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Nadine Julitz

SPD 09.11.2023 Sitzungen 8/67

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn zwei sich streiten, freut sich die Dritte. Sehr geehrte AfD, ich würde Sie bitten, dass auch Sie sich an die deutsche Rechtschreibung halten. „Normalbevölkerung“ gibt es nicht, zumindest habe ich das nicht gefunden. Sie können ja mal erklären, was eine Unnormalbevölkerung ist. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Um Gottes willen!) Dem würde ich mich dann jetzt zuordnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) „Sprache unterliegt einem stetigen Wandel.“ So beginnt der Antrag, sehr geehrte CDU-Fraktion, und dem kann sich auch meine Fraktion, da kann sich auch meine Fraktion uneingeschränkt dahinterstellen. Wir hatten dieses Thema gestern bereits hier im Plenum und da hat meine Kollegin Mandy Pfeifer unmissverständlich klargemacht, dass es in diesem Land und auch in diesem Bundesland keine Genderpolizei gibt, die vorschreibt, wie wer zu sprechen hat. Nun ist es natürlich ein Unterschied, ob ich einfach rede, wie ich denke, oder ob dahinter eine schulische Bewertung steht. (Petra Federau, AfD: Genau!) Daher gebe ich Ihnen recht, dass möglichst einheitliche Regeln durchaus sinnvoll erscheinen. Daher befasst sich der Rat für deutsche Rechtschreibung auch regelmäßig mit dem Thema „Gendern in der Sprache“ und hat, wie im Antrag geschrieben, grundsätzlich festgestellt, dass geschlechtergerechte Ansprache durchaus sinnvoll erscheint, allerdings alleinstehend nicht zur Gleichstellung beitragen kann. Natürlich ist das so, auch dem stimmen wir zu. Gleichstellung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Allerdings kann Sprache ausdrücklich dazu beitragen. So gibt es etliche Studien darüber, dass geschlechtergerechte Sprache kindliche Berufsvorstellungen beeinflussen kann. Studien über Stellenausschreibungen haben ergeben, dass sich deutlich mehr Frauen bewerben, wenn geschlechtergerechte Sprache verwendet wird und nicht ausschließlich das generische Maskulinum. Wörter im generischen Maskulinum erzeugen in sämtlichen Versuchen eher Bilder über Männer, und das auch nicht nur in stereotypisch männlich besetzten Berufen, sondern – Überraschung! – auch in stereotypisch eher weiblich besetzten Berufen wie dem „Kosmetiker“, dem „Kassierer“ oder dem „Tänzer“. Und ich finde, hier wird es noch mal ganz besonders deutlich: Bei einer „Tänzerin“ würde niemand auf die Idee kommen, den Tänzer mitzumeinen. Beim „Physiker“ oder „Ingenieur“ ist das gar kein Problem. Wenn wir uns schon mal auf diese Grundsätze einigen könnten, wäre ich schon ganz glücklich. Aber ich komme nun zu den Schreibformen wie dem Gendersternchen oder Ähnlichem. Und ja, hier wird es etwas komplizierter. Der Rat für deutsche Rechtschreibung rät vom Verwenden des Gendersternchens oder ähnlich gearteten Formen ab. Es gibt wissenschaftlich betrachtet keine richtige oder bessere Form des Genderns, und daher ist es auch nicht verwunderlich, dass sich der Rat mit einer direkten Empfehlung etwas schwertut. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) Interessant fand ich in Bezug auf Gendern in der Sprache folgenden Hinweis, den ich in einem Artikel gelesen habe: Sprachwandel empfinden Menschen grundsätzlich eher als unangenehm. Das sehen wir nicht zuletzt, wenn wieder neue Jugendwörter auftauchen. Schon in der Schule erlernen wir mit der Rechtschreibung, was richtig und was falsch ist. Und alles, was von diesen erlernten Regeln abweicht, empfinden wir automatisch als unästhetisch oder irritierend. Das fällt mir im Übrigen ab und zu mal auf, wenn ich viel am Rechner oder am Handy geschrieben habe und nach langer Zeit mal wieder handschriftlich unterwegs bin. Ich erinnere mich auch noch ganz gut an meinen Schulanfang. Ich bin 1997 eingeschult worden. Wenn Sie sich erinnern, gab es 1996 eine große Rechtschreibreform, bei der unter anderem die Änderung vom Eszett zum Doppel-S, bei der es unter anderem diese Änderung gab. Das hat nach meiner Einschätzung ziemlich lange gebraucht. Ich kenne auch heute noch erwachsene Menschen, die nach der alten Rechtschreibung gelernt haben und sich mit dieser Änderung etwas schwertun. Und ich kann mich auf jeden Fall auch noch daran erinnern, dass sowohl meine Lehrerin als auch meine Mutter oder meine Hortnerin, die bei den Hausaufgaben geholfen haben, sich schwergetan haben und ich als gerade frisch gelernte Rechtschreiberin das schnell besser draufhatte als die Erwachsenen und sie darauf hinweisen konnte und ganz stolz war. Außerdem sind unbekannte Wörter für unser menschliches Gehirn anstrengender. Umso öfter wir neue Wörter lesen oder schreiben, umso leichter fallen sie uns auch. Beim Genderstern ist die Kritik aber ja nicht nur die Schreibweise, sondern vor allem dann auch die Aussprache. Die Lücke, die dabei gesprochen wird, in der Linguistik „glottaler Verschlusslaut“ genannt, kennt unsere Sprache im Übrigen schon länger, nämlich zum Beispiel in Wörtern wie „Spiegelei“ oder „überall“. So ganz unnatürlich ist diese Lücke also nicht. Halten wir fest: Verändert sich Gesellschaft, verändert sich Sprache. Denken wir beispielsweise an das altbekannte „Fräulein“. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Spannend ist hierbei, dass die Sprache in Bezug auf gendersensible Sprache sich auch nicht nur im Deutschen übrigens wandelt. Im Englischen ist man beispielsweise davon abgerückt, die weibliche und männliche Form, also die Feminisierung, die bei uns ja favorisiert wird, zu benutzen, sondern verwendet stattdessen eher die neutrale Variante, beispielsweise statt „mankind“ „humankind“ oder statt „policeman“ „police officer“. So viel also zum Gender-Exkurs von mir. In den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gilt grundsätzlich, dem Amtlichen Regelwerk des Rates für deutsche Rechtschreibung zu folgen. Wir sehen daher auch gar keinen Anlass für diesen Antrag. Für uns gibt es keine Anzeichen dafür, dass sich Schulleitungen in diesem Lande nicht daran halten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Er hat dafür Dokumente vorgelegt, offizielle.) Im schulischen Kontext sind die Lehrkräfte außerdem angehalten, den Beschluss der Kultusministerkonferenz von 2016 umzusetzen und sich an den Leitlinien zur Sicherung der Chancengleichheit durch geschlechtersensible schulische Bildung und Erziehung zu orientieren.

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