt Personalkapazitäten frei und reduziert ökonomischen Druck. Allen voran soll den Kliniken so ein langfristig nachhaltiges Finanzierungsmodell ermöglicht werden. Wir müssen uns nun aber Gedanken machen, welche Leistungen sinnvoll an welchem Standort erbracht werden können. Für Gutachten zur Folgenabschätzung der Reformpläne und um unsere Krankenhäuser in der Planung der Reform zu unterstützen, ist im Haushalt für das kommende Jahr daher ein eigener Titel eingestellt. Ich bitte Sie, sich unserem inhaltlich weiter gehenden Antrag anzuschließen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
