Elke-Annette Schmidt
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einige Ausführungen zum Einzelplan 09 machen und hier speziell zum Titel „Zuschüsse an freie Träger von Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung“. Hierzu liegen Änderungsanträge der FDP-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Und ich möchte mich mit diesen beiden Änderungsanträgen hier auseinandersetzen. Beide beinhalten eine Erhöhung der finanziellen Mittel für die personelle Aufstockung der Interventionsstellen, und darauf möchte ich eingehen, denn die Interventionsstellen sind nur ein Bestandteil des gesamten Beratungs- und Hilfenetzes, das hier zu betrachten ist. Wir haben als Koalition uns auf den Weg gemacht, die Istanbul-Konvention in unserem Land umzusetzen. Dazu gehört, den bestehenden Dritten Aktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt, der aus dem Jahr 2016 datiert, weiterzuentwickeln und damit den Forderungen der Istanbul-Konvention nach einheitlichen Schutzstandards in den Bereichen Gewaltprävention, Opferschutz, Strafverfolgung und behördenübergreifende Zusammenarbeit gerecht zu werden. Deshalb haben wir mit dem Doppelhaushalt 2022/2023 die Evaluation des derzeit bestehenden Beratungs- und Hilfenetzes auf den Weg gebracht, um die Gesamtheit der Angebote und ihr Zusammenwirken wissenschaftlich zu betrachten und Handlungserfordernisse daraus abzuleiten. Das Rostocker Institut für Sozialforschung und gesellschaftliche Praxis ist damit beauftragt, und die Evaluationsergebnisse erwarten wir für das erste Quartal des kommenden Jahres, und erst dann haben wir belastbare Bedarfe und Handlungserfordernisse vorliegen. Es ist vor diesem Hintergrund nicht zielführend, nur die Interventionsstellen in den Fokus zu nehmen. Das Beratungs- und Hilfenetz muss in seiner Gesamtheit betrachtet werden, also neben den Interventionsstellen auch die anderen Beratungsstellen und auch die Opfer- und Trauma-Ambulanzen. Und das Zusammenwirken all dieser Angebote muss in den Blick kommen. Und ebenso ist die Täterarbeit als notwendige Prävention einzubeziehen. Die Fachtagung zur opferschutzorientierten Täterarbeit im Kontext häuslicher Gewalt zum Auftakt der Anti-Gewalt-Woche im November hat das sehr deutlich gezeigt. Ich werbe also dringend dafür, die Ergebnisse der Evaluation abzuwarten, um hier auch kein Stückwerk abzuliefern, sondern eine Gesamtstrategie zu entwickeln, so, wie wir das im Koalitionsvertrag vereinbart haben, um die Istanbul-Konvention umzusetzen. Und an dieser Stelle möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass die Bundesfrauenministerin Paus Ende November erste Eckpunkte für ein Gewalthilfegesetz vorgelegt hat. Danach soll ein individueller Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für alle Menschen bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt bestehen. Das ist wunderbar, und das brauchen wir auch. Grundsätzlich ist eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zu begrüßen. Das Eckpunktepapier wirft bei den Ländern allerdings mehr Fragen auf, als es Antworten gibt. Die Sicherstellungsverantwortung soll vollständig bei den Ländern liegen. Gleichzeitig sind vor allem Fragen der Finanzierung und dabei insbesondere der Umfang der Kostenbeteiligung seitens des Bundes und der Kommunen noch vollkommen ungeklärt. Auch hier brauchen wir erst einmal Klarheit, um abschätzen zu können, was auf die Länder hier zukommt. Wir sind uns sehr einig mit den einreichenden Fraktionen, dass es Veränderungen geben muss, aber eben bitte in Betrachtung des Gesamtsystems. Aber eins ist schon jetzt klar, dass es nämlich eine Fach- und Koordinierungsstelle zur Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention braucht. Das ist in Artikel 10 des Istanbul-Abkommens geregelt. Diese ist im vorliegenden Entwurf des Doppelhaushaltes enthalten und wird mit ihren Aufgaben auch in die Betrachtungen des gesamten Hilfenetzes einfließen. Ebenso enthalten ist eine Steigerung der Zuschüsse an die Träger der Leistungen des Beratungs- und Hilfenetzes, um auch hier eine bessere Entlohnung der Mitarbeitenden zu sichern. Dafür sind für das Jahr 2024 200.700 Euro und für 2025 266.000 Euro vorgesehen, darunter auch erhöhte Zuschüsse für die Interventionsstellen, und sie bekommen auch einen sehr großen Anteil hieraus. Noch ein Wort zum Änderungsantrag der CDU bezüglich der Erhöhung der Minderausgaben im Einzelplan 09. Sie sind der Meinung, dass es weiteres Einsparpotenzial im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung gibt. Sie sprechen von Reserven, die noch vorhanden seien, und echten Einsparungen, die erbracht werden müssen. Ich hätte mir gewünscht, dass man hier vielleicht etwas präziser und genauer diese beschreibt, denn sie hätten mich interessiert. Ich bin auch an Reserven in diesem Haushalt interessiert. Es geht hier immerhin um jährlich 680.000 Euro. Und nun noch ein kurzes Wort zu dem Auftritt der AfD. Natürlich werden wir die Landesgleichstellungsbeauftragte, werden wir die Stelle nicht streichen. Wo kämen wir denn da hin?! Das ist eine ganz wichtige Stelle, weil Gleichstellung nämlich Querschnittsaufgabe ist über alle Ministerien. Aber das haben Sie bis heute nicht verstanden, und ich weiß auch nicht, ob Sie es noch bis zum Ende der Legislaturperiode verstehen werden. Sie hat also hier ganz wichtige koordinierende Aufgaben, die sie lösen muss. Und wenn sie 60/40, 60 Prozent in Homeoffice arbeiten kann und 40 Prozent vor Ort, so ist das nur legitim. Das ist bei allen Mitarbeitenden in den Ministerien so abgestimmt. (Martin Schmidt, AfD: Auch bei den Ministern?) Und ausgewiesen ist sie eine Fachfrau. Ich glaube, darüber haben wir hier schon hinlänglich gesprochen. Ich muss es nicht noch einmal betonen. Und dass Sie jegliche Maßnahmen, die der Gleichstellung oder dem strukturellen Abbau von Unterschieden bei den Geschlechtern, dass Sie die alle ablehnen, das wundert mich nicht, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Abbau von Unterschieden der Geschlechter!) denn Sie sind ja auch der Meinung, dass es keine strukturellen Unterschiede gibt, wir haben ja alles schon erledigt. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Also insofern werden wir natürlich Ihren Änderungsanträgen in keiner Weise zustimmen. Und dass Sie auch die Antidiskriminierungsstelle streichen wollen, auch das, glaube ich, wundert hier in diesem Raum keinen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
