landtag-mv.de ↗

Simone Oldenburg

09.11.2023 Sitzungen 8/67

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was für ein Antrag! Wir werden aufgefordert, etwas zu unterlassen, was überhaupt nicht Unterrichts- und auch nicht Rechtspraxis ist. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Nee?) Hier legen sich die Abgeordneten von der CDU etwas zurecht, um etwas zu fordern, was es überhaupt nicht zu fordern gibt, weil es überhaupt nicht angewendet wird, so, wie Sie es hier in diesem Antrag schildern. Kurz und knapp, sehr geehrte Damen und Herren: Erstens, die Lehrkräfte setzen den Beschluss der Kultusministerkonferenz von 2016 um und orientieren sich an den Leitlinien zur Sicherung der Chancengleichheit durch geschlechtersensible schulische Bildung und Erziehung. Zweitens gilt in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich, dem Amtlichen Regelwerk des Rates für deutsche Rechtschreibung zu folgen, und hierüber wurden auch alle Lehrerinnen und Lehrer regelmäßig informiert. Da gibt es überhaupt nichts nachzubessern. In Mecklenburg-Vorpommern wird nach dem Werk der amtlichen oder nach der amtlichen, der deutschen, dem Amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung geschrieben und nichts anderes. Es wird in den Schulen kein Sternchen beigebracht, kein Unterstrich beigebracht, aber sehr wohl, wenn die Schülerinnen und Schüler Sternchen schreiben, Unterstrich schreiben, Doppelpunkt schreiben, gilt das nicht als Fehler in der Rechtschreibung in der Bewertung. (Torsten Renz, CDU: Das ist schon der erste Fehler.) Und das machen wir nicht. (Torsten Renz, CDU: Das ist schon der erste Fehler.) Aber wir sagen nicht, wie sie hier zu schreiben haben, sondern hier gelten die Regelungen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und da sind alle Lehrerinnen und Lehrer darüber informiert, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dass sie alle nach den Richtlinien der deutschen Rechtschreibung, dem Amtlichen Regelwerk, hier zu schreiben haben, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Drittens, aufgrund der Verbreitung der Gendersonderzeichen in den Medien und im Alltag diese Form des Genderns zu thematisieren, sehr wohl, aber in der Nutzung grundsätzlich dem Amtlichen Regelwerk zu folgen. Und viertens müssen sich die Schulleitungen und die Lehrkräfte an den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns in der geschlechtergerechten Kommunikation mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern an die gesetzlichen Beschlüsse, zum Beispiel an den Leitfaden für die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Amts- und Rechtssprache, halten. Danke, dass ich hier das alles noch einmal klarstellen konnte. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Simone Oldenburg Protokoll ↗