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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 13.12.2023 Sitzungen 8/69

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns den Landeshaushalt im Einzelplan 08 anschauen, also in den Bereichen Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt, dann läuft vieles im gewohnten Trott – kaum Innovationspotenzial im Bereich Klimaschutz, kaum Wirksames im Bereich Biodiversität, alles beim Alten im Bereich Agrarförderung. So werden wir aber nicht die großen Krisen unserer Gesellschaft in den Griff bekommen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie, Herr Minister Backhaus, sind nun 25 Jahre im Amt, eigentlich ein Grund zum Feiern. Aber auch der heute hier verhandelte Haushaltsentwurf zeigt, dass Sie in weiten Teilen in dieser Zeit den Niedergang mitverwalten mussten. Wie anders ist zu erklären, dass die Arbeitskräfte in der Landwirtschaft kontinuierlich abgenommen haben, zumindest zwischen 2007 und 2020 um ja 3.500 Leute. Der Anteil an Saisonkräften allerdings steigt hingegen ständig. Wir fragen uns, wo ist da das Ende der Entwicklung. Statt auf zukünftige Landnutzungsmodelle zu setzen, fördern Sie die klimaschädliche Massenproduktion. Beispiel ist die Weidemilch: Die Verbraucherinnen und Verbraucher achten beim Milchkonsum zunehmend auf Milch von Kühen, die noch auf dem Grünland stehen und damit artgerecht gehalten werden. Mecklenburg-Vorpommern weist aber seit Jahren nur einen vergleichsweise geringen Anteil an Rindern auf, die Weidegang haben. (Zuruf von Sandy van Baal, FDP) In Mecklenburg-Vorpommern bekommen Agrarbetriebe Förderung, die auf tief entwässerten Moorböden das Gras schneiden und es zu den Rindern in den Stall tragen oder fahren. Was ist das für ein Irrsinn?! Wir halten das für einen Frevel für das Klima und das Tierwohl! Ich führe das hier an, um aufzuzeigen, dass dieser Landeshaushalt auch Fehlanreize setzt, klimaschädliche Fehlanreize, natürlich nicht nur, das muss man doch einräumen. Es gibt auch gute Förderprogramme im Agrarsektor, die auch erfolgreich im Land umgesetzt werden. Aber Sie, Herr Minister, halten aber auch an Förderprogrammen fest, die dem Land schaden. Notwendig zum Beispiel wäre ein Weidemilchprogramm, wie es in Niedersachsen vorgemacht wird. Jetzt zum Thema Sondervermögen: Die Aufstockung des bisherigen Sondervermögens Landwirtschaft um den Aspekt Klimaschutz finden wir nicht wirklich gelungen. Bei so einem wichtigen Thema wie dem Klimaschutz bietet sich schon jetzt ein eigenes Sondervermögen an. Außerdem enthält das Haushaltsbegleitgesetz zum Thema Sondervermögen einen Vorgang zum Thema Flächenkauf für tierhaltende Betriebe, den wir so nicht sehen und streichen möchten. Dazu liegt ein Änderungsantrag von uns vor zum Haushaltsbegleitgesetz. Richtig finden wir hingegen, dass das Thema Wasserrückhalt in der Landschaft im Einzelplan 08 einen größeren Raum einnimmt. Der Mitteleinsatz zum Thema Moorschutz, Wiedervernässung, Paludikultur steigt. Das ist gut, wurde auch in der Anhörung als ein guter Anfang betrachtet, aber es ist noch nicht genug. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Richtig ist, dass die Wasser- und Bodenverbände als wichtige Akteure beim Wasserrückhalt mitgenommen und gefördert werden müssen. Wir brauchen sie als Partner beim Klimaschutz. Enttäuschend ist nach wie vor, wie wenig Sie das Tafelsilber unseres Landes – die Großschutzgebiete – wertschätzen. Entgegen zahlreicher Reden werden die Gebiete personell nicht in dem erforderlichen Umfang gestärkt, und das, obwohl diese Gebiete zahlreiche wichtige öffentliche Aufgaben erledigen und gleichzeitig einen enormen Beitrag zur Wertschöpfung in den ländlichen Räumen leisten. Man denke beispielsweise auch an die Möglichkeiten, die sich dort für einen naturnahen Tourismus bieten. Zahlreiche Petitionen der Fördervereine weisen uns seit Jahren auf die schwierigen Verhältnisse vor Ort hin. Wir werben zwar mit bunten Bildern für unsere Nationalparks, lassen die Ranger dann aber allein, wenn sie von Besucherströmen überrollt werden. Auf unseren Änderungsantrag auf Mittelerhöhung für Aufträge im Naturschutz weise ich hin. Absolut unzureichend ist auch, was Sie den Kommunen zum Thema Klimaschutz anbieten. Ihre „Klimaschutz-Förderrichtlinie – Kommunen“ und die „Klimaschutz-Förderrichtlinie – Unternehmen“ statten Sie gerade mal mit jährlich 40.000 Euro aus. Das sind bei 726 Kommunen 55 Euro pro Kommune. Das ist das, was Sie unter Förderung des Klimaschutzes an dieser Stelle verstehen. Hier braucht es deutlich mehr Engagement. Unser Antrag auf Mittelerhöhung bei der Klimaschutz-Förderrichtlinie liegt Ihnen vor. Ohnehin rechnen wir damit, dass es nach der Verabschiedung eines Klimaschutzgesetzes einen Nachtragshaushalt geben muss, denn dieses Gesetz wird zahlreiche Finanzbedarfe aufzeigen. Im jetzigen Haushalt sind die noch gar nicht abgebildet. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Alles in allem zeigt auch der jetzige Einzelplan 08, dass Sie die dringend notwendigen Kurskorrekturen bei der Landnutzung im Sinne von Klimaschutz und Biodiversität weiterhin nur halbherzig angehen. Am Ende möchte ich noch auf unsere Änderungsanträge zur Kostenerstattung für die Umweltverbände, für unseren Entschließungsantrag nationale Naturlandschaften, den Änderungsantrag für mehr Mittel bei der Umweltbildung hinweisen. Und ein besonderes Anliegen ist mir auch unser Änderungsantrag zur finanziellen Ausstattung des Nationalen Naturmonuments Grünes Band, was an der ehemaligen innerdeutschen Grenze langgeht und wo die anderen Länder alle sich schon sehr engagiert haben. Und wir denken, wir sollten das auch tun. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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