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Hannes Damm

GRÜNE 09.11.2023 Sitzungen 8/67

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Backhaus! Genau, es geht zum Klimaschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern, da hatte ich in der Befragung der Landesregierung zum Zeitplan schon mal am 8. Dezember 2022 gefragt, und da hatten Sie gesagt, dass, Zitat, „die Sektorenbewertung Ende Februar, … abschließend dann im April“ – 2023 ist gemeint – „vorliegen wird“. Ich habe bereits vor etlichen Wochen über eine IFG-Anfrage angefordert, diese zu bekommen, aber sie liegt bis heute nicht vor, und das, obwohl, Zitat, „die Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes absolute Priorität“ für Sie hat. Die Sektorzielstudie soll nun am 14.11. beim 15. Greifswalder Gespräch „Aktuelle Entwicklungen der Klimaschutzgesetzgebung“ vorgestellt werden. Sie sagten in dieser Befragung letztes Jahr auch, Zitat: „Und 2023, ist klar, wird der Gesetzentwurf dieses Hohe Haus erreichen.“ Meine Frage ist: Werden Sie Ihr Wort halten oder brechen? Wann wird der Gesetzentwurf dieses Hohe Haus erreichen?

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