Thomas Diener
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich werde mich heute mal auf vier unserer Anträge konzentrieren, wir hätten aber auch 40 daraus machen können, 400. Denktheoretisch hätten wir unendlich viele Anträge stellen können. Das hätte die Einbringungszeit sicherlich etwas verlängert, aber die Reaktion am Ende wäre dieselbe gewesen. Die Haushaltspolitik dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen ist in Teilen – so haben wir es im Ausschuss zumindest gemerkt – abgehoben und realitätsfern. Bei den Beratungen im Agrarausschuss zum Einzelplan 08 wurde jeder Antrag der Oppositionsfraktionen von den Koalitionären abgelehnt. Weder gab es die Bereitschaft, sich damit inhaltlich auseinanderzusetzen, noch gab es Anträge der Koalitionsfraktionen, die von den Vorgaben der Landesregierung abgewichen sind. So was Ähnliches haben wir aus den anderen Ausschüssen in den anderen Einzelplänen ja auch schon gehört. Wir haben unter anderem Anträge gestellt für eine bessere Unterstützung von Tierheimen, Kleingartenanlagen, Wasser- und Bodenverbänden oder Bildungsmaßnahmen im Rahmen der Waldpädagogik. Diese spielen offenbar für die Koalitionsfraktionen an der Stelle keine Rolle. Anders als öffentlich bekundet lassen Sie, meine Damen und Herren, die Tierheime, die Kleingärtner und die Wasser- und Bodenverbände in unserem Land im Stich. Um Ihnen aber die Gelegenheit zu geben, von Ihrem bisherigen Pfad abzuweichen, haben wir als CDU-Fraktion die vorliegenden Anträge noch mal in den Landtag eingebracht und würden Ihnen damit die Gelegenheit geben, das Ganze noch mal zu überdenken. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gefährdung der betrieblichen Existenz von Unternehmen der Land-, Forst- und der Fischereiwirtschaft und die Bestandssenkung des Bibers und das Fehlen eines finanziellen Ausgleichs der verursachten Schäden schaden dem Artenschutz und der Akzeptanz in diesem Bereich. Selbst der zuständige Minister verwies im Rahmen der Haushaltsberatungen darauf, dass er sich eine Unterstützung der Wasser- und Bodenverbände im Rahmen des Bibermanagements vorstellen könnte. Einen entsprechenden Antrag würde er unterstützen. Nun, sehr geehrter Herr Minister, ist es Zeit, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie Sie alle wissen, haben sich gerade in Corona-Zeiten die Menschen in unserem Land zahlreiche Haustiere angeschafft. Viele dieser Tiere wurden nach der Corona-Krise oder auch schon während der Corona-Krise an die Tierheime abgegeben. Gleichzeitig stiegen die Kosten für Futter, tierärztliche Versorgung, Unterbringung. Seit Jahren liegt die Unterstützung des Landes für die Tierheime konstant bei 300.000 Euro und bedarf deshalb einer dringenden Anpassung. Wir wollen, dass der Ansatz verdoppelt wird, um 300.000 Euro erhöht wird, um so den realen Bedingungen vor Ort besser Rechnung tragen zu können. Weitere Anträge haben wir zur Unterstützung der Kommunen im Bereich der Rückkultivierung von Deponien, zur Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen oder für Maßnahmen der Küstensicherung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ für Gemeinden und Gemeindeverbände gestellt. Erst im letzten und vorletzten Landtag haben wir uns sowohl mit dem Küstenschutz als auch mit den GAK-Mitteln beschäftigt. Auch diese Anträge wurden von den Koalitionsfraktionen abgelehnt. Wir wissen aktuell auch nicht, wie die Mittelvergabe durch den Bund hier in der Form weitergehen wird. Sie, meine Damen und Herren der SPD und der Fraktion DIE LINKE, lassen seit langer Zeit den ländlichen Raum im wahrsten Sinne des Wortes links liegen. Stattdessen werden also hier Zuchtprogramme für Biber, Wolf und Kormoran und andere Tiere fortgesetzt. Also gerade heute kam zum Beispiel die Mitteilung durch die Landesregierung Schleswig-Holstein, der Wolf wird ins Jagdgesetz übernommen und das, ich sage mal, eine Woche nach oder gut eine Woche nach der letzten Umweltministerkonferenz. Also offenbar halten dort Beschlüsse auch nicht sehr lange. Dies sieht man. Andere Aspekte des ländlichen Raums sind auch zu sehen hier, und zwar geht es hier um die Vernässung und somit die Unmöglichmachung des Wirtschaftens und des Lebens im ländlichen Raum, die hier ganz möglicherweise erschwert werden sollen, insbesondere was die Landwirtschaft und auch andere Bereiche anbelangt, aber auch Siedlungsstrukturen sollen hier beeinträchtigt werden. Es ist in dem Zusammenhang auch von Entsiedlung die Rede. Unter dem Deckmantel des Klima- und Artenschutzes wollen Sie in Größenordnungen landwirtschaftliche Nutzflächen entwerten und somit Wertschöpfung und Arbeitsplätze auch im ländlichen Raum gefährden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, inwieweit der vorliegende Haushalt überhaupt verfassungskonform verabschiedet werden kann, bleibt aufgrund der Kapriolen auf Bundesebene und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes fraglich. Bis heute ist nicht klar, welche Bundesmittel aus dem Aktionsprogramm Nachhaltiger Klimaschutz wirklich zur Verfügung stehen. Das ist abgekürzt ANK. Ich würde es neuerdings umschreiben als Allgemeine Nationale Katastrophe. Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie also auf, den Änderungsanträgen meiner Fraktion zum Haushalt zuzustimmen. Insgesamt legen Sie im Haushaltsentwurf nach unserer Auffassung die falschen Schwerpunkte. Deshalb werden wir zumindest im Bereich des Haushaltes 08 den in dieser Form ablehnen. – Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
