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Hannes Damm

GRÜNE 13.12.2023 Sitzungen 8/69

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Ich bin jetzt froh, weil auch nicht mehr so viel Redezeit ist, dass Frau Hoffmeister hier schon viele Sachen angesprochen hat. Ich möchte mich jetzt konzentrieren auf die freie Kulturförderung. Die Träger für Kulturförderung unterbreiten in allen Regionen unseres Bundeslandes vielfältige Angebote für alle Altersschichten. Sie leisten damit einen unersetzbaren Beitrag für die kulturelle Bildung, die kulturelle Vielfalt und für unser demokratisches Gemeinwesen als Ganzes. Die Honorarsätze in diesem Bereich sind seit Jahren nicht auskömmlich. Die landeseigene antragsoffene Kulturförderung für nicht öffentliche Träger sah in der Förderrichtlinie bisher sogar nur den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro vor. Rechnet man noch den üblichen organisatorischen Overhead und die notwendigen Vor- und Nachbereitungszeiten hinzu, kommt man leicht bei menschenverachtenden, prekären Arbeitsbedingungen an. Und ich weiß, wovon ich rede, da ich selbst sechs Jahre in diesem Bereich gearbeitet habe. Eine solche Situation führt zu einer zunehmenden Abwanderung qualifizierter Kräfte und einem damit einhergehenden Rückgang des Angebots an Bildungs- und Kulturangeboten sowie zu prekären Lebensverhältnissen bei den verbleibenden Fachkräften. Wir begrüßen daher ausdrücklich die Initiative der Kultusministerkonferenz, die auch von Frau Martin unterstützt wird, eine Honorarmatrix zur Verbesserung der sozialen Lage von Künstlerinnen und Künstlern zu entwickeln. Auch die neue Förderrichtlinie des Landes setzt eine entsprechende Bezahlung nach Honorarmatrix als Fördervoraussetzung voraus. Diese sogenannten Basishonorare liegen jedoch im Schnitt voraussichtlich gut doppelt so hoch wie der bisherige Mindestlohn. Da die Landesregierung jedoch nicht gleichzeitig mit der Anpassung der Fördervoraussetzungen den zugehörigen Fördertopf entsprechend erhöht, ist die zwingende Folge, dass künftig die Existenzgrundlage für etwa die Hälfte des freien Kulturangebotes entfällt. Das kommt noch zu der alten Problemlage, die ich bei den Haushaltsberatungen vom letzten Doppelhaushalt schon thematisiert habe, der fehlenden Dynamisierung der antragsoffenen Kulturförderung, hinzu, die ohnehin seit Jahren durch die gleichzeitig hohe Inflation einer faktischen jährlichen Kürzung gleichkam. Allein die Jugendkunstschulen des Landes haben durch die neuen Honorarsätze einen Mehrbedarf von 550.000 Euro pro Jahr angemeldet. Die einzige andere Möglichkeit, die notwendigen Mittel einzuwerben, ist bei Ihnen eine massive Steigerung der Kursgebühren, und das kann ja nicht der Anspruch einer linkssozialen Landesregierung sein. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Durch die Bereitstellung der notwendigen Mittel für die selbstverständlich völlig richtige und längst überfällige Honorarsteigerung in den Jahren 2024 und 2025 im Landeshaushalt käme es nicht zu der beschriebenen unsozialen Preissteigerung oder einer deutlichen Reduzierung des Bildungs- und Kulturangebotes in Mecklenburg-Vorpommern. Ich bitte Sie also, stimmen Sie unserem entsprechenden Änderungsantrag auf Drucksache 8/3195 zu und retten Sie mit uns die freie Kulturlandschaft in unserem Bundesland! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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