Dr. Till Backhaus
Also ich sage es noch mal in aller Deutlichkeit, Herr Damm: Wenn der Bund – und ich habe es Ihnen nun gerade versucht zu erklären –, wenn der Bund die Sektorenziele aufweicht und sie nicht mehr als verbindlich in ein Bundesgesetz formuliert, (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) dann sind wir natürlich gehalten, das zu berücksichtigen. Für mich – da können Sie drüber lachen, wie Sie wollen –, es gibt eine Bundesgesetzgebung, und an die Bundesgesetzgebung haben sich die Länder zu halten. Das ist mein Selbstverständnis. (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Und der andere Punkt ist ... (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Entschuldigung, jetzt bin ich dran! Und ich habe ausdrücklich – und dazu stehe ich, das werden wir auch in den Greifswalder Gesprächen deutlich machen –, ich habe doch nicht umsonst im Übrigen die Sektorenstudie auf den Weg gebracht, damit wir verbindliche Möglichkeiten haben, diese dann in unser Gesetz aufzunehmen. Ich stehe dazu, aber Grundvoraussetzung ist, dass die drei entscheidenden Gesetze des Bundes jetzt verabschiedet werden, im Übrigen auch im Bundesratsverfahren. Ich gehe mal davon aus, das wird an der einen oder anderen Stelle vielleicht noch zu einem Vermittlungsverfahren kommen müssen. Und selbstverständlich sind wir gehalten, dann diese Gesetze, die auf Bundesebene kommen, mit in unserem Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Alles andere wäre auch unehrlich. Und insofern sage ich noch mal, bis zum Jahresende gehe ich davon aus, dass unser Gesetzentwurf fertiggestellt ist. Punkt!
