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Thomas Diener

CDU 09.11.2023 Sitzungen 8/67

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will zunächst einmal den ausdrücklichen Dank voranstellen an die Helferinnen und Helfer, die sich hier in der Flutkatastrophe beteiligt haben bei den Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk, den Kommunen, den Behörden, den Unternehmen und auch den vielen, vielen Privatleuten. Wir haben ja gestern schon in der Aktuellen Stunde das Thema angerissen. Das heißt, einiges wird sich eventuell doppeln, aber das ist auch nicht zu vermeiden, denn die Sturmflut vom 20./21. Oktober hat verdeutlicht, wie gefährdet große Teile der Küstenabschnitte unseres Landes sind. Auch wenn Mecklenburg-Vorpommern glücklicherweise nicht so in dem Maße betroffen war wie Schleswig-Holstein, müssen wir Maßnahmen ergreifen, um unsere Küstenschutzmaßnahmen schnellstmöglich wieder instand zu setzen, denn die nächste Sturmflut kommt bestimmt und es ist nicht die Frage, ob, sondern nur, wann und wie heftig. Das Land steht aber in der Pflicht, Menschenleben und auch das Hab und Gut dieser Menschen zu schützen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Land Mecklenburg-Vorpommern verfügt über 1.945 Kilometer Küste, die es zu schützen gilt. Seit 1991 wurden 500 Millionen Euro für den Küstenschutz aufgewendet. Die Küstenschutzanlagen schützen heute ungefähr 200.000 Menschen und materielle Werte in einem Umfang von ungefähr 1,2 Milliarden Euro. Um diesen Schutz auch in Zukunft gewährleisten zu können, hat meine Fraktion den vorliegenden Antrag gestellt. Auch wenn der zuständige Minister bereits verkündete, dass der Antrag ins Leere läuft, ist er unseres Erachtens notwendiger denn je, denn es ist dringend notwendig, die Schäden an Küstenschutzanlagen und kommunaler Infrastruktur zu evaluieren, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Wenn man nicht weiß, wie groß die Schäden sind, kann man es auch nicht beurteilen, auch nicht planen, auch nicht bezahlen. Zeitgleich müssen entsprechende finanzielle Möglichkeiten im Rahmen der Haushaltsberatungen sichergestellt werden. Das konnte man vordem in dem Maße nicht tun, weil der Schaden noch nicht da war. Und da hilft es wenig, wenn die Landesregierung auf das Landeswassergesetz und den darin festgelegten Schutz der im Zusammenhang bebauten Gebiete sich beruft. Wir sind der Auffassung, dass gerade den Kommunen bei der Wiederherstellung ihrer Infrastruktur zwingend geholfen werden muss, denn aufgrund der in der Regel angespannten Haushaltslage ist es den Kommunen kaum möglich, diese Infrastruktur aus eigenen Mitteln wiederherzustellen. Deshalb wollen wir, dass entsprechende Festlegungen bereits im Haushaltsgesetz 2024/2025 und der Mittelfristigen Finanzplanung getroffen werden. Schleswig-Holstein will dafür zunächst einen Sonderfonds in Höhe von 200 Millionen einrichten und den Bund hier um Unterstützung bitten. Die Forderung war zunächst einmal, 100 Millionen vom Bund und die anderen 100 Millionen sollen sich Land und Kommunen teilen. Darunter fallen dann dort auch zum Beispiel touristische Einrichtungen über die kommunalen auch hinaus. Wir wollen, dass die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ – also abgekürzt GAK, ist ein sperriger Name, die haben wir auf der letzten Landtagssitzung schon angesprochen –, die durch den Bund bereitgestellt werden, nicht gekürzt werden, denn nicht abgerufene Mittel können von den Ländern umgeschichtet und in anderen Bereichen der GAK eingesetzt werden. Das kann nicht in unserem Interesse von Mecklenburg-Vorpommern und Küstenschutz sein. Auch wenn eine Kürzung im Sonderrahmenplan derzeit nicht vorgesehen ist, fordern wir zusätzliche Mittel, um die Küstenschutzmaßnahmen in unserem Land zügig umsetzen zu können. Auf Versprechen unseres zuständigen Ministers können wir im wahrsten Sinne des Wortes keine Küstenschutzanlagen bauen. Es reicht eben nicht, die bisherigen Maßnahmen des Küstenschutzes einfach nur weiterlaufen zu lassen. Jetzt muss zügig gehandelt werden, um vor der nächsten Sturmflut, die vielleicht schon in den nächsten Tagen kommt, gewappnet zu sein. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch der Schutz von nicht im Zusammenhang bebauter Gebiete stehend …, ist der Schutz von Eigentum hier an der Stelle notwendig. Die Kommunen mit den Wasser- und Bodenverbänden sind hier völlig überlastet. Die Sturmflut hat uns nochmals verdeutlicht, dass mit der Änderung des Klimas auch neue Anforderungen an die Infrastruktur des Küstenschutzes und der Kommunen einhergehen. Klimaschutz besteht nicht nur, wie von vielen angenommen, aus der Reduzierung klimarelevanter Gase, sondern auch durch Schutz von Infrastruktur durch Bauwerke. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Küstenschutzmaßnahmen dürfen nicht an finanziellen Hürden scheitern. Hier müssen endlich die richtigen Prioritäten im Interesse der Menschen im Land umgesetzt werden. Deshalb werben wir an dieser Stelle für unseren Antrag. – Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – René Domke, FDP: Tosender Applaus.)

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