landtag-mv.de ↗

Sabine Enseleit

FDP 09.11.2023 Sitzungen 8/67

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Fähigkeit, korrekt zu schreiben, ist trotz der immer besser werdenden Assistenten von enormer Bedeutung. Gelehrt wird diese Fähigkeit vor allem in der Schule und vor allem nach verbindlichen, einheitlichen Regeln. Und das ist das Amtliche Regelwerk der deutschen Sprache. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Dazu bedarf es eigentlich keines Antrages, denn es muss klar sein, dass es nur eine amtliche, einheitliche und verbindliche Vorgabe für alle Schulen geben kann. Immer, wenn sich neue sprachliche Entwicklungen abzeichnen, prüft auch der Rat der Rechtschreibung sein Regelwerk. Im Falle des Genderns hat er im März eine eindeutige Entscheidung getroffen, und diese muss selbstverständlich auch an den Schulen gelten. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Die Schule ist somit bereits verpflichtet, sich im Bereich der Rechtschreibung an die amtlichen Vorgaben zu halten. Dementsprechend muss auch die Bewertung gestaltet sein. Was in den Schulen noch relativ klar zu sein scheint, stellt sich an den Hochschulen etwas anders dar. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist das Problem.) Hier ist die Tendenz zum Gendern deutlich ausgeprägt und aufgrund der Hochschulautonomie schwerer zu kontrollieren. Hier macht ein Hinweis Sinn, um noch einmal auf die Problematik hinzuweisen. Seit dem letzten Urteil des Rates zum Gendern haben viele Einrichtungen damit aufgehört, allen voran der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Insofern kann es durchaus sinnvoll sein, auf die Empfehlung des Rates hinzuweisen. Der dritte Punkt unter II, der Hinweis auf den Beschluss der Kultusministerkonferenz im Antrag, ist aus meiner Sicht der wichtigste, denn die gleichberechtigte Darstellung von Mann und Frau weist in der Schule wie auch in anderen Bereichen, wie in den letzten Tagen ja schon diskutiert, noch erhebliche Defizite auf. Besonders deutlich zeigen dies Studien, welche sich mit der Gleichberechtigung von Frau und Mann in Wirtschaftsbüchern befassen. Der Beschluss der Kultusministerkonferenz lautet: „Ausgehend vom Handlungsauftrag in Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz … ist das staatliche Schulwesen dem Ziel verpflichtet, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und aktiv auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin zu wirken.“ Hier muss noch nachgearbeitet werden. Ihrem Antrag stimmen wir aber dennoch zu und ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

Alle Reden von Sabine Enseleit Protokoll ↗