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Barbara Becker-Hornickel

FDP 15.12.2023 Sitzungen 8/71

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ja, jetzt ist es ein bisschen schwer für mich. Ich werde mich mehr an mein Skript halten, weil ich das mit unseren Fachleuten gemeinsam aufgestellt habe. Das kann ich nicht so temperamentvoll vortragen wie mein Vorgänger. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Also Krankenhäuser: Zu viele unseres Landes sind von Insolvenz bedroht, den ersten Fall hatten wir bereits. Und anders als in anderen Ländern fehlt in Mecklenburg-Vorpommern viel Spielraum für Standortschließungen, wenn wir die gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum nicht gefährden wollen. Ich habe es ja mit also begrüßt, dass wir uns zu 37 Standorten im Land bekennen. Das begrüßen auch wir. Die Gründe der Finanzierungsprobleme unserer Krankenhäuser sind die mangelnde Finanzierung der Investitionskosten, die gesunkenen Fallzahlen und die nicht vollständig ausgeglichenen Kostensteigerungen. Die Finanzierung der Investitionskosten ist Aufgabe der Länder. Besonders tragisch finde ich, dass auch und gerade Krankenhäuser betroffen sind, die in der Vergangenheit ansonsten solide gewirtschaftet haben. Und wenn sie ihre Gewinne reinvestiert haben, führen heute die Abschreibungen durchaus zu Verlusten. Die gesunkenen Fallzahlen sind insbesondere auf die fortschreitende Ambulantisierung zurückzuführen. Kliniken haben bis zu 20 Prozent ihrer Fälle verloren. Wir haben über den Basisfallwert, das haben Sie alle schon dreimal erklärt, ich möchte damit nicht noch einmal den Basisfallwert erklären, aber wir wissen alle, in den Jahren vor Corona stieg der Landesbasisfallwert stärker als die Kostenentwicklung der Krankenhäuser. Seit 2023 ist das nicht mehr der Fall. Seitdem wird die Kostenentwicklung durch die Entwicklung des Basisfallwertes nicht mehr vollständig ausgeglichen. Seinem eigentlichen Ziel kommt er daher aktuell nicht nach. Hier stellen sich jetzt die zwei Fragen: Sollte die Systematik des Landesbasisfallwertes geändert werden? Und ist die Anpassung ein geeignetes Instrument zur Brückenfinanzierung, bis die Krankenhausreform greift? Das dauert ja noch eine Weile, das haben wir gehört. Es bleibt … Also das war jetzt Blabla, Entschuldigung, das habe ich mal ausgelassen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) So, und es gibt aus unserer Sicht zwei gangbare Wege, das wurde hier auch schon vorgetragen: Entweder, die tatsächliche Kostenentwicklung bildet die Veränderungsrate des Landesbasisfallwertes, alternative wäre, wir wagen mehr Selbstverwaltung mit einem vollen Verhandlungsrahmen zwischen Einnahmen und Kostenentwicklung. Zur zweiten Frage, ist die Erhöhung des Landesbasisfallwerts um fünf Prozent nun ein geeignetes Mittel zur Brückenfinanzierung, um Krankenhausschließungen zu vermeiden: Dafür spricht sicherlich, dass es ein relativ einfaches Mittel ist und in der Breite wirken würde. Dennoch bin ich skeptisch, zum einen wegen der Fehlanreize bei ambulant sensitiven Fällen und der anstehenden Strukturreform. Es ist nicht sinnvoll, beim Motto „ambulant vor stationär“ wieder einen Schritt zurück zu machen. Genauso wenig sollte die Überversorgung, insbesondere in Ballungsräumen, künstlich aufrechterhalten werden. Zudem müssen wir bei der Begründung vorsichtig sein. Die nicht ausgeglichenen Kostenanstiege ergeben zusammen rund 3,6 Prozent. Die Forderung von 5 Prozent lässt sich nur in Verbindung mit einem Ausgleich der gesunkenen Fallzahlen begründen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde es schon außerdem schwierig, ein Problem, das insbesondere durch die mangelnde Finanzierung der Länder hervorgerufen wurde, nun auf die Kassen und damit auf die Rücken der Beitragszahler zu laden. Schließlich steigt der Landesbasisfallwert schon jetzt stärker an als die Einnahmen der Kosten. Mein letzter oder auch wichtigster Punkt ist, ich glaube nicht, dass eine Brückenfinanzierung in Abhängigkeit der Fallzahlen im Sinne M-Vs ist. Auf unser Land entfallen rund zwei Prozent der Fälle. Wir haben jedoch einen sehr hohen Anteil an versorgungsnotwendigen Krankenhausstandorten, gerade für den ländlichen Raum. Ich würde gerne sehen, dass sich die Landesregierung dafür einsetzt, insbesondere diese Standorte sicherzustellen. Damit ist M-V am besten gedient. Trotz der Anmerkung zum CDU-Antrag, wir werden Sie unterstützen. Der Antrag von der SPD und den LINKEN ist so etwas wie die Antwort auf den Antrag der CDU. Er enthält eine Reihe von Feststellungen, die darin definierten Ziele sind auch grundsätzlich nicht falsch, allerdings sieht die Koalition wieder mal nur Verantwortung beim Bund und vergisst die Verantwortung des Landes, mit der einen Ausnahme: Das Land soll ein Gutachten auf den Weg bringen. Das hat mich doch ein bisschen überrascht, da ich dachte, das Ministerium hätte eine Abschätzung der Folgen bereits vorgenommen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Schließlich ist es sinnvoll, mit einer validen Grundlage in die Bund-Länder-Runde zu gehen. Im restlichen Teil möchten Sie die Landesregierung mit Dingen beauftragen, die diese nach eigener Darstellung bereits umsetzt. Ich glaube, wir wissen alle, was Sie zu so einem Antrag vonseiten der Opposition gesagt hätten. Ob Sie sich mit diesem Antrag einen Gefallen getan haben, würde ich bezweifeln, denn einen konkreten Gegenvorschlag zur Forderung der CDU habe ich nicht gefunden. Nach dem Vortrag der Ministerin frage ich mich auch: Was machen wir denn in der Zwischenzeit zwischen den Daten, die wir gehört haben? Wie wird das Problem in unserem Land gelöst? Eine Antwort liefert der Änderungsvortrag oder Änderungsantrag – Entschuldigen Sie! – der CDU, und da ist eine Antwort. Und genau diesem werden wir auch zustimmen. Ich denke bei diesen beiden Anträgen, der Punkt geht an die CDU, selbst wenn Sie diesen Änderungsantrag ablehnen werden. Wir werden uns beim Antrag der LINKEN und der SPD enthalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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