Simone Oldenburg
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Da hoffen wir mal, dass nachher von dem Antrag noch was übrig ist mit dem Gestreiche! Ein Runder Tisch soll einberufen werden, um eine Strategie sowie ein Konzept zur Umsetzung des Ganztagsanspruchs ab 2026 zu entwickeln. So sieht es der Antrag vor und so sehe ich das auch: alle an einen Tisch, um keine Chancen zu vergeben, sondern Chancen zu ermöglichen, um gemeinsam mit den Partnern die jeweiligen Maßnahmen und die notwendigen Schritte zu besprechen und dann auch in den jeweiligen Zuständigkeiten umzusetzen. Obwohl das Bildungsministerium bereits seit Anfang des Jahres gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum für Inklusion und Transition des Instituts für Sonderpädagogische Entwicklungsförderung und Rehabilitation der Universität Rostock eine Strategie konzipiert, um den Ganztagsanspruch vorzubereiten, ist es sinnvoll, den Runden Tisch einzuberufen. Hier arbeiten dann alle Verantwortlichen und Beteiligten gemeinsam. Es entstehen keine Informationsdefizite und Absprachen können ohne bürokratischen Aufwand getroffen werden. Deshalb ist es auch wichtig, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe an diesem Tisch einen ganz zentralen Platz einnehmen, denn sie sind die Adressaten des Ganztagsrechtsanspruches. Ihnen und nicht dem Land obliegt die Verantwortung für den Ausbau von Ganztagsplätzen entsprechend der Bedarfe. Auch wenn die Landesregierung nicht für den Platzausbau verantwortlich ist, unterstützt die rot-rote Landesregierung, aber auch die Vorgängerregierung, den Ausbau von Ganztagsplätzen. Seit dem Jahr 2016 wird er intensiv mit EU-, Bundes- und Landesmitteln vorangetrieben. So wurden beispielsweise aus den Mitteln der Stadtentwicklungsförderrichtlinie gezielt Infrastrukturprojekte zur Erweiterung der Hortkapazitäten finanziert, und dadurch ist es gelungen, in den vergangenen neun Jahren mehr als 10.000 Hortplätze zu schaffen. Das ist ein Anstieg um knapp 30 Prozent. Für das Investitionsprogramm Ganztagsausbau, für das Ende des Jahres auch die Landesrichtlinie erlassen wird, stehen 54,46 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung, die mit circa 12 Millionen Euro Landesmitteln komplementiert werden. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben in unserem Bundesland eine sehr hohe Betreuungsquote. 46.238 Grundschulkinder besuchen bei uns den Hort oder eine Kindertageseinrichtung. Das sind knapp 80 Prozent. Im Vergleich zum Jahr 2022 besuchen in diesem Jahr weitere 2.000 Kinder die Horte. Wir verzeichnen also eine jährliche Steigerung. Und nichtsdestotrotz kann dann am Runden Tisch exakt der Bedarf an Hortplätzen ermittelt werden, denn hier streiten sich derzeit noch die Geister. Wenn man eine 85-prozentige Inanspruchnahme zugrunde legt, wie es die kommunalen Landesverbände und auch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tun, würden landesweit bis 2029 10.000 Hortplätze fehlen, rein rechnerisch. Die Bertelsmann Stiftung wiederum – und da haben wir zwei unterschiedliche Daten, Bertelsmann eben – geht davon aus, dass Mecklenburg-Vorpommern bei einem unveränderten Fachkraft-Kind-Verhältnis den Ganztagsanspruch bis zum Jahr 2030 ohne Schaffung neuer Plätze und ohne zusätzlichen Personalbedarf erfüllen kann. Das mag rein rechnerisch so sein, aber natürlich nicht in der praktischen Umsetzung. Und deshalb haben wir oder werden wir im kommenden Jahr die Ausbildungsplatzkapazitäten mit zwei weiteren Klassen für Erzieherinnen und Erzieher erhöhen. Das sind dann jährlich circa 60 Schülerinnen und Schüler, die zusätzlich ausgebildet werden. Und hinzu kommt dann noch die steigende Anzahl der Auszubildenden im Bereich der 1- bis 10-jährigen Kinder. Hier ist es uns durch die Nichtanrechnung der Azubis auf den Fachkräfteschlüssel in den ersten beiden Ausbildungsjahren gelungen, die Zahl der künftigen Erzieherinnen und Erzieher schon jetzt um 100 Personen zu erhöhen. Und damit liegen wir bereits jetzt mit circa 600 Ausbildungsplätzen über der Planung. Auch verfügen wir bereits gegenwärtig über zahlreiche Kooperationspartner. Die werden ja im Antrag auch genannt, die sich in der Interessengemeinschaft „Kooperationsinitiative für ganztägiges Lernen“ zusammengeschlossen haben. Unser Ziel war und ist es, auch weiterhin außerschulische Kooperationspartner in der überwiegenden Mehrheit über ihre Dachorganisationen eng zu binden, um das gemeinsame Interesse an der Ausgestaltung des Ganztages zu demonstrieren, und natürlich auch, um auf den Ganztagsausbau aufmerksam zu machen. Seit 2018 sind so der Landessportbund oder auch die Liga der Spitzenverbände und die Kirchen unsere Partner oder seit 2019 auch der Landesfußballverband, der Landesfeuerwehrverband, der Basketballverband und seit vergangenem Jahr auch die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern und das Bildungswerk der Wirtschaft. Insgesamt haben sich hier bereits 25 Dachorganisationen zusammengeschlossen. Und diese Zusammenarbeit kann künftig selbstverständlich noch ausgebaut werden und zum Beispiel dann auch auf den Hort übertragen werden. Es gibt zahlreiche Themen, über die es sich lohnt, gemeinsam zu beratschlagen und ein erfolgreiches Konzept für einen gelingenden Ganztag zusammen an einem Runden Tisch auf die Beine zu stellen. Ich würde mich freuen, wenn das der Landtag auch so sieht und diesem guten Vorschlag zustimmt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
