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Birgit Hesse

13.12.2023 Sitzungen 8/69

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen, damit wir mit der Sitzung beginnen können. Ich begrüße Sie zur 69. Sitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 69., 70. und 71. Sitzung liegt Ihnen vor. Der Tagesordnungspunkt 44 entfällt, da die Aufsetzung der Kleinen Anfrage von der Fragestellerin zwischenzeitlich zurückgezogen wurde. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Ich höre und sehe, das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 69., 70. und 71. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die 69. Sitzung die Abgeordnete Constanze Oehlrich zur Schriftführerin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen zu den zurückliegenden Geburtstagen im November und im Dezember. Ich gratuliere recht herzlich nachträglich Petra Federau, Nikolaus Kramer, Stefanie Drese, Dr. Anna-Konstanze Schröder und Falko Beitz zu ihren zurückliegenden Geburtstagen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes, hierzu Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/2829. Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 8/2829 – Nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 Absatz 1 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes und die stellvertretenden Mitglieder auf Vorschlag eines besonderen Ausschusses des Landtages vom Landtag ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten gewählt. Der besondere Ausschuss schlägt Ihnen mit seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2829 vor, die dort aufgeführten Kandidaten zum Mitglied und zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichtes zu wählen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung sind die vom Landtag vorzunehmenden Wahlen in der Regel geheim. Die Wahl erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln und findet in zwei Wahlgängen statt. Wir kommen im ersten Wahlgang zur Wahl eines Mitgliedes des Landesverfassungsgerichts. Das bisher stellvertretende Mitglied soll für den Rest seiner Amtszeit zum Mitglied des Landesverfassungsgerichtes gewählt werden. Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von der Schriftführerin und dem Schriftführer zu meiner Linken vor Betreten der Wahlkabine von der Schriftführerin und dem Schriftführer am Tisch zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in eine der Wahlkabinen zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, keine Kennzeichnung erhält, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Die Schriftführerinnen und Schriftführer haben ihre vereinbarten Positionen gleich eingenommen. Bevor ich die Wahl im ersten Wahlgang eröffne, bitte ich die Schriftführerinnen und Schriftführer sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. Bitte, Herr Schriftführer! (Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.) Vielen Dank! Ich eröffne die Wahl eines Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes. (Zurufe vonseiten der Fraktion der CDU: Er muss noch mal! Noch mal!) Ja, das ist noch korrekter. (Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.) Danke schön! Ich bitte die Schriftführerin, den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Schriftführer Michael Noetzel: Ja, vielen Dank! Ich bin gehalten, das zügig zu machen, und bitte dann auch, dementsprechend schnell loszulegen. – Die geheime Wahl wird durchgeführt.) Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen. Unterbrechung: 10:15 Uhr __________ Wiederbeginn: 10:19 Uhr

Alle Reden von Birgit Hesse Protokoll ↗