Tilo Gundlack
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zu meinem Bericht komme, möchte ich zunächst dem Sekretariat des Finanzausschusses um Herrn Patrick Albrecht sehr herzlich danken. Danken möchte ich ihnen insbesondere für die, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) danken insbesondere für die tolle Arbeit, für die herausfordernde Arbeit, aber auch für die herausragende Arbeit der letzten Monate, möchte ich sagen. Also danke noch mal dafür! Ohne das Ausschusssekretariat, glaube ich, wären wir immer aufgeschmissen. Ich glaube, das können die Mitglieder des Finanzausschusses auch bestätigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch, bevor ich mit meinem Bericht beginne, zu einem anderen Punkt kommen. Wir haben ein Geburtstagskind unter uns, und ich glaube schon, dass wir auch der Landesrechnungshofpräsidentin, die heute Geburtstag hat, gratulieren können. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Meine Damen und Herren, in den vergangenen drei Monaten haben sich die Ausschüsse des Landtages intensiv mit den Einzelplänen, dem Haushaltsgesetz sowie dem Haushaltsbegleitgesetz befasst. Der Finanzausschuss hat als Federführer allein sieben mehrstündige Sitzungen benötigt, um Ihnen heute die 18 Beschlussempfehlungen vorlegen zu können. Dabei haben Sie sicher auch den Medien entnommen, dass am 23. November 2023, also am Tage der Sitzung des Finanzausschusses zur Abstimmung der vielfältigen Änderungs- und Entschließungsanträge, kurzzeitig infrage stand, ob wir heute überhaupt die Zweite Lesung zum Doppelhaushalt 2024/25 durchführen werden. Die Fraktion der CDU hatte nämlich beantragt, die abschließende Beratung von der Tagesordnung abzusetzen, bis der Bundeshaushalt für das Jahr 2024 beschlossen worden wäre. An diesem Punkt möchte ich noch mal Marc Reinhardt herzliche Genesungsgrüße übermitteln. Ich hoffe, die CDU wird das tun. Bitte geben Sie weiter, wir warten auf ihn, es wäre schön, wenn er bald wiederkommen würde. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Daniel Peters, CDU: Er schaut zu.) Hintergrund dieses Antrages war das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Nachtragshaushalt 2021 des Bundes und je nach Folge des Urteils die durch den Bundesfinanzminister verhängten Haushaltssperren für den Bundeshaushalt. In der Sitzung des Finanzausschusses hat sich dann allerdings auch nur die Fraktion der CDU für ein Aussetzen der abschließenden Haushaltsberatung ausgesprochen. Die übrigen Fraktionen haben insbesondere darauf verwiesen, dass der beschlossene Landeshaushalt auch für die Planungssicherheit der Kommunen und für die Aufstellung von deren Haushalten von entscheidender Bedeutung ist. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Genau mit diesem Argument hatten sich auch die kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung des Innenausschusses am Vormittag des 23. November 2023 für eine Verabschiedung des Landeshaushaltes ausgesprochen. Auch der Landesrechnungshof und das Finanzministerium haben sich ausdrücklich für die Verabschiedung des Doppelhaushaltes und damit gegen den Antrag der Fraktion der CDU ausgesprochen. Im Ergebnis hat der Finanzausschuss den Antrag der Fraktion der CDU auf Absetzung der abschließenden Beratung des Doppelhaushaltes bei Zustimmung der Fraktion der CDU, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, der AfD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Enthaltung der Fraktion der FDP mehrheitlich abgelehnt. Und nun sind wir heute hier und werden die Zweite Lesung durchführen. Hierzu enthält die Drucksache 8/2917 meinen ausführlichen schriftlichen Bericht über die Haushaltsberatungen. Den mehr als 400 Seiten können Sie sowohl die thematischen Schwerpunkte der Beratungen zu den Einzelplänen als auch die vielfältigen Änderungs- und Entschließungsanträge sowie die Ergebnisse der durchgeführten Anhörungen entnehmen. Der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen, lediglich den Einzelplan des Finanzministeriums unverändert anzunehmen. Zu den übrigen Einzelplänen empfiehlt der Finanzausschuss, Änderungen am Sachhaushalt oder am Stellenplan vorzunehmen. Die Änderungen an den Stellenplänen können Sie der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2916 entnehmen. Auch wenn ich nicht auf jede Empfehlung des Ausschusses und schon gar nicht auf jede beantragte Änderung eingehen kann, möchte ich dennoch zu den einzelnen Beschlussempfehlungen kurz Folgendes ausführen: Zum Einzelplan 01, Landtag, empfiehlt der Finanzausschuss unter anderem, eine neue Stelle für den IT-Bereich auszubringen. Zum Einzelplan 02, Landesrechnungshof, empfiehlt der Finanzausschuss, in 2024 und 2025 jeweils vier neue Stellen zur Stärkung der Finanzkontrolle auszubringen. Zum Einzelplan 03, Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin, empfiehlt der Finanzausschuss eine Reduzierung des Ansatzes für die Ausgaben der Telekommunikation. Zum Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Innenministeriums, empfiehlt der Finanzausschuss, dem Verein „Polizeihistorische Sammlung Neubrandenburg“ einen jährlichen Zuschuss von 20.000 Euro für 2024 und 2025 zukommen zu lassen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte zudem beantragt, eine neue Maßnahmegruppe Kommunale Wärmeplanung einzurichten. Und die Fraktion der CDU hatte beantragt, mehrere neue Stellen für die Kriminalpolizei zu schaffen. Diese Anträge hat der Finanzausschuss mehrheitlich abgelehnt. Zum Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums, empfiehlt der Finanzausschuss unter anderem Änderungen am Wirtschaftsplan der Landesenergie- und Klimaschutzagentur. Die Fraktion der FDP hatte ferner beantragt, die Zuständigkeit für die Außenwirtschaft von der Staatskanzlei auf das Wirtschaftsministerium zu übertragen. Diesen Antrag hat der Finanzausschuss mehrheitlich abgelehnt. Zum Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bildungsministeriums, empfiehlt der Finanzausschuss neben der Änderung eines Haushaltsvermerks auch Änderungen am Stellenplan. Zum Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Landwirtschaftsministeriums, empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss unter anderem, verschiedene Haushaltsvermerke gänzlich zu streichen beziehungsweise zu ändern. Die Fraktion der FDP hatte zudem beantragt, einen neuen Titel für die Entwicklung eines Landesschlachtungskonzeptes einzurichten. Und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte beantragt, einen neuen Titel Nationales Naturmonument Grünes Band einzurichten. Diese Anträge hat der Finanzausschuss mehrheitlich auch abgelehnt. Zum Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Justizministeriums, empfiehlt der Finanzausschuss lediglich Änderungen am Stellenplan infolge von erfolgten Bewirtschaftungsmaßnahmen. Die Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der FDP haben jeweils verschiedene Anträge zum Stellenplan des Einzelplans 09 gestellt, mit denen neue Stellen ausgebracht und bestehende Stellen höhergruppiert werden sollten. Die entsprechenden Anträge hat der Finanzausschuss mehrheitlich abgelehnt. Die Fraktion der AfD hatte zudem beantragt, verschiedene Titel mit Zuschüssen für Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau in der Gesellschaft zu streichen. Diese Anträge hat der Finanzausschuss bei Gegenstimmen aller anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Oha!) Zum Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Sozialministeriums, empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss, auf Antrag der Koalitionsfraktionen unter anderem einen neuen Titel für Zuschüsse für Maßnahmen zur Schulmittelfreiheit in den Gesundheitsberufen einzurichten und diesen in 2024 und 2025 jeweils mit einem Ansatz in Höhe von 3 Millionen zu versehen. Die Fraktion der AfD hatte darüber hinaus beantragt, einen neuen Titel für ein Landespflegefördergeld einzurichten. Diesen Antrag hat der Finanzausschuss mehrheitlich abgelehnt. Für den Einzelplan 11, Allgemeine Finanzverwaltung, empfiehlt der Finanzausschuss unter anderem Änderungen bei Verstärkungstiteln, da diese als Deckungsquellen für Änderungen in den anderen Einzelplänen herangezogen wurden. Darüber hinaus schlägt Ihnen der Finanzausschuss eine Entschließung dazu vor, wie mit noch nicht konkret feststehenden Einnahmeverlusten infolge von aktuell noch nicht verabschiedeten Bundesgesetzen umgegangen werden sollte. In Bezug auf den Einzelplan 12, Hochbaumaßnahmen des Landes, empfiehlt der Finanzausschuss insbesondere Änderungen in der Folge des Ankaufs der JVA in Waldeck durch das Land. Beispielsweise soll die Anlage 5, Mieten für Hochbaumaßnahmen mit besonderer Finanzierungsform, beim Einzelplan 12 entfallen. Für den Einzelplan 13, Wissenschafts- und Kulturministerium, empfiehlt der Finanzausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen unter anderem die Einrichtung eines neuen Titels für Unterstützungsleistungen für die Ukraine mit einem Ansatz von jeweils 100.000 Euro in 2024 und 2025. Für den Einzelplan 15, Digitalisierung der Landesverwaltung, empfiehlt der Finanzausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen unter anderem die Ausbringung eines Stellenplans für das Zentrum für Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, in welchem die IT-Kräfte der einzelnen Ressorts nach und nach gebündelt werden sollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie meinem schriftlichen Bericht auf der Drucksache 8/2917 entnehmen können, haben sich die Mitglieder des Finanzausschusses außer mit den Einzelplänen auch sehr intensiv mit den Regelungen im Entwurf des Haushaltsgesetzes auseinandergesetzt. Im Ergebnis seiner Beratungen empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss, am Gesetzentwurf auf Drucksache 8/2400 verschiedene Änderungen vorzunehmen. Einerseits sollen die Eurobeträge in Paragraf 1 sowie die Anlagen I und II des Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Finanzausschusses zu den Einzelplänen aktualisiert werden. Ferner soll in Paragraf 8 Absatz 4 Nummer 7 die Zahl 18 durch die Zahl 21 ersetzt werden. Damit soll das IQ M-V temporär personell gestärkt werden, um die Qualifizierung von Lehrkräften im Seiteneinstieg noch mehr unterstützen zu können. Weiterhin soll der Paragraf 14 um einen neuen Absatz 22 ergänzt werden, wonach das zuständige Ressort der Landesregierung ermächtigt werden soll, zur Absicherung und Verpflichtung der IAG eine Patronatserklärung zugunsten der Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten Mecklenburg-Vorpommern mbH abgeben zu können. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich nun noch einige Worte zu den Beratungen des Entwurfes des Haushaltsbegleitgesetzes 2024 und 2025 verlieren. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses hierzu liegen Ihnen auf der Drucksache 8/2899 vor. Im Ergebnis der Beratungen empfiehlt der Finanzausschuss Änderungen an den Artikeln 3 und 7 des Gesetzentwurfes. Die Änderungen sind lediglich redaktioneller oder rechtsförmlicher Art. Insbesondere soll der Zeitpunkt des Außerkrafttretens des bisherigen Landwirtschaftssondervermögensgesetzes an den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Haushaltsgesetzes 2024/2025 angeglichen werden, damit die bestehenden Ermächtigungen noch bis zu diesem Zeitpunkt fortgelten. Bevor ich nun zum Ende meiner Berichterstattung komme, möchte ich noch auf einige Zahlen aufmerksam machen. Die Mitglieder des Finanzausschusses hatten die verschiedenen Einzelpläne in den insgesamt sieben Sitzungen über einen Zeitraum von insgesamt mehr als 22 Stunden sehr intensiv und teils sehr kontrovers diskutiert. Am Ende hatten wir im Ausschuss über insgesamt 499 Änderungs- oder Entschließungsanträge der Fraktionen beziehungsweise Änderungsempfehlungen der mitberatenden Fachausschüsse zu befinden. Auch wenn naturgemäß nicht alle Anträge die erforderliche Mehrheit gefunden haben, hat der Finanzausschuss immerhin 76 Anträge angenommen und damit die seitens der Landesregierung vorgelegten Entwürfe geändert. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte an dieser Stelle auch betonen, dass lediglich 30 Anträge mehrheitlich angenommen wurden, 3 Anträge hat der Finanzausschuss hingegen einstimmig und weitere 43 einvernehmlich angenommen. Ich denke, dass diese Zahlen … (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Herr Kollege Ehlers, ich gebe hier den Bericht ab. Ich rede hier nicht für meine Fraktion. Ich denke, dass diese Zahlen sehr deutlich zeigen, dass die Mitglieder des Finanzausschusses insgesamt doch sehr konstruktiv und einmütig im Sinne unseres Landes zusammenarbeiten. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Dass es dabei auch zu einzelnen Themenfeldern unterschiedliche politische Auffassungen gibt, liegt natürlich in der Sache der Natur. Dies zeigt sich insbesondere in den mehrheitlich abgelehnten Anträgen, bei denen auch die einzelnen Oppositionsfraktionen sehr unterschiedlich votierten. Ich möchte an dieser Stelle auch nicht versäumen, allen Beteiligten, den Mitgliedern des Finanzausschusses, den mitberatenden Fachausschüssen, dem Landesrechnungshof und den Kolleginnen und Kollegen in den Ministerien, insbesondere natürlich im Finanzministerium, für ihre Arbeit zu danken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Die letzten Wochen waren für uns alle sehr arbeitsintensiv. Nunmehr bleibt mir als Ausschussvorsitzender nur noch, Sie um die Zustimmung für die vorgelegte Beschlussempfehlung zu bitten. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und wünsche uns eine spannende, interessante und manchmal vielleicht auch hitzige Debatte. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)
