Hannes Damm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Die rot-rote Koalition hat sich in dieser Legislaturperiode mit einem Sonderausschuss, einer sogenannten Enquete-Kommission zum Thema „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ einen ihrer politischen Schwerpunkte gesetzt. Die freundliche Auslegung wäre jetzt, dass die Koalition um ihre inhaltlichen Defizite bei diesem Thema weiß und deswegen auf dieses parlamentarische Mittel zurückgreift. Allerdings entbindet eine Enquete-Kommission die Regierung nicht davon, grundlegende Standards in dem zu bearbeitenden Politikfeld auch im Tagesgeschäft zu erfüllen. Mit Blick auf den Haushalt wird das leider nicht geleistet. Nehmen wir hier als Beispiel zunächst das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz. Die UN-Kinderrechtskonvention fordert, dass wir umfassend dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche ihre politischen Rechte wahrnehmen können, beteiligt werden und an Entscheidungen mitwirken können. Es ist daher gut, dass bald endlich ein Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet wird. Das Gesetz wurde jedoch fachlich fraglich mit heißer Nadel gestrickt und mit Hochdruck ins parlamentarische Verfahren gebracht. Als Begründung für das Hauruckverfahren wurde genannt, dass noch rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen ein Entwurf existieren sollte, um entsprechende Mittel einstellen zu können. Heute, zum Abschluss eben dieser Beratungen frage ich mich: Wo sind diese zusätzlichen Mittel für junge Menschen im Land geblieben? Der einzige neue Titel für Kinder- und Jugendbeteiligung ist mit mageren 221.000 Euro ausgestattet, also ungefähr 50 Cent pro jungen Menschen pro Jahr. Das ist mitnichten genug, um diese wichtige Arbeit für unser Flächenland fachlich angemessen abzudecken, zumal es bisher auch lediglich eine Beteiligungsmoderatorin pro Landkreis gibt. Es wäre aber dringend nötig, dass zumindest zwei Moderatoren für die Beteiligung junger Menschen pro Landkreis oder kreisfreie Stadt vorhanden sind. Wir alle wissen, wie groß die Landkreise sind und wie viel Zeit da allein für Fahrten von A nach B draufgeht. Daher beantragen wir zur Unterstützung des Landesjugendplanes weitere 480.000 Euro, um damit acht zusätzliche Beteiligungsmoderatoren finanzieren zu können. Ein anderes Beispiel ist die Förderung des Landes für Ferienfreizeiten. Wir fordern, dass die Fördersätze bei regulär 15 beziehungsweise 25 Euro für Menschen mit Handicap bestehenbleiben. Ein Rückfall auf die wirklich peinlichen 2,50 Euro pro Tag würde die Teilhabe- und Entwicklungsmöglichkeiten vieler junger Menschen gefährden. Ferienfreizeiten bieten einen enormen Mehrwert für die Entwicklung junger Menschen in unserem Bundesland. Das gilt insbesondere auch für junge Menschen, die unter erschwerten Bedingungen aufwachsen. Die Ferienfreizeiten sind ein Mittel zur Herstellung von mehr Chancengleichheit. In anderen Bundesländern und im Bund liegen entsprechende Fördersätze zwischen 15 und 30 Euro pro Tag, teilweise sogar höher. Daran müssen auch wir uns hierzulande orientieren. Wir bitten Sie daher, unserem entsprechenden Entschließungsantrag zuzustimmen und von dem unsozialen Vorschlag der Landesregierung abzurücken, der dazu führen würde, dass vielen jungen Menschen in M-V wichtige Entwicklungsmöglichkeiten verwehrt blieben. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die positiven Effekte genau solcher Maßnahmen ließen sich in einem Kinder- und Jugendbericht auch ablesen. Leider gibt es einen solchen in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Aber nur, wenn wir wissen, wie genau die Verhältnisse in welchen Gruppen in welchen Landesteilen aussehen, können wir spezifische Lösungen finden und umsetzen. Als stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission möchte ich gerade auch die Kolleg/-innen hier mit ins Boot holen, die mit uns zusammen in der Kommission seit über einem Jahr alles versuchen, um jungen Menschen in unserem Land zukünftig Chancengleichheit und ein gutes Aufwachsen in jeder Hinsicht zu ermöglichen. Wir mussten gemeinsam die Erfahrung machen, dass sogar Wissenschaftler/-innen bei Gutachten Anfragen abwinken, weil die Datenlagen in M-V zu schlecht für die erbetenen Analysen seien. Das Thema drängt also extrem und wir dürfen diese Frage nicht weiter aufschieben. Darin sind wir uns zumindest innerhalb der Enquete-Kommission über Fraktionsgrenzen hinweg einig. Der Kinder- und Jugendbericht soll in einem Takt von vier Jahren erscheinen und junge Menschen müssen an der Konzeption und der Erstellung umfassend beteiligt werden und mitwirken können. Der Bund und die meisten anderen Bundesländer haben teils seit Jahrzehnten eine solche umfassende und über die Zeitverläufe vergleichbare Datengrundlage. Bitte schieben Sie dieses Problem nicht weiter in die Zukunft, sondern stimmen Sie unserem entsprechenden Antrag zu! Zuletzt ist es gerade im sozialen Bereich mit hohen Personalkostenanteilen und damit auch bei der Kinder- und Jugendarbeit extrem wichtig, dass ein zuverlässiger Inflationsausgleich stattfindet und daher Mittelzuweisungen weitestgehend dynamisiert werden, sonst kommt es über die Jahre weiterhin zu schleichenden realen Kürzungen von Institutionen und Förderungen. Nur mit einer Dynamisierung kann Fachpersonal gewonnen werden und gehalten werden und nur so können langfristig Strukturen zur Unterstützung junger Menschen entstehen und sich im Laufe der Dauer verwurzeln. Wir bitten daher um Zustimmung zu unseren diesbezüglichen Änderungsanträgen und dem entsprechenden generellen Entschließungsantrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
