Christine Klingohr
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst mal möchte ich – auch von meiner Fraktion – meinem Fachkollegen Harry Glawe zum Geburtstag gratulieren. Jetzt ist er gerade nicht im Raum, aber er wird es bestimmt hören. Die beiden Anträge, die wir heute besprechen, sind sich auf den ersten Blick sehr ähnlich. In beiden Anträgen halten wir fest, dass wir uns um die wirtschaftliche Lage unserer Krankenhäuser sorgen. Dies hat im Wesentlichen zwei Gründe: Einmal sind auch die Kliniken derzeit von den Kostensteigerungen in nahezu allen Bereichen betroffen, sie können diese Kosten aber nicht unmittelbar an die Kostenträger weitergeben. Und zweitens sehen wir einen deutlichen Rückgang der Fallzahlen im stationären Bereich, was mit dem derzeitigen Vergütungssystem zu direkten Einnahmerückgängen führt. Die derzeitige Vergütungssystematik für stationär erbrachte Leistungen kennt dadurch einen Mechanismus, um erwartbare Kostensteigerungen zu berücksichtigen, denn eigentlich sollten diese voraussichtlichen allgemeinen Kostenentwicklungen über den Landesbasisfallwert abgebildet werden, der mitbestimmt, wie viel die Krankenhäuser für jede einzelne erbrachte Leistung abrechnen können. Dazu vereinbaren die Landeskrankenhausgesellschaften mit den Verbänden der Krankenkassen jährlich den Landesbasisfallwert für das Folgejahr. Angesichts sehr schnell steigender Kostenentwicklungen scheint eine lediglich jährliche Anpassung jedoch nicht mehr auszureichen. Zwar haben die Entlastungen zur Abmilderung der Corona-Pandemie und der Energiepreissteigerungen einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung geleistet – ich erinnere an das Hilfspaket über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds in Höhe von 6 Milliarden Euro aus Bundesmitteln –, jedoch bedarf es nun zusätzlicher Mittel. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben sich daher im Oktober 2023 richtigerweise dafür ausgesprochen, ein einmaliges Hilfsprogramm des Bundes aufzulegen. Die Frage ist nun: Wie kann ein solches Hilfsprogramm finanziert werden und was sind die Kriterien, um Hilfen zu erhalten? An dieser Stelle gehen die Vorschläge der CDU-Fraktion und unser Vorschlag auseinander. Zunächst sehen wir den Bund in der Pflicht bei der Finanzierung der Betriebskosten. Natürlich ist ein Hilfsfonds aus Landesmitteln, wie in den Änderungsanträgen zum Haushalt vorgestern angebracht von der CDU Fraktion, eine schön klingende Forderung, ist aber aus unserem Haushalt so nicht finanzierbar. Um nun zu dem zweiten wesentlichen Unterschied in den Positionen von SPD und CDU zu kommen: (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Torsten Renz, CDU) Führen Sie sich vor Augen, dass, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) wenn Sie den Landesbasisfallwert (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) pauschal anheben, (Tilo Gundlack, SPD: Mach doch mal den Mund zu! – Sebastian Ehlers, CDU: Das ist unparlamentarisch hier! – Zuruf von Torsten Renz, CDU) dann bekommen alle Krankenhäuser rückwirkend mehr Geld, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) unabhängig davon, ob eine Klinik wirtschaftliche Hilfe braucht oder nicht, (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) und unabhängig davon, ob die jeweilige Versorgungsstruktur zukunftsfest ist und langfristig Bestand haben wird. Ich erinnere daran, dass die entstehenden Kosten durch die Krankenkassen und damit von den Versicherten getragen werden müssen. Daher lohnt es sich, bei Unterstützungsleistungen differenzierter hinzusehen. Wie bereits gesagt, sind neben den allgemeinen Kostensteigerungen die verminderten Einnahmen durch die rückläufigen Fallzahlen ein wesentlicher Grund für die schwierige Lage vieler Kliniken. Aber die Fallzahlen sind nicht überall in gleichem Maße rückläufig. Zudem spricht nichts dagegen, dass Kliniken, die in den letzten Jahren Gewinne erwirtschaftet haben, nun einen Teil ihrer Reserven einbringen, um höhere Kosten auszugleichen. Wir plädieren daher für zielgerichtete Hilfen anstatt pauschaler Zahlungen. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Entscheidend ist nun, dass ein Hilfsprogramm des Bundes für tatsächlich existenzbedrohte Krankenhäuser den realen Versorgungsbedarf adressiert. Der Diskussionsstand zwischen Bund und Ländern scheint mit Blick auf die Krankenhausreform und etwaige Überbrückungshilfen bis zu ihrem Wirken derzeit in einer schwierigen Phase zu sein. Frau Ministerin Drese wird dazu sicherlich noch ausführen. Wir stärken unserer Landesregierung ausdrücklich den Rücken für weitere Verhandlungen und formulieren gleichzeitig klare Vorstellungen, wie eine gute Lösung in unseren Augen aussehen könnte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Für Mecklenburg-Vorpommern halten wir an dem Ziel fest, alle Krankenhausstandorte zu erhalten. Wir brauchen nun möglichst zielgerichtete Hilfen, die dort ankommen, wo sie gebraucht werden und eine zukunftsfeste Struktur unterstützen. Dafür machen wir uns stark! Und ich lade Sie ein, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Julian Barlen, SPD: Sehr gut!)
