Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gleich zwei Anträge beschäftigen sich mit der Krankenhausreform und der Zukunft der Krankenhausversorgung. Vom Zeitpunkt könnte das kaum passender sein. In den letzten vier Wochen haben sich die Ereignisse quasi überschlagen, leider nicht immer mit guten Ergebnissen. Ich nutze die Gelegenheit, um Sie hier im Landtag, aber auch die Menschen im Land, über den aktuellen Stand – Transparenz – zu informieren. Die Zukunft der gesundheitlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern interessiert uns alle. Dabei greife ich die in den beiden Anträgen genannten Punkte nach und nach auf. Zunächst einmal in aller Kürze und Deutlichkeit: Aus meiner Sicht führt kein Weg an einer grundlegenden Reform der Krankenhäuser vorbei. Wir brauchen das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. Allerdings muss der Inhalt besser und praktikabler als der Titel sein. Daran arbeiten die Landesgesundheitsministerinnen und -minister intensiv mit dem Bundesgesundheitsministerium. Unser gemeinsames Ziel – ich hoffe, ich spreche auch hier in Ihrem Sinne – ist es, eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung für die Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern. Das ist unsere Richtschnur. Damit die Krankenhausversorgung und die Wirtschaftlichkeit der Kliniken auch künftig gewährleistet werden können, müssen sich die Strukturen weiterentwickeln. Eine wesentliche Aufgabe wird es für die Krankenhäuser im Land deshalb sein, sich künftig mehr zu spezialisieren, auch Kooperationen müssen mehr mitgedacht werden. Und es wird nicht möglich sein, unabhängig von der genauen Ausgestaltung der geplanten Reform, dass an jedem Standort jede Leistung angeboten werden kann. Vielmehr können sinnvolle Kooperationen – etwa auch in der Aus-, Fort- und Weiterbildung – Vorteile für die beteiligten Parteien mit sich bringen. Ein weiterer wichtiger Baustein für die künftige Planung in den Häusern wird die in den Reformplänen enthaltene Vorhaltefinanzierung sein. Wir brauchen die Abkehr vom reinen Fallpauschalensystem, denn die für die Bürgerinnen und Bürger notwendigen Versorgungsstrukturen sind nicht mehr ausreichend finanziert. Genau deshalb ist die geplante Einführung der Vorhaltevergütung der richtige Ansatz. Medizinische Kriterien müssen wieder Vorrang vor wirtschaftlichen Aspekten haben. Das ist gerade in einem dünn besiedelten Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern von enormer Bedeutung. Es darf nicht ausschließlich nach der Anzahl der behandelten Fälle bezahlt werden. Für die Bevölkerung notwendige medizinische Leistungen vorzuhalten, muss entsprechend honoriert werden. Als federführendes Ost-Land werden wir in den Verhandlungen nicht müde, diesen Punkt immer wieder zu betonen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Gleiches gilt für die Behandlung des Zuschlags für den ländlichen Raum. Wir haben es geschafft, dass diese Zuschläge im Moment in den Arbeitsentwürfen weiterhin enthalten sind. Wir werden alles daransetzen, dass dieser Sicherstellungszuschlag erhalten bleibt beziehungsweise in einen nicht am Fallbezug orientierten Sockelbetrag überführt wird. In unserem dünn besiedelten Flächenland wird die Kombination aus Vorhaltefinanzierung mit einem Sockelbetrag ein wichtiges Kernelement zur Sicherung der Krankenhäuser sein. Einen weiteren wichtigen Punkt im Zuge der Reformpläne stellt der Ausbau der sektorenübergreifenden Versorgung dar. Der Bund muss aus unserer Sicht die rechtlichen und abrechnungstechnischen Voraussetzungen für eine echte sektorenübergreifende Versorgung schaffen. So kann eine bedarfsgerechte und flexible Form der Zusammenführung von stationären und ambulanten Bereichen erreicht werden, die sich auch für die Krankenhäuser rentiert. Gerade für eine gute Versorgung in ländlichen Regionen müssen neue sektorenübergreifende Versorgungsformen aufgebaut werden. Diese sollten wohnortnahe stationäre Krankenhausbehandlungen mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbinden. Insbesondere mit Blick auf die demografische Entwicklung und den steigenden Anteil älterer Menschen ist eine bessere Verzahnung dieser Bereiche notwendig. Bis die Reform greift, wird noch einige Zeit vergehen, denn wir müssen auf Grundlage des Gesetzes dann in Mecklenburg-Vorpommern das Landeskrankenhausgesetz novellieren und die Landeskrankenhausplanung überarbeiten. Für Mecklenburg-Vorpommern und die anderen Länder ist es bis dahin von elementarer Bedeutung, dass die finanzielle Situation der Kliniken durch ein Vorschaltgesetz stabilisiert wird. Mit dieser Überbrückungsfinanzierung muss der Bund gewährleisten, dass Krankenhäuser bis zum Wirksamwerden der Reform wirtschaftlich handlungsfähig bleiben. Hierüber und darüber – und da verrate ich sicherlich kein Geheimnis – gibt es Streit mit dem Bund. Doch wir sind da hartnäckig. Eng damit verbunden ist die Frage der Transformationsfinanzierung. Die Spezialisierung hatte ich ja bereits angesprochen. Damit diese Anpassungen erfolgreich umgesetzt werden können, müssen für die Häuser auch von Anfang an entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. (Sebastian Ehlers, CDU: Ach?!) Für Mecklenburg-Vorpommern ist das besonders wichtig. Wir brauchen alle unsere Krankenhäuser. Wir haben nach einer bereits erfolgten Strukturbereinigung keine Überkapazität. Wo wir am 1. Januar 1990 noch insgesamt 55 Kliniken mit rund 19.000 Betten hatten, sind es heute noch 37 mit gut 10.000 Betten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Verhandlungen mit dem Bundesgesundheitsministerium sind mühsam, zäh, aber lohnend. Ich weiß nicht, wer von Ihnen die Echternacher Springprozession kennt?! Zwei Schritte vorwärts, einen zurück – so müssen Sie sich die Gespräche in den letzten Monaten vorstellen. Aktuell kann ich mitteilen, dass ein erster Gesetzentwurf wahrscheinlich im Januar das Licht der Welt erblickt. Doch auch dieser Zeitplan ist augenblicklich infrage gestellt, denn es gibt noch einige inhaltliche Kritikpunkte und offene Fragen. Ich greife hier mal zwei wesentliche heraus: Für uns Länder ist das Finanzierungssystem als Kernstück der Reform weiterhin unklar. Damit sind im Moment die Folgen für die Krankenhauslandschaft nicht abschätzbar. Zudem gibt es derzeit unzureichende Möglichkeiten der Länder zur Zulassung von Ausnahmen bei den Anforderungen an die Leistungsgruppen. Diese Punkte sind aber lösbar, genau wie die streitige Anpassung des Landesbasisfallwertes. Wir sind da übrigens bereits seit Juni 22 dran. In der Gesundheitsministerkonferenz hatten die Länder auf Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern und Bayern einen entsprechenden Beschluss gefasst. Darin forderte die GMK einstimmig, das Krankenhausentgeltgesetz anzupassen und den Landesbasisfallwert zu berichtigen, um auf einen Inflationsausgleich in den Häusern hinzuwirken. Lange Zeit zeigte sich der Bundesgesundheitsminister da aber hartleibig. Doch in den letzten Wochen kam im Zusammenhang mit der Befassung des Krankenhaustransparenzgesetzes im Bundesrat Bewegung in die Sache. Nach diversen Verhandlungsrunden konnten wir Karl Lauterbach und auch die Koalitionsfraktionen des Bundestages zu einigen zusätzlichen Zugeständnissen bewegen. So sagte der Bund zu, die Berechnung des Landesbasisfallwerts möglichst zum 1. Juli, spätestens zum 1. Januar 25, anzupassen, um insbesondere die Tarifsteigerung aller Beschäftigten im Krankenhaus künftig schneller und umfassend zu berücksichtigen. (Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Katy Hoffmeister, CDU) Das hätte den Kliniken 3 Milliarden Euro zusätzlich gebracht. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Zudem wurde in einer Protokollerklärung zum Krankenhaustransparenzgesetz aufgenommen, zur Entlastung der Krankenhäuser Energiehilfen für die Krankenhäuser in Milliardenhöhe bereitzustellen und 25 einen unterstützenden und zielgenauen Transformationsfonds als Element der Krankenhausreform aufzulegen. (Katy Hoffmeister, CDU: Was macht ihr bis 25?) Damit waren nicht alle Forderungen der Länder erfüllt. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Die Zusagen stellten aber angesichts der durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts angespannten Haushaltslage des Bundes einen annehmbaren Kompromiss dar. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein! – Zuruf von Harry Glawe, CDU) Zudem ist für die Krankenhäuser auch der Zeitfaktor entscheidend, um nicht in finanzielle Schieflage zu geraten. Ich hatte erhebliche Zweifel, ob durch den Vermittlungsausschuss aus Ländersicht mehr zu erreichen sein wird. Leider sah das eine knappe Ländermehrheit anders. Angeführt von den unionsgeführten Ländern rief der Bundesrat mit 35 von 69 Stimmen beim Krankenhaustransparenzgesetz den Vermittlungsausschuss an. Die Zweifel waren berechtigt. Im Augenblick geht gar nichts mehr. Ob es Anpassungen beim Landesbasisfallwert gibt, ob es weitere Energiehilfen für die Krankenhäuser gibt, ob es einen Transformationsfonds in der zugesagten Höhe gibt, ist wieder unklar. Es geht mir nicht um Schuldzuweisungen. Aber eines darf jetzt nicht passieren: Stillstand, Vorwürfe, sachfremde Erwägungen, wie beispielsweise, dass man es der Ampel jetzt mal so richtig zeigt. Nein, wir brauchen keine beleidigenden Alphatiere, wir brauchen keine parteipolitischen Spielchen, sondern im Interesse der Krankenhäuser und der Patientinnen und Patienten Lösungen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Mein Appell, mein Appell sowohl an den Bundesgesundheitsminister, an die Bundestagsfraktionen als auch an alle Länder ist, schnellstmöglich aus der Schmollecke herauszukommen und zu konstruktiv-kritischer Zusammenarbeit zurückzufinden. Dann klappts auch mit einer für alle Seiten guten Krankenhausreform. Das ist unsere Aufgabe. Ich freue mich über die Unterstützung auf diesem Weg. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
