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Hannes Damm

GRÜNE 09.11.2023 Sitzungen 8/67

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Bereits in der gestrigen Aussprache – Aktuellen Stunde – habe ich die Sichtweise meiner Fraktion auf den Schutz unserer Küsten dargestellt. Dort, wo die nach Paragraf 83 Landeswassergesetz definierten im Zusammenhang bebauten Gebiete gefährdet sind, darf auch nach unserer Auffassung nicht an öffentlichen Mitteln gespart werden. Hier steht das Land in der Verantwortung, den Schutz von Gesundheit und materiellen Gütern zu gewährleisten. Die nach der Sturmflut am 21. Oktober aufgetretenen Schäden in den Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns sind teilweise hoch, aber glücklicherweise nicht so dramatisch, wie sie bei ein bisschen weniger Glück beim Wetter hätten sein können. Die insgesamt für das Bundesland bilanzierte Schadenssumme von 56 Millionen Euro vorläufig muss aber auch erst einmal aufgebracht werden. So manche Kommune ist hierbei überfordert und braucht sicher Hilfe von Bund und Land. Wir raten aber zuvor auch zu einer genauen Analyse. Es muss gefragt werden: Was wurde zerstört? Gehört es zur dringend schützenswerten Infrastruktur? Ist das Leben gefährdet gewesen? Haben einzelne Kommunen vielleicht auch eine gewisse Mitverantwortung für die entstandenen Schäden, zum Beispiel, indem sie Baugebiete zu dicht am Meer ausgewiesen haben? Insofern unterstützen wir die Forderung des CDU-Antrags, dass die Landesregierung im Landtag darstellen möge, welche Schäden mit der Sturmflut eingetreten sind. Erst auf Grundlage einer solchen Analyse können wir hier im Landtag haushaltsrelevante Entscheidungen treffen. Ein undifferenziertes Vorgehen oder eine Förderung von Küstenkommunen mit der Gießkanne lehnen wir ab. Wir befürchten allerdings, dass diese notwendigen Analysen und Detailbetrachtungen des Sturmhochwassers bei der knappen Zeitschiene der aktuellen Haushaltsberatungen nicht mehr für den kommenden Haushalt relevant sein können. Ihr Antrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, ist uns insgesamt zu kurz gesprungen. Er zielt – ohne die notwendige Analyse – zu exklusiv auf die schnelle Verteilung von Finanzzuschüssen für reaktives Handeln. Wir Bündnisgrüne sehen die notwendigen nächsten Schritte im Küstenschutz jedoch umfassender und mehr auf die ressortübergreifende Langzeitvorsorge gerichtet. Naturschutz, Tourismus und Küstenschutz gilt es zunehmend gemeinsam zu denken, und das im Sinne einer umfassenden Klimaanpassungsstrategie des Landes. Dazu bedarf es endlich auch einer Neuauflage des Landeswassergesetzes. Die Definition der Küstenschutzaufgabe ist darin bereits lange überholt. Herr Minister Backhaus, wann legen Sie endlich das neue Gesetz vor, dessen Novelle Sie seit zehn Jahren ankündigen? Unser Änderungsantrag nimmt die Ursachen zunehmender Sturmereignisse in den Blick. Das ist die zunehmende Erderhitzung und der daraus resultierende Meeresspiegelanstieg. Oberste Priorität für den Küstenschutz hat demnach die Reduktion des Ausstoßes klimarelevanter Gase. Weiterhin ist uns wichtig, dass wir bei der Analyse des Küstenschutzbedarfs die prognostizierte Küstenlinie nach Meeresspiegelanstieg in den Blick nehmen. Und wir müssen uns Gedanken darüber machen – ich sagte es gestern bereits –, wo sich der Mensch auch zurückziehen kann und sollte, um der Ostsee und der Natur mehr Raum zu geben. Dass hier Land und Kommunen an einem Strang ziehen, ist uns besonders wichtig. Deshalb haben wir diesen Punkt in unserem Änderungsantrag besonders starkgemacht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Küstenschutz in den Kommunen braucht sorgfältige und unbürokratische Hilfe im Katastrophenfall, das ist völlig klar. Effizient wird Küstenschutz jedoch nur sein, wenn wir ihn langfristig unter Einschluss wissenschaftlicher Expertise aufstellen und die Erkenntnisse der Wissenschaft für unsere Entscheidungen vor Ort nutzen. In diesem Sinne werbe ich nochmals für Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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