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Birgit Hesse

13.12.2023 Sitzungen 8/69

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe das Ergebnis der Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichts bekannt. Es wurden 70 Stimmen abgegeben, davon waren 70 Stimmzettel gültig. Es stimmten für den Kandidaten Carl-Henning Clodius 59 Abgeordnete mit Ja, 8 Abgeordnete mit Nein, 3 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Damit ist Herr Carl-Henning Clodius zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichts gewählt. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Enrico Schult, AfD, und auf der Regierungsbank) Meine sehr geehrten Damen und Herren, vereinbarungsgemäß wird die Eidesleistung der gewählten Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes morgen nach der Befragung der Landesregierung erfolgen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Wahl einer Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in das Beratungsgremium zur Begleitung des Transformationsprozesses des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv und zur Beratung des Bundesarchivs in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes berührenden Belangen gemäß Paragraf 9 Satz 1 des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Landesregierung auf Drucksache 8/2793 vor. Wahl einer Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in das Beratungsgremium zur Begleitung des Transformationsprozesses des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv und zur Beratung des Bundesarchivs in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes berührenden Belangen gemäß § 9 Satz 1 des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes Wahlvorschlag der Landesregierung – Drucksache 8/2793 – Meine Damen und Herren, nach Paragraf 9 Satz 1 des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes wird das vom Land zu benennende Mitglied im Beratungsgremium nach Paragraf 39 Absatz 1 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes auf Vorschlag der Landesregierung vom Landtag mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder gewählt. Die Landesregierung hat vorgeschlagen, Herrn Burkhard Bley in das Beratungsgremium zu wählen. Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung sind die vom Landtag vorzunehmenden Wahlen in der Regel geheim. Wenn kein Mitglied des Landtages widerspricht, kann auf Vorschlag der Präsidentin oder auf Antrag offen durch Handaufheben gewählt werden, wenn nicht in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, durch Gesetz oder in der Geschäftsordnung des Landtages eine geheime Wahl vorgeschrieben ist. Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist das Benehmen hergestellt worden, das Mitglied des Beratungsgremiums nach Paragraf 39 Absatz 1 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes offen durch Handaufheben zu wählen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Ich sehe, das ist nicht der Fall, dann werden wir so verfahren. Ich lasse über den Wahlvorschlag der Landesregierung auf Drucksache 8/2793 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Wahlvorschlag der Landesregierung auf Drucksache 8/2793 einstimmig angenommen. Ich stelle fest … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich stelle fest, dass Herr Burkhard Bley die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages auf sich vereinen konnte und damit nach Paragraf 9 des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes gewählt ist. Herr Bley, nehmen Sie die Wahl an? Burkhard Bley: Ja, ich nehme die Wahl an.

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