Christian Pegel
Sehr gern, Frau Präsidentin, vielen Dank! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, zunächst, das ist eine normative Diskussion, und dann werden wir auch normativ diskutieren müssen. Also es geht hier um rechtliche Bestimmungen, über die wir streiten und uns auseinandersetzen, und dann werden wir um normative Argumentationen auch nicht umhinkommen. (Der Abgeordnete Martin Schmidt spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Zweitens, meine Damen und Herren, weil Sie es ansprachen: Auch, wenn Sie keinen Namen nennen, wenn Sie so erkennbar machen, dass ich quasi mit dem Internet und dem Rückverfolgen, welche Abteilungsleiterinnen- und Abteilungsleiterstelle gemeint sein könnte, auf einen Namen treffe, können wir mit den Kolleginnen und Kollegen durchaus in Schwierigkeiten geraten, weil die sich möglicherweise diskreditiert fühlen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Noch mal die Bitte: Lassen Sie genau solche auch dann für jeden draußen mögliche Konkretisierungen nicht zu, weil Sie damit der Eingestuftheit dieser Vorgänge im Zweifel zuwiderlaufen! Dritter Punkt, nee, Sie haben gesagt, dritter Punkt war … (Der Abgeordnete Martin Schmidt spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Genau das habe ich Ihnen eben gesagt. Wir werden insbesondere die Standardisierung erhöhen. Wir werden insbesondere das Zusammenspiel Staatskanzlei/Ministerien erhöhen. Die Ministerien werden noch stärker ihre eigene Entscheidung treffen und nur noch die daraus erfolgenden Resultate der Staatskanzlei vorlegen. Wir werden standardisieren, die Staatskanzlei wird standardisierte Vorgaben machen, wie diese Berichte zu erteilen sind. Im Übrigen werden wir damit auch den deutlich geforderten Dokumentationspflichten deutlich besser nachkommen können, deutlich vergleichbarer nachkommen können. Ich glaube, dass wir damit zum Beispiel an dieser Stelle deutlich etwas aufgreifen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Bei der Frage der Allgemeinen Laufbahnverordnung ist es derzeit geltendes Gesetzesrecht und es gibt derzeit keine Bestrebungen, die Nichtverpflichtung zur Ausschreibung dort zu verändern. Noch mal, normativ argumentiert, da haben Sie recht: Es steht in der Verordnung. Der Gesetzgeber wollte oder gestattet es uns und wir nutzen es an den Stellen auch. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
