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Bettina Martin

15.12.2023 Sitzungen 8/71

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich trage hier den Redebeitrag des Finanzministers vor, der herzlich grüßen lässt. Er vertritt unser Land heute im Bundesrat. Die Landesregierung bittet heute den Landtag um die Zustimmung zu einem Grundstücksverkauf. Es geht um das Schlossensemble Karlsburg, bestehend aus einem denkmalgeschützten Schloss, drei mehrgeschossigen Labor- und Verwaltungsgebäuden sowie einem Garagenkomplex, umgeben von einer denkmalgeschützten Parkanlage. Das Schloss wurde 1773 fertiggestellt und befand sich bis zum Jahr 1945 in Privatbesitz. Ab den 1940er-Jahren wurden Teile des Schlosses für medizinische Zwecke genutzt, zunächst als Heim zur sozialmedizinischen Betreuung von Diabetikerinnen und Diabetikern, seit 1950 beherbergt das Schloss das Institut für Diabetesforschung und -behandlung. Ab dem Jahr 2011 wurde es von der Universitätsmedizin Greifswald genutzt, bis zum Jahr 2019 die Rückübertragung des Eigentums am Schlossensemble Karlsburg an das Land erfolgte. Da für das Schlossensemble kein Landesbedarf besteht, wurde die Veräußerung der Liegenschaft im Wege eines Bietverfahrens beschlossen. Die Landesregierung hatte den Landtag darüber informiert. Ein in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten ermittelte einen Verkehrswert in Höhe von rund 1 Million Euro. Dieser Wert konnte im Bietverfahren jedoch nicht annähernd bestätigt werden. Aufgrund der eingehenden Gebote im Bietverfahren ist ein realistischer Marktwert in Höhe von 200.000 Euro anzunehmen. Nach intensiven Verhandlungen des Landes mit der zunächst aussichtsreichsten Bieterin hatte diese im Juli 2022 ihr Angebot zurückgezogen. Als Grund wurden vor allem die aktuellen Preisentwicklungen in der Baubranche angegeben. Eine Kontaktaufnahme mit den weiteren im Bietverfahren beteiligten Bietern wurde als nicht erfolgversprechend angesehen. Jedoch hatten unabhängig vom Bietverfahren weitere potenzielle Käufer ihr Erwerbsinteresse bekundet. Auf diese Weise konnte der aktuelle Käufer Helmuth Freiherr von Maltzahn gefunden werden. Das Kaufpreisangebot liegt hier bei 250.000 Euro und damit 50.000 Euro über dem im Bietverfahren aufgerufenen Gebot. Der realistisch erzielbare volle Wert scheint damit ausgereizt zu sein. Die Veräußerung des Schlossensembles bringt gleich mehrere Vorteile mit sich. Zum einen werden die derzeitigen Kosten für den Betrieb und die Erhaltung der Schlossanlage vermieden. Zum anderen ist die denkmalgerechte Sanierung und Nutzung gewährleistet, und dies mit Zustimmung der Gemeinde. Durch den ausgehandelten Kaufvertrag sind die Interessen des Landes also gesichert. Konkret plant der Käufer, die Schlossanlage zu sanieren und als Ausbildungsstätte für medizinische Berufe zu nutzen. Zudem sollen Räume insbesondere für ältere pflege- und unterstützungsbedürftige Personen oder für gemeindliche Zwecke und touristische Veranstaltungen entstehen. Die Gemeinde Karlsburg befürwortet dieses Vorhaben. Auf Wunsch des Käufers beinhaltet der vorliegende Kaufvertrag eine aufschiebende Bedingung der Befristung bis zum 31. Dezember 2024. Der Käufer begründet dies mit Unwägbarkeiten bei Altlasten und beim Denkmalschutz. Der Kaufvertrag enthält daher Regelungen zu einer vorzeitigen Besitzüberlassung bis zum 31. Dezember 2024, damit der Käufer unter anderem eine Klärung mit den Denkmalbehörden herbeiführen kann. Konkret beinhaltet der Kaufvertrag unter anderem eine 20-jährige Nutzungsbindung, eine Investitionsverpflichtung, eine Verfügungsbeschränkung bei der Weiterveräußerung für 20 Jahre über eine Mehrerlösklausel und ein Wiederkaufsrecht für 20 Jahre über eine Rückauflassungsvormerkung. Zudem geht das Nutzungsverhältnis mit dem Institut für Diabetes auf den Käufer. Meine verehrten Damen und Herren, wie Sie sehen, wurden hier faire Bedingungen zu einem realistischen Kaufpreis ausgehandelt. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu der Veräußerung des Schlossensembles Karlsburg. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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