Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Petitionsausschuss empfiehlt, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/2822 abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/2822 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20 : Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten gemäß Paragraf 70 der Geschäftsordnung des Landtages – Antrag auf Genehmigung der Strafverfolgung durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, Drucksache 8/2831. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (3. Ausschuss) gemäß § 70 der Geschäftsordnung des Landtages Antrag auf Genehmigung der Strafverfolgung durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls – Drucksache 8/2831 – Gemäß Paragraf 70 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag ohne Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 8/2831 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 8/2831 einstimmig angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Robert-Stock-Gymnasiums Hagenow. Schön, dass Sie heute hier sind und der Debatte beiwohnen! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21 : Beratung des Antrages der Landesregierung – Einwilligung des Landtages gemäß Paragraf 63 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Nummer 5.6 mit Bezug auf die Verwaltungsvorschrift Nummer 4.4 zu Paragraf 64 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern zur Veräußerung der landeseigenen Flächen des Schlossensembles Karlsburg an Helmuth Freiherr von Maltzahn, Drucksache 8/2802. Antrag der Landesregierung Einwilligung des Landtages gemäß § 63 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Nummer 5.6 mit Bezug auf die Verwaltungsvorschrift Nummer 4.4 zu § 64 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern zur Veräußerung der landeseigenen Flächen des Schlossensembles Karlsburg an Helmuth Freiherr von Maltzahn – Drucksache 8/2802 – Das Wort zur Begründung hat die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten in Vertretung für den Finanzminister, Bettina Martin.
