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Simone Oldenburg

15.12.2023 Sitzungen 8/71

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Inklusion begann in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2010 für alle Grundschulen wortwörtlich über Nacht. Ich möchte kurz auf diese Anfänge eingehen, weil ja die Begründung zum Gesetzentwurf der CDU zu Recht eine schrittweise und behutsame sowie verlässliche Vorgehensweise verlangt. Wie behutsam und verlässlich waren nun die ersten Veränderungen im Schulwesen, um es inklusiv zu entwickeln? Im Frühjahr des Jahres 2010 erreichte die Schulen ein Erlass, der vorsah, mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 keine Eingangsklassen an Förderschulen mehr zu bilden. Also im Mai bekamen die Schulen Bescheid, dass mit dem neuen Schuljahr, also drei Monate später, keine Klassen mehr für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen gebildet werden. Es war vorgesehen, dass im Ergebnis des Projektes Primarstufe diese Kinder zukünftig wohnortnah in regulären Klassen oder in Diagnoseförderklassen an Grundschulen zu beschulen sind. Am Projekt Primarstufe beteiligten sich seit 2005 alle vier Staatlichen Schulämter im Land mit verschiedenen Regionen. An diesen ausgewählten Standorten gab es demzufolge bereits im Schuljahr 2006/2007 keine Einschulungen in die Grundschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Ab dem Schuljahr 2007/2008 erfolgte kein Übergang mehr in die Klasse 2. Also wurde nach vier Jahren das Modellvorhaben, an dem sich 31 Schulen beteiligten, auf alle Förderschulen beziehungsweise Grundschulen landesweit übertragen. Wenn also im Rahmen der Inklusion etwas schnell, vielleicht auch zu schnell eingeführt wurde, dann war es die Schließung – und hier kann man tatsächlich von einer Schließung reden – der Klassen 1 und 2 an den Förderschulen Lernen und die gemeinsame Beschulung aller Kinder in den Grundschulen mit Ausnahme der Diagnoseförderklassen. Diese Hast ist seit der Inklusionsstrategie aus dem Jahr 2013 vom Tisch, erst recht seit der richtigen zeitlichen Streckung bis zum Jahr 2027/2028. Wir können also bei der Aufhebung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen – und das ist sehr wohl etwas anderes als eine Schließung – im Jahr 2027/2028, zehn Jahre nach Beschluss der Inklusionsstrategie und 13 beziehungsweise 14 Jahre nach der Schließung der Klassen 1 und 2 an den Förderschulen und 21 Jahre nach dem Ende des Projekts Primarstufe nicht von übereilt reden, nicht mal bei uns im Bundesland. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren, ein weiterer Punkt in der Begründung der Schulgesetzänderung bezieht sich darauf, dass die Umsetzung beobachtet und die Auswirkungen auf die Beteiligten in den Blick genommen werden. Das ist vollkommen richtig. Aber das ist längst der Fall, denn alle Maßnahmen werden regelmäßig evaluiert und Modellvorhaben entwickelt und umgesetzt, dann wieder evaluiert, und erst anschließend werden positive Ergebnisse in den Inklusionsprozess der Schulen integriert. Dieses Vorgehen skizziere ich am Beispiel der Schließung – und tatsächlich Schließung – der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache. Im Jahr 2013 wurde die Inklusionsstrategie nach mehrjähriger Erarbeitung unter breiter Beteiligung sämtlicher Gremien und Fachverbände beschlossen. Die Strategie sieht vor, diese Sprachheilschulen zum Ende des Schuljahres 2019/2020 zu schließen und gleichzeitig die Lerngruppen Sprachen aufzubauen. Sieben Jahre nach der Ankündigung und nach intensiver Vorbereitung wurden diese Schulen geschlossen. Und im vierten Jahr nach der Schließung haben sich Lerngruppen Sprache an 18 Grundschulen fest etabliert und gewährleisten eine intensive wohnortnahe Förderung der Kinder. Zur Erinnerung: 14 Jahre nach dem Beschluss der Inklusionsstrategie und 21 Jahre nach dem Ende des Projekts Primarstufe sollen die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen nicht geschlossen, sondern lediglich organisatorisch aufgehoben werden. Da kann man nun wirklich nicht von Eile und von Schnelligkeit reden. Und weil die Klassen eben nicht geschlossen werden, weil die Kinder nicht in den gemeinsamen Unterricht integriert werden, wenn die Eltern es nicht möchten, bleiben diese Kinder auch – im Übrigen anders als bei Sprachheilschulen – in ihrem sozialen Umfeld. Und in den meisten Fällen bleiben die Schülerinnen und Schüler sogar im selben Gebäude und sie werden auch weiterhin von denselben Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet. Und weil wir hier eben ein Parallelsystem vorhalten seit 2010, den gemeinsamen Unterricht und die Lerngruppen Lernen, bleibt für die Eltern auch das notwendige und unerlässliche Wahlrecht bestehen. Und auch die Schulträger sind in ihren Schulentwicklungsplanungen in vielen Bereichen wesentlich weiter als die heutige Diskussion, denn seit 2017 gibt es eine intensive Abstimmung zwischen dem Bildungsministerium und den Vertretern des Städte- und Gemeindetages sowie des Landkreistages. Vierteljährlich tagt die Arbeitsgemeinschaft der Schulverwaltungsamtsleiter und der Fachreferate des Ministeriums. Es erfolgen zudem zahlreiche und umfangreiche bilaterale Abstimmungen zwischen den Trägern einerseits und dem Ministerium andererseits. Erst vor 14 Tagen fand eine Abstimmung statt, um passgenaue Umsetzungslösungen zu besprechen. So beabsichtigen Schulträger, die Förderschule bereits zum 31. Juli 2026 aufzuheben, um den Trägerwechsel bereits jetzt vorzubereiten, da personell auch die Schulleitung der Förderschule die Schulleitung der Regionalen Schule bereits übernommen hat, an die die organisatorische Angliederung dann erfolgt. Andere Träger, zum Beispiel jetzt auch Vorpommern-Greifswald, erarbeiten ein Konzept, dass zum Beispiel die Schule mit dem Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung aus Behrenhoff mit in das Schulzentrum dann dort integriert wird. Da gibt es bereits Abstimmungen und da gibt es bereits auch Pläne. Andere Träger haben die Nachnutzung der Gebäude und die Angliederung der Lerngruppen an die Regionalen Schulen schon vollständig geplant, wie zum Beispiel die Hansestadt Rostock für all ihre Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Also es gibt viele Gründe, die einer Verlängerung der Zeitschiene entgegenstehen und die den 21 Jahre währenden behutsamen und schrittweisen Inklusionsprozess wohl eher behindern würden als befördern. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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